Verfassungswidrigkeit von Blümels Budget für SPÖ erwiesen
Für die SPÖ ist nun erwiesen, dass das türkis-grüne Budget 2020 in der aktuellen Fassung verfassungswidrig ist. In einer Pressekonferenz präsentierten die Sozialdemokraten heute ein entsprechendes Gutachten von Karl Stöger, Professor für öffentliches Recht in Graz. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) müsse nun einen Abänderungsantrag mit aktualisierten Zahlen vorlegen, so die SPÖ. Auch NEOS fühlt sich bestätigt.
Vizeklubchef Jörg Leichtfried und SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer sind sich aufgrund des Gutachtens sicher, dass ohne Einarbeitung der echten Budgetzahlen die für die Coronavirus-Hilfsmaßnahmen nötigen Mittel ohne ausreichende rechtliche Grundlage dastehen würden. „Ein solches Budget, wie es jetzt vorgelegt wird, ist inakzeptabel“ und neben der Verfassungswidrigkeit auch „allein politisch eine Unmöglichkeit“, so Leichtfried.
Finanzministerium zitiert Experten mit anderer Meinung
Im Finanzministerium sieht man das naturgemäß anders, mehrere Fachleute wurden dafür nach vorne geschickt. So schrieb Ex-Sektionschef Manfred Claus Lödl, dass sämtliche vorgelegten Gesetzesvorschläge den haushaltsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprochen hätten.
Auch die Professoren Johannes Heinrich (Finanzrecht, Universität Klagenfurt) und Klaus Poier (Öffentliches Recht, Universität Graz) hätten keine grundsätzlichen Probleme betreffend die gesetzliche Ermächtigung zur Überschreitung des Budgets für den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds, wurde betont.
Unabhängig von diesen Expertenmeinungen habe Blümel bereits gestern im Zuge der parlamentarischen Debatte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien angekündigt. Mit diesem sollen die bisherigen und zum aktuellen Stand erwartbaren Kosten im Rahmen der Pandemie verankert werden, hieß es im Finanzressort.