Neues Gesetz: Langer Weg zur Barrierefreiheit

Nur langsames Umdenken

Zehn Jahre haben Unternehmen Zeit gehabt, um ihre Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten. So lange lief die gesetzliche Übergangsfrist. Mit Jahresanfang tritt das Behindertengleichstellungsgesetz in vollem Umfang in Kraft. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen durch bauliche Maßnahmen für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind - egal ob Neubauten oder Altgebäude.

Das Bewusstsein für Barrierefreiheit erhöhte sich in den letzten Jahren stark. „Das Thema wird mehr wahrgenommen, es wird auch mehr getan – wenn auch nur von manchen,“ so Volker Frey. Frey ist Generalsekretär des Klagsverbandes, einem Verein zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.

Ab dem 1. Jänner sollten eigentlich alle Barrieren beseitigt sein. Soweit zumutbar, müssen dann alle Geschäfte, Restaurants, Anwaltspraxen, Hotels, Haltestellen etc. ab diesem Zeitpunkt ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis auch für Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein.

Betroffene müssen Initiative ergreifen

Doch was wird sich konkret für Betroffene ändern, die doch noch auf Barrieren stoßen? „Praktisch sehr wenig“, sagt Experte Frey. Denn die Einhaltung des neuen, nun wirksamen Gesetzes wird nicht kontrolliert. Von Produkten und Dienstleistungen ausgesperrte Betroffene müssen selbst die Initiative ergreifen und den jeweiligen Unternehmer auf seine Pflichten aufmerksam machen. Das kann manchmal schon zum Erfolg führen, denn oft wird Barrierefreiheit keineswegs absichtlich oder bewusst ignoriert, sondern ist das Fehlen einzig durch Unwissenheit begründet.

Ist keine Einsicht bzw. kein Einlenken seitens des Unternehmers in Sicht, kann der Fall kostenlos bei einer Schlichtungsstelle im Sozialministeriumservice vorgebracht werden. Dieses lädt den Unternehmer schriftlich zu einem Gespräch wegen fehlender Barrierefreiheit, andernfalls droht eine Klage. 90 Prozent der Unternehmer würden zu dem Schlichtungsgespräch erscheinen, so Martin Ladstätter, Obmann des Vereins Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS). BIZEPS führt Buch über alle Schlichtungsfälle, die Daten sind über die Website einsehbar.

Hälfte der Schlichtungen endet mit Einigung

„Ganz nach dem Motto ‚Durchs Reden kommen d’Leut zam‘ sind diese Schlichtungsverfahren sehr wichtig“, sagt Ladstätter im Gespräch mit ORF.at. In etwa der Hälfte der Fälle werde eine Einigung erreicht. So führt Ladstätter etwa das Beispiel eines blinden Bankkunden an, der nach einer Onlinebanking-Umstellung das Service nicht mehr wie gewohnt mittels Screenreader nutzen konnte. Nachfragen bei und Hinweise an die IT-Abteilung der Bank wurden einfach abgetan. Zur Schlichtung erschien dann ein Vorstandsmitglied der Bank, erkannte die Barriere an und leitete umgehend eine Änderung ein. Einige Zeit später konnte der Kunde Bankgeschäfte wieder in vollem Umfang selbstständig durchführen.

„Nur ganz, ganz wenige Schlichtungen enden mit einer Klage,“ so Ladstätter. Bei durchschnittlich 200 jährlichen Schlichtungsfällen seien in den letzten zehn Jahren nur etwa 20 vor Gericht gelandet. „Das Problem ist, dass die Betroffenen gar nicht auf die Beseitigung der Barriere klagen können, sondern nur Schadenersatz erhalten,“ sagt Frey vom Klagsverband. Das helfe demjenigen, der von einer Leistung ausgesperrt ist, wenig. „Wir wünschen uns ganz klar einen klagbaren Beseitigungsanspruch“, so Frey weiter.

Aufholbedarf auch bei der öffentlichen Hand

Doch nicht nur bei privaten Unternehmern gibt es noch Aufholbedarf, auch bei von der Stadt beauftragten Umbauvorhaben wird die Barrierefreiheit oftmals nicht umfassend miteingeplant. Prominentes Beispiel ist die neue Mariahilfer Straße. Zwar wurde das Pflaster dort komplett neu verlegt, doch das letzte Stückerl, der barrierefreie Zugang zu den Geschäften, wurde nicht berücksichtigt.

Statt leicht überwindbarer Schrägen gibt es hier nach wie vor Stufen beim Eingang, wie Ladstätter bemängelt. An taktile Leitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen sei zwar gedacht worden. Doch werden diese auf der neuen Mariahilfer Straße immer wieder von Kanaldeckeln unterbrochen, die für Verwirrung sorgen und die Orientierung mittels Blindenstock erschweren.

Tourismus erkennt Potenzial

Manche Branchen erkannten jedoch auch bereits das Potenzial der großen Gruppe an beeinträchtigten Menschen. Gastronomie und Hotellerie sehen etwa die Barrierefreiheit als Chance, neue Gästegruppen anzusprechen sowie bestehende alternde Gäste langfristig zu binden.

„Tourismusbetriebe, die gezielt auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gästegruppen eingehen, verschaffen sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile", sagte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Vorjahr. Denn betroffen sind nicht nur blinde Menschen und solche im Rollstuhl, auch ältere Personen mit Rollator oder einer Sehschwäche und etwa Familien mit Kleinkindern im Kinderwagen profitieren von den barrierefreien Maßnahmen.

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