younion: Bundesregierung lässt HeldInnen bei Sonderbetreuungszeit im Stich
Haben Gemeindebedienstete keine Betreuungspflichten?
Der Sozialausschuss des Parlaments hat den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit durchgewunken. Damit bekommen ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft vier Wochen zusätzlich frei, wenn sie für ihre Kinder oder zu pflegende Angehörige keine Betreuung finden. „Das ist im Großen und Ganzen eine gute Lösung. Allerdings hat es die Bundesregierung verabsäumt auch die Gemeindebediensteten in diese Regelung aufzunehmen“, sagt Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
Im Regen stehen gelassen
Es werden also ausgerechnet jene ArbeitnehmerInnen im Regen stehen gelassen, die in der Pandemiezeit so viel für die Aufrechterhaltung des Landes leisten. Sei es im Gesundheitswesen, in der Elementarpädagogik und in vielen anderen Bereichen. Dabei hat Familienminister Christine Aschbacher noch groß verkündet, dass es ihr ein „Herzensanliegen sei, die Vereinbarkeit von Familie & Beruf zu stärken - besonders auch in diesen herausfordernden Zeiten.“
Länder müssen jetzt rasch einspringen
Christa Hörmann: „Für meine KollegInnen in den Gemeinden klingen diese Worte wie Hohn. Glaubt die Ministerin, dass Gemeindebedienstete keine Betreuungspflichten haben? Es ist beschämend, dass die Bundesregierung keine klaren und einheitlichen Regelungen für alle schafft.“
younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert daher die Verantwortlichen in den Ländern auf, den Fehler der Bundesregierung zu korrigieren
Christa Hörmann: „Es braucht jetzt ein schnelles und koordiniertes Vorgehen, damit Gemeindebedienstete nicht benachteiligt werden. Das Schlimmste wäre jetzt ein Fleckerklteppich mit den unterschiedlichsten Bestimmungen.“ Drei Fragen an Ministerin Christa Hörmann hat abschließend drei Fragen an Ministerin Aschbacher:
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Christa Hörmann: „Die Antworten auf die Fragen soll sie nicht nur mir geben, sondern zum Beispiel der alleinerziehenden Kindergartenpädagogin, oder der Bediensteten im Gesundheitswesen.“