ÖGB -Stellungnahme zur Diskussion Einführung 3G-Regel in der Arbeit, 30. September 2021
Entgegen anderslautender Informationen der Bundesregierung kann und wird die Entscheidung zur Einführung der 3-G-Regel im Betrieb nicht auf Sozialpartner-Ebene gefällt werden. Das muss auf politischer Ebene passieren. Im konkreten Fall liegt die Zuständigkeit beim Gesundheitsminister, die Bundesregierung kann diese Verantwortung nicht auf die Sozialpartner abwälzen.
Die Regierung muss diese Entscheidung auf Basis virologischer und medizinischer Fakten treffen, der ÖGB hat weder die Daten noch die Expertise dafür.
Fachgebiet des ÖGB ist die Gestaltung von Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt, diesbezüglich bringen wir uns immer ein – in diesem Sinne wurde auch die Einladung angenommen zu einem Gespräch auf ExpertInnen-Ebene. Ein Arbeitsrechtexperte des ÖGB hat wie VertreterInnen der anderen Sozialpartner und der IV an diesem Gespräch teilgenommen, um die Rechtssicht der Sozialpartner mit jener der Bundesregierung auszutauschen. Die inhaltliche Ausgestaltung liegt jetzt bei der Regierung.
Die Linie des ÖGB ist klar und unverändert: Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen muss geschützt werden. Impfen ist erwiesenermaßen der beste Schutz. Es ist zu respektieren, wenn sich jemand nicht impfen lassen will, in diesem Fall sind sich aber alle ExpertInnen darin einig, dass regelmäßiges Testen der beste Weg ist, um infizierte KollegInnen so früh wie möglich zu erkennen und damit andere ArbeitnehmerInnen möglichst vor der Ansteckung zu schützen. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, die keinesfalls zur Benachteiligung von Beschäftigten führen dürfen.
Wir wissen aus zahlreichen Anfragen und Kontakten, dass unterschiedliche Corona-Regelungen derzeit viel Unsicherheit bei den Menschen auslösen, in diesem Sinne würde der ÖGB eine klare Regelung für die betriebliche Ebene begrüßen.