Lehrlings-Selbstbehalt im Gemeinde- und Landesdienst: Baldige Lösung
Zehn Prozent Selbstbehalt nach Übersiedlung zur BVAEB - younion-Kampagne zur Abschaffung - BVAEB-Obmann Schnedl: Lehrlinge sollen "relativ rasch" nicht belastet werden
Mit der Sozialversicherungsreform ist ein bisher kaum beachtetes Problem entstanden: Lehrlinge im Gemeinde- und Landesdienst sind von der jeweiligen Gebietskrankenkasse automatisch in die Beamten-Versicherung BVAEB transferiert worden und müssen seit 1. Jänner so wie alle Beamten einen zehnprozentigen Selbstbehalt beim Arztbesuch zahlen. BVAEB-Obmann Norbert Schnedl verspricht eine rasche Lösung.
Die younion-Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat unter dem Hashtag #die10mussweg eine Online-Kampagne für die Abschaffung des Behandlungsbeitrags für Lehrlinge gestartet. Richard Tiefenbacher, geschäftsführender Vorsitzender der younion-Jugendorganisation, kündigte an, mit der Aktionen so lange weiterzumachen, "bis es den Behandlungsbeitrag nicht mehr gibt". Die Gewerkschaft verweist auf Fälle, in denen Lehrlinge mit 500 Euro Lehrlingsentschädigung wegen der Kosten nicht zum Arzt gegangen seien.
Schnedl erklärte dazu im Gespräch mit der APA, an einer Lösung werde schon intensiv gearbeitet, eine solche müsse aber rechtlich halten. Lehrlinge sollen jedenfalls nicht belastet werden. Bis wann das umgesetzt wird, konnte der BVAEB-Obmann nicht genau sagen, es werde aber "relativ rasch" gehen. Die Kampagne der younion ist für Schnedl jedenfalls "unverständlich", sie sei über die Pläne zur Lösung des Problems voll informiert.
Versicherte der BVAEB zahlen beim Arztbesuch zehn Prozent Selbstbehalt für die Grundleistung. Die Lehrlinge, die bei den Länder und Gemeinden beschäftigt sind, müssen nach dem Wechsel von den Gebietskrankenkassen zur BVAEB mit 1. Jänner diesen Beitrag ebenfalls entrichten. Dabei geht es um mehrere tausend Personen, eine genaue Zahl konnte vorerst weder die Versicherung noch die Gewerkschaft nennen. Der Selbstbehalt für die Beamten ist vor einigen Jahren von 20 auf zehn Prozent halbiert worden. Im Unterschied zur SVA, wo Selbstständige und Bauern auch nach der Fusion immer noch unterschiedliche Selbstbehalts-Regelungen haben, gibt es für Beamte und Eisenbahner sowie Bergbauern nach der Zusammenführung in der BVAEB einen einheitlichen Selbstbehalt von zehn Prozent und auch gleiche Leistungen.