Mietrecht: Einigung von SPÖ und ÖVP wieder gescheitert
SPÖ und ÖVP hatten sich eine Reform des Mietrechts schon im Dezember 2013 vorgenommen - kurz vor dem Ziel sind die beiden Parteien jetzt wieder gescheitert. Es muss weiterverhandelt werden.
Schon vor vier Wochen hatten die Koalitionsparteien zu einer gemeinsamen Präsentation des Reformwerks geladen. Gestern hätte es eine finale Abklärungsrunde der beiden Wohnbausprecher Ruth Becher (SPÖ) und Johann Singer (ÖVP) geben sollen.
Im Vorfeld waren dem Vernehmen nach aber noch etliche Punkte ungelöst, etwa die Höhe der Abschläge bei einer befristeten Vermietung. Auch soll noch diskutiert worden sein, wie die Kriterien, die einen Zuschlag zur Miete rechtfertigen, gesetzlich geregelt werden können.
ÖVP will Markt „nicht einengen“
ÖVP-Wohnbausprecher Singer bedauerte, dass die Verhandlungen zur Novelle des Mietrechts mit der SPÖ „diese Woche nicht abgeschlossen werden konnten“. Einen ohnehin schon stark regulierten Wohnungsmarkt noch weiter einzuengen würde notwendige Sanierungen verhindern und den Neubau einschränken, was letztlich zu einem Ansteigen der Mietpreise führen würde und dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, entgegenstehe, so Singer in einer Aussendung.
Nun wird es heute einen medialen Alleingang der SPÖ zum Stand der Verhandlungen geben - sie versuchte ja auch schon im letzten Nationalratswahlkampf, mit dem Thema „leistbares Wohnen“ zu punkten. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder und Abgeordnete Becher werden ihre Vorstellungen darlegen - das hatten sie schon vor einem Monat vor, dann einigte man sich mit der VP auf die nun geplatzte gemeinsame Pressekonferenz.
Die Vorstellungen der SPÖ
Vor mehr als eineinhalb Jahren - knapp vor Weihnachten 2014 - war die SPÖ mit einem eigenen Entwurf für ein „Universal-Mietrecht“ vorgeprescht, das für Mietverträge nach 20 Jahren einen Deckel von 5,50 Euro/qm für den Basiszins vorsah, plus Zu- oder Abschläge für Lage und Ausstattung. Zum Vergleich: In Wien beträgt der Mietrichtwert derzeit 5,39 Euro/qm.
Befristete Mietverträge solle es nur in Ausnahmefällen geben, bei Eigenbedarf des Vermieters, so die SP-Forderung. Und für Fristverträge wollte sie hohe Abschläge: Für Limitierungen unter fünf Jahren 40 Prozent, für fünf bis zehn Jahre 30 Prozent und für zehn- bis 15-jährige Befristungen 20 Prozent.