Die Änderungen im Versammlungsrecht sollen nicht nur Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker erschweren, sondern bringen auch eine 48-Stunden-Frist für die Anmeldung von Demonstrationen und einen Mindestabstand zwischen gegeneinander gerichteten Kundgebungen.
Zweiwöchige Frist
Die Regierung hat sich erst diese Woche auf das entsprechende Vorhaben verständigt, will es aber möglichst rasch durchziehen. Daher wird die Vorlage diese Woche als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.
In der Folge soll eine zweiwöchige Kurzbegutachtung initiiert werden. Allfällige sich daraus ergebende Änderungen können dann bis zum angestrebten Beschluss am 26. oder 27. April eingearbeitet werden.