ÖVP-FPÖ-Einigung zu Arbeitszeitmodell
Katzian sieht rote Linie überschritten
Die Pläne von ÖVP und FPÖ über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit sind am Donnerstag mit Lob und Kritik bedacht worden. Während Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung den Gesetzesentwurf, der unter anderem den Zwölfstundentag auf freiwilliger Basis möglich macht, lobten, erklärte der neue ÖGB-Chef Wolfgang Katzian, die Regierungsparteien hätten damit eine rote Linie überschritten.
Es habe ein „Raubzug gegen die Gesundheit und Geldbörsen“ der Arbeitnehmer begonnen, stellte Katzian in der ZIB2 fest. Der Gesetzesentwurf enthalte viele Punkte, die zunächst genau analysiert werden müssten. Katzian stößt sich etwa am Durchrechnungszeitraum für Überstunden. Dass Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Stunde ablehnen können, bezeichnete er als „Fake“, denn aus Angst vor einem Jobverlust würde das kein Arbeitnehmer tun. Moniert wurde von ihm auch, dass es keine Begutachtung im Parlament geben wird.
Der „Plan A“ und die „maximale Nebelgranate“
Katzian räumte ein, dass auch der „Plan A“ von SPÖ-Chef Christian Kern Passagen zur Arbeitszeit enthalte. Dieser beinhalte aber auch etwa die Selbstbestimmung beim Zeitausgleich. Die Behauptung, dass sich die nun von ÖVP und FPÖ vorgelegten Bestimmungen an einem vorhandenen Sozialpartnerpapier orientierten, wies Katzian scharf zurück: „Das ist eine maximale Nebelgranate“, denn eine Einigung darauf habe es nicht gegeben. Es sei eine „Frechheit“, das zu unterstellen: „Da werden wir noch viel Spaß miteinander haben in nächster Zeit.“
Katzian: „Raubzug gegen die Gesundheit“
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian kritisiert die geplante Arbeitszeitflexibilisierung der Regierung und spricht über mögliche Kampfmaßnahmen der Gewerkschaft.
Im ÖGB will man nach einer ersten Analyse des Initiativantrags am Freitag über die weitere Vorgangsweise beraten. Am ÖGB-Kongress, der am Donnerstag zu Ende ging, habe man aber rote Linien beschlossen, und der Zwölfstundentag sei ganz klar eine solche. Die Regierung habe mit dem Gewerkschaftsbund nicht gesprochen, kritisierte Katzian weiter. Er will sowohl mit ihr als auch mit der Wirtschaftskammer darüber sprechen.
Sollten die Gespräche nicht fruchten, sei viel vorstellbar, meinte der ÖGB-Chef auf Streiks angesprochen. „Wer glaubt, irgendeine Gewerkschaft dieser Welt nimmt das einfach so zur Kenntnis, der ist am Holzweg.“ Konkrete Pläne nannte er freilich nicht, die Aktionen sollten jedenfalls spürbar sein.
„Anpassung“ an Wünsche und Notwendigkeiten
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer dagegen begrüßte, dass „jetzt das dringende Thema ‚flexiblere Arbeitszeiten‘ endlich gelöst werden soll“. Die Vorschläge könnten helfen, „endlich zeitgemäße Arbeitsbedingungen umzusetzen, die Betrieben, Mitarbeitern und Kunden Vorteile bringen“.
Denn Firmen könnten flexibler auf Kundenaufträge reagieren, das werde Arbeitsplätze sichern. Die Arbeitnehmer wiederum könnten mehr Geld verdienen oder mehr Freizeitblöcke haben und angesichts ihres Rechts, lange Arbeitstage abzulehnen, „ist sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen und seine zeitlichen Möglichkeiten zu Überstunden verpflichtet werden kann“.
Erfreut zeigte sich auch Georg Kapsch, der Präsident der Industriellenvereinigung. Damit sei die notwendige Modernisierung des Arbeitsrechts in Angriff genommen worden. Der Vorschlag zur flexibleren Arbeitszeit bedeute „die Anpassung des Arbeitsrechts an gesellschaftliche Wünsche und Notwendigkeiten“.
