Scharfe ÖGB-Kritik an Aus für Kumulationsprinzip
Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 zurückdrängen. Das sieht eine Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz vor, die bis 1. Juni in Begutachtung war. Bis 2020 soll es für solche Fälle außerordentliche Strafmilderung geben, sowie „Beratung statt Strafe“ bei geringem Verschulden.
Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei Verwaltungsdelikten (im Gegensatz zum Strafrecht) jedes Vergehen einzeln bestraft werden kann. Damit werden z.B. Arbeitszeitverletzungen in Großkonzernen, die mehrere tausend Beschäftigte betreffen, härter bestraft als in kleinen Firmen mit einigen wenigen Beschäftigten. Ab 2020 soll es dagegen nur noch eine einzelne Strafe geben, wenn durch eine Tat dieselbe Vorschrift mehrmals verletzt wird.
ÖGB warnt vor Lohn- und Sozialdumping
Heftige Kritik daran kommt von der Arbeitnehmerseite. „Wir sehen durch diesen Entwurf wichtige Bereiche des Schutzes der Rechte der Arbeitnehmerinnen und des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping gefährdet“, heißt es in der Stellungnahme des ÖGB.
„Durch die de facto Abschaffung des Kumulationsprinzips werden vielfache Verstöße gegen Arbeitnehmerinnenrechte zu Kavaliersdelikten degradiert“, kritisiert der Gewerkschaftsbund: „Das ist nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen. Das ist auch nicht im Interesse kleiner Unternehmen.“ Lediglich die Interessen großer Konzernzentralen würden dadurch bedient: „Wir lehnen diesen Vorschlag daher vehement ab.“
Landwirtschaftskammer erfreut
Ganz anders sieht die Landwirtschaftskammer diese beiden Punkte. Das Ende des Kumulationsprinzips wird von ihr „ausdrücklich“ begrüßt. Die Verschuldensvermutung erscheine „schon seit längerem als nicht mehr zeitgemäß und zunehmend problematisch im Sinne eines fairen Verfahrens“ und solle generell abgeschafft werden, so die Bauernvertreter.