Wien lehnt Asylrechtsnovelle ab
Die Stadt Wien lehnt die Reform des Asylrechts ab. Kritik gibt es vor allem an den geplanten „Notstandsrechten“. Weder die Voraussetzungen dafür noch die Gültigkeitsdauer seien genau definiert. Auch das Rote Kreuz lehnt den Entwurf ab.
Es gebe zwar keine generellen Vorbehalte gegenüber Regelungen, „die der öffentlichen Sicherheit und inneren Ordnung aufgrund einer ‚konkreten Flüchtlingssituation‘ dienen“. Dennoch dürfe ein derartiger Eingriff in die europäische Rechtsordnung „nur als Ultima Ratio ausgestaltet sein“.
Europäischer Einigungsprozess gefährdet
Wien geht vom Vorhaben des Bundes aus, dass bereits die derzeitige Situation in Österreich die Erlassung einer Notverordnung notwendig mache. „Würde die behauptete nationale Notsituation in einer Situation, wie sie zurzeit in Österreich besteht, insgesamt akzeptiert, könnte dies aufgrund der präjudiziellen Wirkung weitreichende negative Folgen auch in anderen Bereichen nach sich ziehen und so den europäischen Einigungsprozess insgesamt gefährden“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
„Im Übrigen fehlen nähere Ausführungen zur Gültigkeitsdauer dieser Verordnung bzw. zur laufenden Überprüfung jener Voraussetzungen, die zur Erlassung dieser Verordnung geführt haben“, argumentiert die Stadt Wien weiter. Diese seien jedoch im Hinblick auf die weitreichende Auswirkung „unbedingt notwendig, um eine verhältnismäßige Vorgangsweise zu begründen“.
Rotes Kreuz hat rechtliche Bedenken
Auch das Rote Kreuz lehnt den Entwurf weiterhin ab. Begründet wird das mit den negativen Folgen für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie mit rechtlichen Bedenken. „Mit Bedauern muss festgestellt werden, dass - bis auf wenige Ausnahmen - keiner dieser Vorschläge Berücksichtigung gefunden hat“, heißt es in der Stellungnahme der Hilfsorganisation. Der Abänderungsantrag gleiche hinsichtlich der Familienzusammenführung vollinhaltlich jener des Ministerialentwurfes.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer (AK) betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme die Notwendigkeit von Maßnahmen, um die Flüchtlingszahl zu regulieren. Zur geplanten Möglichkeit einer Notverordnung hielten sie aber fest, dass die Bundesregierung und der Hauptausschuss des Nationalrats vor deren Erlassung „sehr eingehend“ zu prüfen hätten, ob die Voraussetzungen zur Erlassung gegeben sind. „Eine vorzeitige Erlassung der Verordnung ohne entsprechende Gefährdung wäre demokratiepolitisch bedenklich“, heißt es in der Stellungnahme.
Wirtschaftskammer erhofft sich Änderungen
Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich für die Verankerung einer Sonderbestimmung für gut auf dem Arbeitsmarkt integrierte Asylberechtigte aus. Das könne „die Balance zwischen politischer Signalwirkung und dringend erforderlicher Arbeitsmarktintegration“ herstellen. „Indem wir Asylberechtigte dazu befähigen, selbst ihren Beitrag am österreichischen Arbeitsmarkt zu leisten, können die Kosten für Unterstützungsleistungen eingedämmt und die mit der Flüchtlingszuwanderung verbundenen Chancen genutzt werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Wirtschaftskammer erhofft sich noch Änderungen, die den Arbeitsmarkt betreffen. Sollte ein Asylberechtigter binnen 14 Tagen einen Nachweis über eine durchgehende vollversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten zwölf Monaten vor Einleitung eines Aberkennungsverfahrens erbringen, solle dieses eingestellt werden, lautet der Vorschlag.