SPÖ: „Schweinerei“ und „Verrat“
Im Parlament kam es nach Einbringung des Gesetzesentwurfs am Donnerstagabend zu heftigen Debatten. Einen emotionalen Auftritt legte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hin: „Das ist ein Verrat an 3,7 Millionen Beschäftigten in diesem Land“, rief Muchitsch in Richtung FPÖ und ÖVP. Und wenn noch dazu „ein derartig wichtiges Gesetz“ am zuständigen Ausschuss an den Wirtschaftsausschuss „vorbeigeschwindelt“ werden solle - „mit kurzen Begutachtungsfristen“, dann sei das „eine Schweinerei“.
Er kritisierte auch, dass der Entwurf es ermögliche, dass Arbeitszeiten inklusive Wegzeiten bis zu 14 Stunden betragen dürfen. Auch sehe das Papier vor, dass künftig die neunte und zehnte Überstunde nicht mehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren sind, sondern nur mehr die elfte und zwölfte.
Kritik an Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
Zuvor war seitens SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder während der Debatte zu Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsvorhaben der EU eine Stehpräsidiale beantragt worden, da er die Zuweisung des Initiativantrages an den Wirtschaftsausschuss für „falsch“ erachtete, zuständig sei vielmehr der Sozialausschuss. Die Fraktionen konnten danach in der Präsidiale keinen Konsens erzielen, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) entschied daraufhin, dass die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss aufrecht bleibt.
Diese Entscheidung ließ bei der SPÖ die Wogen hochgehen. Abgeordneter Hannes Jarolim sprach via Zwischenruf von „austrofaschistischen Anwandlungen des Präsidenten“
Achtstundentag bleibt gesetzliche Norm
Laut dem Gesetzestext, der von ÖVP und FPÖ am Donnerstag als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wurde, soll der Achtstundentag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben, auf freiwilliger Basis soll ab Jänner 2019 aber auch länger, nämlich bis zu zwölf Stunden, gearbeitet werden können.
Weiters soll die maximal zulässige Tagesarbeitszeit künftig zwölf statt zehn Stunden sowie 60 statt 50 Stunden pro Woche betragen. Derzeit sind zwölf Stunden täglich bzw. 60 Stunden pro Woche nur zulässig, wenn ein vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf vorliegt, ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden droht und es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Künftig sollen flexible Modelle auch ohne Betriebsvereinbarung möglich sein. An der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ändert sich nichts.
Ablehnungsrecht bei elfter und zwölfter Stunde
Für die elfte und zwölfte Stunde gibt es laut dem Initiativantrag bei schwerwiegenden persönlichen Interessen - etwa Kinderbetreuungspflichten - für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.
Regierung einig über Arbeitszeitmodell
Die Regierungsparteien haben im Parlament einen Initiativantrag für flexiblere Arbeitszeiten eingebracht. Auf freiwilliger Basis soll es ab Jänner erlaubt sein, täglich bis zu zwölf Stunden zu arbeiten.
Neben leitenden Angestellten sollen künftig übrigens auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ sowie „Familienangehörige“ (Eltern, Kinder, Ehegatten, Partner, Lebensgefährten) vom Geltungsbereich der Arbeitszeitregeln ausgenommen werden. Darüber hinaus wird im Tourismus die tägliche Ruhezeit für alle Betriebe mit geteilten Diensten von elf auf maximal acht Stunden verkürzt.
Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden
Das 2017 entstandene Papier der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden pro Tag vor. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf laut den ÖVP-FPÖ-Plänen wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Keine Änderungen soll es bei den Zuschlägen geben.
Ein weiterer Punkt: Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf zwölf Stunden, fünfmal pro Woche bei gleich bleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag - Zeit oder Geld je nach Vereinbarung - vergütet.
Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es maximal viermal im Jahr geben, allerdings nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden. Die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum soll durch Kollektivvertrag ermöglicht werden.
Wöginger sieht „Win-win-Situation“
Die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, zeigten sich nach Einbringung des Initiativantrags zur Arbeitszeitflexibilisierung im Nationalrat hochzufrieden. Es sei darum gegangen, eine „Win-win-Situation“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, sagte Wöginger.
Rosenkranz betonte ebenfalls, dass die Neuerungen auch den Arbeitnehmern Vorteile bringen würden. So könnten etwa Pendler an vier Tagen länger (bis zu zwölf Stunden, Anm.) arbeiten, dafür aber einen zusätzlich Tag freinehmen. Das Gesetz werde dazu dienen, dass sich die Menschen ihre Zeit besser einteilen können. Auch betonten die Klubchefs, dass die Ablehnung der Überstunden - etwa aus Kinderbetreuungsgründen - rechtlich verankert werde.