SPÖ und ÖVP einigen sich bei Fremdenrecht
Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP sind sich beim Fremdenrechtspaket nun endgültig einig. Nach einer Verhandlungsrunde gestern Nachmittag sei am Abend eine Einigung erfolgt, hieß es aus dem Innenministerium. Inhaltlich geändert hat sich laut einem Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zuletzt nichts Wesentliches mehr.
Laut SPÖ ging es nur noch um die Wohnsitzauflage sowie die Sanktionen bei Verstößen dagegen. Vereinbart ist nun, dass Asylwerber auch in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll vor allem Wien entlasten. Wer der Wohnsitzauflage nicht nachkommt oder die Gebietsbeschränkung verletzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall sind es bis zu 5.000 Euro. Der Ersatzarrest beträgt bis zu zwei Wochen bzw. drei Wochen im Wiederholungsfall.
Strengere Sanktionen
Zu den weiteren Verschärfungen gehört das Instrument der Beugehaft, die verhängt werden kann, wenn ausreisepflichtige Fremde sich weigern, Leistungen im Rahmen des Ausreiseverfahrens zu erbringen, die nur sie selbst erbringen können. Das meint beispielsweise eine Unterschrift auf einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats.
Der größere Teil des Fremdenrechtspakets ist zwischen den Regierungsparteien schon länger akkordiert und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Außerdem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.