ÖGB zu Pühringer: „Wirtschaftskompetenz sieht anders aus“
Landeshauptmann ist herzlich eingeladen, die Rechtsberatung zu besuchen“
„Was Pühringer wirklich meint, wenn er von der Verlagerung der Sozialpartnerschaft auf die betriebliche Ebene spricht, ist eine Abschaffung der Kollektivverträge“, erklärt ÖGB-Präsident Erich Foglar anlässlich der jüngsten Aussagen des oberösterreichischen Landeshauptmanns.
KV auch für Unternehmer wichtig
Überbetriebliche, in der Regel für eine Branche abgeschlossene, Kollektivverträge regeln z.B. Mindestlöhne, Einstufungen, Überstundenregelungen, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Sonderzahlungen etc. „Was Pühringer entgangen sein dürfte, ist die Tatsache, dass auch Unternehmen von Kollektivverträgen profitieren“, so Foglar.
Transparenz und Sicherheit
Betriebe wüssten dadurch zu welchen Mindestbedingungen die Beschäftigten im Konkurrenzunternehmen angestellt sind. Sie wüssten auch, dass bestimmte Mindeststandards gelten. Das schafft Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und damit Transparenz für alle Unternehmen einer Branche. „Gäbe es nur betriebliche Vereinbarungen, also würde jede Firma nur für sich selbst Lohn- und Arbeitszeitvereinbarungen abschließen, wäre für alle Beteiligten unklar, wie weit die Konkurrenz etwa mit der Arbeitszeit rauf oder mit den Gehältern runter geht.
In einigen Betrieben wären die Arbeitsbedingungen miserabel, in solchen mit Betriebsrat besser. Die Unternehmen wären mit völlig unterschiedlichen Kostenstrukturen konfrontiert, was die Wettbewerbssituation weiter verschärft – das kann unmöglich im Sinne eine Landeshauptmanns sein, dessen Partei sich ihrer Wirtschaftskompetenz rühmt“, gibt Foglar zu bedenken.
Was Pühringer fordert, gibt es schon längst
Abgesehen davon gäbe es ja bereits die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zu treffen. Diese werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossen. Hier gilt allerdings das Günstigkeitsprinzip. Das heißt, eine Betriebsvereinbarung darf keine Bestimmungen enthalten, die ArbeitnehmerInnen schlechter stellen würde, als es im Kollektivvertrag vorgesehen ist: „Das was der Herr Landeshauptmann fordert, gibt es also bereits längst. Betriebsvereinbarungen enthalten allerdings wesentliche Schutzmechanismen, die wiederum durch die Kollektivverträge gedeckt sind. Ein Aushebeln dieser kollektivvertraglicher Mindeststandards ist keine Option“, so Foglar.
Einladung in die Realität
Ebenfalls Verwunderung herrscht über die Behauptung Pühringers, es gäbe zwischen ArbeitnehmerInnen und Unternehmen ausschließlich „partnerschaftliche Verhältnisse und keine Ausbeuter und Unterdrücker mehr".
Erich Kniezanrek, Leitender Referent von younion_Die Daseinsgewerkschaft dazu: „Rund 7.000 unserer Mitglieder wenden sich pro Jahr wegen rechtlicher Beratungen an uns – genug davon nebenbei aus Oberösterreich. Das zeigt deutlich, wie unverzichtbar die rechtliche Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Gewerkschaft ist“
Der ÖGB-Präsident fügt hinzu: „Ich lade Landeshauptmann Pühringer herzlich ein, sich ein paar Stunden in unsere Servicezentrale zu setzen oder mit den KollegInnen der Rechtsberatung zu reden. Das würde ihn hoffentlich auf den Boden der Realität zurück holen“.