KAV: MitarbeiterInnen bleiben bei Stadt angestellt
Das ärztliche und pflegerische Personal des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) soll auch künftig bei der Stadt Wien angestellt bleiben. Das ist das Ergebnis einer Enquete des SPÖ-Klubs zur geplanten KAV-Neuorganisation.
Die Abhaltung der Enquete war auf dem Wiener SPÖ-Parteitag beschlossen worden. Damit ist nun die SPÖ-Linie in der Frage festgelegt worden und das parteiinterne Tauziehen um die künftige Rechtsform des städtischen Spitalsträgers dürfte beendet sein. Vor allem die MitarbeiterInnen der Gemeindespitäler waren verunsichert und hatten Angst vor einer Privatisierung.
Das Szenario jetzt: eine öffentlich-rechtliche Struktur für den KAV, er soll also dem öffentlichen Interesse dienen und dabei im Eigentum der Stadt bleiben. Sowohl die derzeitigen als auch die künftigen MitarbeiterInnen würden weiterhin bei der Stadt beschäftigt bleiben, betonte Christian Meidlinger, Vorsitzender der Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. „Das war uns ein großes Anliegen“, sagte er gegenüber „Wien heute“. Und das sei nun zumindest einmal von allen SPÖ-Klubmitgliedern zugesichert worden.
Reform soll bis Ende Juni in groben Zügen stehen
Geeinigt hat man sich bei der Enquete auch darauf, dass das Management erstmals echte Kompetenzen für Personal und Finanzen bekommen soll. „Ein ganz ein wichtiger Punkt ist, dass wir die Entscheidungen in der Zukunft dort treffen möchten, wo sie dann auch wirken", bekräftigte Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). "Das heißt: Dem KAV die Verantwortung geben, die er auch braucht, und nicht nur immer den KAV verantwortlich machen.“
Welche Personen diese Kompetenzen dann haben werden, ist noch offen. Vom bisherigen Direktor Udo Janßen hatte sich die Stadt getrennt - mehr dazu in Trennung von Janßen: „Vertrauen verloren“. Die Posten für eine neue Generaldirektion sollen erst dann ausgeschrieben werden, wenn die neuen Strukturen ausformuliert sind. Stehen soll die Reform in groben Zügen bis Ende Juni.
IHS plädiert für GmbH oder Aktiengesellschaft
Das Institut für Höhere Studien (IHS) plädiert indessen dafür, den Wiener Krankenanstaltenverbund auszugliedern und als unternehmerische Rechtsform - also als GmbH oder eine AG - zu führen. Die Stadt hat die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft aber bereits ausgeschlossen, auch eine GmbH ist mittlerweile vom Tisch, sagte ein Sprecher Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) der APA.
Bei der Enquete des Rathausklubs, an der neben den MandatarInnen, GewerkschafterInnen und ExpertInnen teilnahmen, kristallisierten sich zwei mögliche Modelle heraus: entweder der „optimierte Eigenbetrieb“ oder eine Anstalt öffentlichen Rechts. Die erste Variante würde bedeuten, dass der KAV etwas mehr Spielraum erhält, aber Teil der kommunalen Verwaltung bleibt - sich also relativ wenig verändert im Vergleich zur derzeitigen Situation. Bei der Umwandlung des Trägers in eine Anstalt öffentlichen Rechts würde der KAV einen Aufsichtsrat bekommen und es wären Personal- und Finanzhoheit möglich.