Wr. Landtag: Daseinsvorsorge und Sicherung der dauerhaften kommunalen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der Landtagsabgeordneten KR Erich Valentin, Maga. Tanja Wehsely und Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) sowie Dipl.Ing. Martin Margulies und Peter Kraus, BSc (GRÜNE) betreffend die Daseinsvorsorge und Sicherung der dauerhaften kommunalen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, eingebracht zu Post 4 in der Sitzung des Wiener Landtages am 24.11.2016.
Die Wiener Politik sorgt dafür, die Leistungen der öffentlichen Hand dauerhaft und in hoher Qualität zu sichern und der Bevölkerung zu leistbaren Preisen anzubieten. Die Novelle des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes ist ein weiterer Baustein, auch die öffentliche Versorgung im Bereich der Energie und Netze für die Zukunft fit zu machen und dauerhaft zu sichern. Dadurch ist der Weg für zukünftige wichtige Investitionen in den Ausbau und Erhaltung der Wiener Netze gesichert, womit die Verlässlichkeit und Versorgungssicherheit auch für künftige Jahrzehnte auf hohem Niveau gehalten werden kann.
Die Wiener Stadtwerke wurden 1999 aus der Wiener Stadtverwaltung ausgegliedert und in ein Unternehmen im Eigentum der Stadt Wien umgewandelt, um sie im zunehmenden internationalen Wettbewerb als öffentliches Unternehmen konkurrenzfähig und überlebensfähig zu halten. Wie wichtig das war, zeigte sich in den folgenden Jahren, als der Strom- und Gasmarkt sowie das Bestattungswesen liberalisiert und zahlreiche Unternehmen privatisiert wurden. Die Wiener Stadtwerke haben sich als öffentliches Unternehmen erfolgreich behaupten können und sind heute der größte kommunale Infrastrukturdienstleister Österreichs und ein fairer Arbeitgeber für rund 16.000 Menschen.
Den Weg der Privatisierung des Unternehmens hat die Wiener Politik nie eingeschlagen. Weil nicht Gewinnmaximierung und Dividenden für private Eigentümer auf Kosten von Investitionen und Arbeitsbedingungen Ziele sind, sondern Gemeinnutz für Wiens Bevölkerung sowie gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des Unternehmens. Die vielen negativen Erfahrungen mit Privatisierungen in ganz Europa zeigen, dass dieser Wiener Weg richtig ist.
Dies gilt daher auch für andere Bereiche der Daseinsvorsorge in Wien wie die Wasserversorgung, die 2001 als Allgemeingut unter den Schutz der Stadtverfassung gestellt wurde. Es gilt für die Gemeindewohnungen. Der Verkauf etwa der Bundeswohnungen (BUWOG) hat nicht nur zu Verteuerungen für die MieterInnen geführt, sondern auch zu mutmaßlichen Bereicherungen im Zuge des Verkaufs. Es gilt ebenso für die Wiener Abwasser- und Müllentsorgung oder auch das Spitalswesen. Diese Bereiche wurden und werden wie viele andere mehr im öffentlichen Eigentum erhalten, damit sie dem Allgemeinwohl dienen.
Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages folgenden
Beschluss- (Resolutions) Antrag gegen die Stimmen von ÖVP und NEOS
Der Landtag wolle beschließen:
Die Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Wien (wie die Energieversorgung, der öffentliche Verkehr, die Gemeindewohnungen, die Wasserversorgung, die Abwasser- und Müllentsorgung, das Spitalswesen und andere mehr) sollen im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben, damit sie der Wiener Bevölkerung in hoher Qualität und zu leistbaren Preisen angeboten werden können.
Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine leistungsfähige und gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge im öffentlichen Eigentum einzusetzen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, 24.11.2016