VdF: Amateurspieler wäre nicht verurteilt worden
Fußballplatz ist aber kein rechtsfreier Raum
Der Fall rund um Amateurspieler Christoph Jedlicka sorgte für Aufsehen. Der Fußballer zahlte aufgrund eines Fouls rund 13.000 €. Diese Summe beinhaltete Schmerzensgeld, Verfahrenskosten, Spitalskosten und Diversion.
Durch die mediale Darstellung ist die Verunsicherung in der Fußballszene momentan sehr groß. Spieler, Funktionäre und Fans befürchten aufgrund dieses Beispiels eine Klagsflut und somit eine Gefährdung für den Fußballsport.
Die Vereinigung der Fußballer (VdF), eine Fachgruppe der younion, hat die tatsächliche Rechtssituation überprüft. Erste Erkenntnis: Wäre der Fall tatsächlich vor Gericht gelangt, und nicht außergerichtlich ausverhandelt worden, wäre es auf keinen Fall zu einer Verurteilung gekommen.
Das Verhalten des Spielers war, wie Juristen sagen, sozialadäquat. Solange ein Spieler die Chance auf den Ball hat und er kein „sportartlich atypisches Verhalten“ an den Tag legt, hat er nicht mit einer Verurteilung zu rechnen.
VdF-Vorsitzender Gernot Zirngast: „Dieser Fall zeigt aber auch, dass man sich auf dem Spielfeld nicht außerhalb eines rechtlichen Rahmens befindet und damit tun und lassen kann, was man will. Trotzdem war dieses harte Foul eines, wie es im Fußball und im Kampf um den Ball immer wieder vorkommen kann.“