Koalitionärer Hickhack rund um Integrationsgesetz
Neuen koalitionären Konfliktstoff liefert das umstrittene Integrationsgesetz: Nach der Begutachtungsphase wurde gestern von den zuständigen Ministerien ein überarbeiteter Entwurf verhandelt.
Die SPÖ sei dabei von wesentlichen Punkten des Integrationspakets wieder abgerückt, klagte die ÖVP danach. Stimmt nicht, hieß es aus der SPÖ, es gehe lediglich um eine ordentliche legistische Umsetzung.
Das Integrationsgesetz, das eine Sammlung von mehreren Gesetzen umfasst, sieht unter anderem ein verpflichtendes Integrationsjahr, mehr Deutsch- und Wertekurse sowie gemeinnützige Arbeit für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte vor. Außerdem enthält es ein Burkaverbot im öffentlichen Raum sowie Einschränkungen bei der Koranverteilung.
Kritik an Verbot der Vollverschleierung
Das Integrationsgesetz war das erste Gesetz, das die Bundesregierung nach dem Update des Regierungsprogramms in Begutachtung geschickt hatte. Im Begutachtungsverfahren gab es vor allem Kritik am geplanten Verbot der Vollverschleierung.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts monierte zudem ungewohnt heftig unpräzise Bestimmungen sowie unbestimmte Begriffe, die unterschiedliche Auslegungen zulassen und daher zu Auslegungsschwierigkeiten und Unklarheiten führen können.
ÖVP-Vertreter sieht Abrücken der SPÖ
Bei einer Verhandlungsrunde zwischen dem von Sebastian Kurz (ÖVP) geführten Außen- und Integrationsministerium sowie dem zuständigen Staatssekretariat von Muna Duzdar (SPÖ) und dem Sozialministerium unter Alois Stöger (SPÖ) dürften die Koalitionspartner nun in einigen Punkten wieder auseinandergedriftet sein.
Die SPÖ stelle zentrale Punkte, die im Regierungsübereinkommen vereinbart wurden, wieder infrage, sagte ein ÖVP-Verhandler nach den Gesprächen zur APA. Unter anderem habe die SPÖ ihr Okay zum Vollverschleierungsverbot vorerst wieder zurückgezogen, so der ÖVP-Verhandler.
Auf SPÖ-Seite zeigte man sich über diese Aussagen verwundert. „Wir stehen zum Regierungsprogramm und zu den ausverhandelten Punkten. Es gab relativ starke Kritik an der legistischen Umsetzung. Jetzt geht es darum, einen ordentlichen Gesetzestext zustande zu bringen“, hieß es aus dem zuständigen Staatssekretariat im Bundeskanzleramt.