younion-Forderung: MitarbeiterInnen nicht im rechtlichen Regen stehen lassen!

Politik muss handeln! Bundesrahmengesetz für elementare Bildungseinrichtungen gefordert

Seit dem Urteil gegen eine Grazer Kindergartenpädagogin, die wegen angeblicher Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Schadenersatz zahlen soll, herrscht in den österreichischen Kinderbildungseinrichtungen große Verunsicherung.

Der Hintergrund: Die Pädagogin, die zu diesem Zeitpunkt 21 Kinder alleine betreuen musste, hatte in 1,20 Meter Höhe eine Leiter an einer Sprossenwand befestigt. Beim Herunterrutschen dieser Leiter verletzte sich ein fünfjähriges Mädchen. Ihr Vater klagte die Pädagogin auf 15.000 Euro und Haftung für in Zukunft aus dem Unfall möglicher Weise resultierende Folgen. Das Oberlandesgericht Graz entschied in zweiter Instanz im Sinne des Klägers.

Leidtragende dieses Urteils sind sowohl die Beschäftigten der Kinderbildungseinrichtungen, die bei der Ausübung ihres Berufs ab sofort eine Klage fürchten müssen, als auch die ihnen anvertrauten Kinder. Jede Form von Ausflügen sowie Turnübungen und Spiele werden unmöglich, wenn sie für ArbeitnehmerInnen zu einem untragbaren rechtlichen Risiko werden.

Aus Sicht der ExpertInnen der younion _ Die Daseinsgewerkschaft sind solche Vorfälle vor allem unzureichenden Rahmenbedingungen geschuldet. Abhilfe kann nur die Umsetzung eines österreichweiten Bildungsplans bringen, der allen Einrichtungen bundesweit eine einheitlich klare Anleitung gibt, wie Kinder durch ElementarpädagogInnen gefördert werden sollen.

Für die qualitative Umsetzung dieses Bildungsplans fehlt derzeit ein Bundesrahmengesetz zur Struktur- und Organisationsgestaltung, um eine einheitliche Struktur- und Organisationsqualität für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich sicher zu stellen.

Der Bundesvorstand der younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert daher in seiner Resolution vom 17. Oktober 2017 ein Bundesrahmengesetz, das für klare Verhältnisse und rechtliche Absicherung der Beschäftigten in den österreichischen Bildungseinrichtungen sorgt.

Das Bundesrahmengesetz soll für elementarpädagogische Einrichtungen und Horte „Mindeststandards“ in folgenden Punkten festlegen:

  • Einheitliche Ausbildung und Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals
  • Einheitliche Ausbildung und Berufsbezeichnung für das unterstützende Personal
  • Vor und Nachbearbeitungszeit sowie Reflexionszeiten und ausreichend Zeitressourcen für Leitungspersonal innerhalb der Dienstzeit
  • Erwachsenen-Kinder-Schlüssel
  • Kinderanzahl pro geführter Gruppenform
  • Räumliche Erfordernisse (Innen- und Außenbereich)
  • Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen nur mit dem notwendigen Fachpersonal
  • Ausreichendes medizinisches Fachpersonal in Heilpädagogischen Gruppen

Ausdrücklich betont der Bundesvorstand das Bekenntnis zur rechtlichen Absicherung der Mitglieder der younion im Klagsfall. Falls die Kinderbildungseinrichtungen keine Versicherung für einen entsprechenden Schadensfall bietet, greift in Fällen die umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung für younion-Mitglieder.

 

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