younion-Kattnig: Kein Zick-Zack-Kurs bei privater Schiedsgerichtsbarkeit
Internes Papier verrät die Pläne von fünf Staaten, ISDS innerhalb der EU einführen zu wollen
Mittwochabend veröffentlichte das Seattle to Brussels Network (s2b) ein Dokument des sogenannten „trade policy commitees“, das die Einführung von privilegierten Klagsrechten für Investoren und private Schiedsgerichte (ISDS)in inner-europäische Handelsabkommen (sogenannten inta-BITs) festlegen soll. Fünf Staaten, unter anderem Österreich, sind offensichtlich für eine solche Lösung.
„ISDS in den sogenannten „intra-BITs“ einzuführen wäre eine klare Zusage zu den laufenden Abkommen wie TTIP und CETA und somit ein Bruch der Nationalratsentschließung, die im November 2014 beschlossen wurde. Darin ist dezidiert festgehalten, keine Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) zuzulassen um die demokratischen und rechtstaatlichen Gegebenheiten innerhalb der EU nicht auszuhebeln und privaten Investoren keine privilegierten Rechte zu erteilen“, erklärt heute, Donnerstag, Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
Das interne Papier erging an das für Handelspolitik zuständige Komitee und zeigt einen angedachten Lösungsvorschlag der Delegationen Österreich, Niederlande, Deutschland, Frankreich und Finnland. Anstatt, wie von der EU-Kommission gefordert, die Inner-EU-Abkommen abzuschaffen, wollen sie eine EU-weite ISDS-Regelung einführen. Die Klagen sollen laut dem Papier am ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag, am Europäischen Gerichtshof oder am Patentrecht eingereicht werden, damit es gegenüber Investoren aus Drittländern keinerlei Diskriminierung gibt.
Dieser neue Vorstoß konterkariert nicht nur die offizielle Linie des österreichischen Parlaments, die ja private Schiedsgerichtsbarkeit ablehnt. Er untergräbt auch die Politik der EU-Kommission. Denn die fordert zwar in internationalen Abkommen Schiedsgerichte, will ihnen aber bei Konflikten innerhalb der EU die Zuständigkeit entziehen.
„Zahllose Beispiele der Vergangenheit haben gezeigt, wozu Investor-Staat-Schiedsgerichte in der Praxis dienen: Als Instrument, privaten Investoren die Möglichkeit zu geben auf Basis von sogenannter „ungerechter Behandlung“ oder "indirekter Enteignung", etwa wegen Gesetzesänderungen, Klagen gegen Staaten einzureichen und auf Schadenersatz bzw. Rücknahme eines Gesetzes zu pochen. In einem demokratisch hoch entwickelten Rechtssystem wie jenes der EU bedarf es keiner solchen Sonderstellung der Konzerne und Investoren“, fügt Kattnig hinzu.
Das Non-paper, ein informelles Schreiben, fordert die Ausdehnung solcher privaten Rechte. Damit würde es innerhalb der EU „jeder gegen jeden“ heißen. Österreich alleine hat 60 Investitionsabkommen (BITs) abgeschlossen, vor allem mit Mittel- und Osteuropäischen-Staaten. Das s2b Netzwerk zeigt auf, dass der Großteil der Klagen, laut Transnational Institut 65%, an diese Staaten ergehen und diese mit einer neuen ISDS-Regelung noch mehr in Gefahr geraten geklagt zu werden.
„Das Machtgefälle innerhalb der EU würde sich mit einer EU-weiten ISDS-Regelung dramatisch verändern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Klagen vor allem auf Grund von Gesetzesänderungen im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz, KonsumentInnenschutz, Umweltschutzbestimmungen oder Lebensmittelsicherheit eingereicht wurden. Diese Klagen oder allein die Androhung einer Milliardenklage kann Staaten samt ihren Regierungen dazu bewegen ihre Vorschläge und Gesetze an die Interessen der Investoren anzupassen, um einer Milliardenzahlung zu entgehen. Dies geschieht auf Kosten der SteuerzahlerInnen und wird daher entschieden abgelehnt“, schließt Kattnig.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es derzeit 190 Investitionschutzabkommen, welche großteils in den 90er Jahren und vor allem mit damals neu dazugekommenen EU-Staaten abgeschlossen wurden, um Investitionen zu sichern.