Verfassungrichter nach Kritik: Wahl kein „Würfelspiel“
Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer hat gestern Abend in der ZIB2 die - nach wie vor umstrittene - Aufhebung der Präsidentenstichwahl verteidigt. Er nannte die Notwendigkeit dazu „unerfreulich“. Aber: Die Entscheidung sei in der „jahrzehntelangen Judikatur“ begründet gewesen. Es sei in unzähligen Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Es gehe grundsätzlich darum, dass eine demokratische Wahl kein „Würfelspiel“ sein dürfe. Dabei könne man nicht mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten. Jede Stimme des Wählers müsse berücksichtigt werden, so Schnizer.
Schnizer verteidigt im ZIB2-Interview die Entscheidung, die Bundespräsidentenstichwahl zu wiederholen
Der Verfassungsrichter verteidigt auch im aktuellen „Falter“ die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl damit, dass in „Zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt“ worden sei. In Richtung FPÖ meinte er, diese habe die Anfechtung schon vor dem Wahltermin vorbereitet. Die Freiheitlichen wiesen diese Aussage heute als „Unwahrheit“ zurück.
Ein „Eindruck“ von der umfangreichen Anfechtung
Das sei ein „Eindruck“, der bei ihm entstanden sei. Die Anfechtungsschrift könne nicht innerhalb weniger Tage derart umfangreich vorbereitet werden, sagte Schnizer in der ZIB2 zu seinem Verdacht. „Aber vielleicht täusche ich mich.“ Aktuell habe er Verständnis dafür, dass die Bundesregierung nun mit der Verschiebung der Wahlwiederholung - wegen der bekannten Klebeprobleme bei den Kuverts für die Briefwahl - auf Nummer sicher gehen wolle.
Auf die Frage, ob es klug gewesen sei, dass der Verfassungsrichter sich als Wähler des von den Grünen unterstützten Kandidaten Alexander Van der Bellen deklariert hatte, erklärte er sinngemäß: Jeder Richter habe auch eine Weltanschauung. Neutralität in seiner Funktion im Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verfahren Wahlanfechtung sei die eine, seine politische Einstellung eine andere Sache.