Wien-Wahl: Wählerverzeichnisse liegen auf
Seit heute liegt das Wählerverzeichnis für die Wien-Wahl am 11. Oktober in den Bezirksämtern auf. Sollte sich jemand nicht darin wiederfinden oder einen falschen Eintrag entdecken, kann das bis Donnerstag nächste Woche korrigiert werden.
Wahlberechtigte, die etwa vor Kurzem den Wohnsitz gewechselt haben, sollten sich darum kümmern, dass sie am 11. Oktober ihre Stimme abgeben können. Dafür müssen sie im Wählerverzeichnis des Wohnbezirks stehen. Tun sie das nicht, können sie ab Dienstag eine Änderung beantragen.
Früher als gewohnt findet das Richtigstellungsverfahren heuer statt, weil der Stichtag (an den es terminlich gebunden ist) vorverlegt wurde – um genug Zeit zu haben für die Coronavirus-bedingt erwartete Rekordanzahl an Wahlkartenanträgen.
An der Gemeinderatswahl teilnehmen dürfen alle (spätestens am 11. Oktober 16-jährigen) Österreicher, die am Stichtag 14. Juli in Wien ihren Hauptwohnsitz hatten – wobei das Wahllokal vom Hauptwohnsitz abhängt. Tatsächlich wählen darf man aber nur, wenn man im Wählerverzeichnis des betreffenden Bezirks steht. Ob dies der Fall ist, kann man an den Hauskundmachungen feststellen.
Einsicht in den Bezirksämtern möglich
In den Hauskundmachungen sieht man, ob die Anzahl der pro Wohnung Wahlberechtigten stimmt. Wer es genau wissen will, kann ab Dienstag – und bis 13. August – Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen. Dieses liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern auf bzw. im 2., 4., 6., 8., 9., 14. und 19. Bezirk an eigenen Auflegungsstellen. Wo diese zu finden sind, steht auf der Hauskundmachung.
Stimmt das Wählerverzeichnis nicht, kann man einen Berichtigungsantrag stellen – entweder schriftlich oder persönlich bis 13. August. Dafür haben die Magistrate und Auflegungsstellen auch am Samstag, 8. August, von 8.00 bis 12.00 Uhr offen.
Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Bezirkswahlbehörde spätestens bis 19. August. Ist der Einspruchswerber oder ein sonstiger Betroffener (den dieser z.B. aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen möchte) damit nicht zufrieden, kann man bis zum zweiten Tag nach der Zustellung noch (bei der Bezirkswahlbehörde) Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das Landesverwaltungsgericht – und dann ist das Wählerverzeichnis fix.
EU-BürgerInnen auch wahlberechtigt
Bei der Bezirksvertretungswahl sind auch BürgerInnen aus anderen EU-Staaten wahlberechtigt. Für sie gibt es eine eigene „Wählerevidenz für Unionsbürger“ – und auch sie können eine Streichung oder Aufnahme eines Wahlberechtigten beantragen, wenn die Einträge nicht richtig sind. In der Wiener Gemeindewahlordnung ist übrigens auch dafür gesorgt, dass Obdachlose ihr Stimmrecht ausüben können. Sie können in dem Bezirk wählen, in dem sie am 14. Juli eine Kontaktadresse hatten.