VfGH-Klage von Tiroler AK und GKK
Die Arbeiterkammer Tirol (AK) und die Gebietskrankenkasse (TGKK) haben am Freitag eine Verfassungsklage gegen die Reform der Sozialversicherungen beschlossen. Dadurch müsse die Gebietskrankenkasse auf 178 Millionen Euro verzichten.
AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl und TGKK-Obmann Werner Salzburger kündigten an, dass die Klage in den nächsten Tagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werde. Sie begründen dies damit, dass die TGKK durch die Zerschlagung und Zentralisierung allein auf 178 Millionen Euro verzichten müsse. Zugleich verliere die TGKK die Leistungssicherungsrücklage in Höhe von 94 Mio. Euro.
Weitere Gründe für die Klage sind die Verschiebung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den neuen Gremien der Gesundheitskasse. Dienstgeber würden nämlich nur 28,9 Prozent an den gesamten Einnahmen - und damit weit weniger als die Hälfte der Mittel - aufbringen.
Gesundheitsreform mit bestmöglichem Niveau
„Wir verlangen statt einer Kassenzentralisierung, die die Leistungen für die Versicherten verschlechtern wird, eine Gesundheitsreform mit einem bestmöglichen Leistungsniveau für alle Beschäftigten und ihre Familien. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unser Land am Laufen halten, haben sich ein derart respektloses Verhalten nicht verdient“, so Zangerl.
Die neun Gebietskrankenkassen seien nicht Eigentum des Staates oder gar der Regierung, sondern es handle sich um selbst verwaltete Einrichtungen, die den 8,7 Millionen Versicherten gehören, weil sie zum größten Teil aus Arbeitnehmerbeiträgen gespeist würden. Somit sei diese Zentralisierung die größte Enteignung gegenüber der Arbeitnehmerschaft, meinte Zangerl.
Zuvor hatten bereits der Seniorenrat und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, Klagen beim VfGH fix angekündigt. Etliche andere Organisationen prüfen ebenfalls den Gang zum Höchstgericht oder protestierten so wie der Tiroler ÖGB öffentlich gegen geplante Fusion.
Übergangsgremien ab April
Mitte Dezember beschloss der Nationalrat eine umfassende Reform des Sozialversicherungssystems. Damit wird die Zahl der Träger stark reduziert und die Machtposition der Arbeitgeber in den Gremien deutlich ausgebaut. Künftig wird es statt 21 fünf Träger geben, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird in seiner Bedeutung geschmälert.
Mit April werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.