Kassenreform: WGKK fordert Korrekturen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen im Großen und Ganzen bestätigt. Nur bei Details sehen die Verfassungshüter Korrekturbedarf. Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) will aber tiefergehende Korrekturen.
Verfassungswidrig ist lediglich die geplante Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Das Erkenntnis des VfGH sei zur Kenntnis zu nehmen, sagte WGKK-Obmann Alois Bachmeier. Von der kommenden Regierung hofft der aus der Gewerkschaft kommende Bachmeier allerdings größere Korrekturen. Stein des Anstoßes ist für ihn die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern.
„Da muss man dazusagen, dass die Arbeitgeber, die jetzt bestimmen, ja nicht mal in dieser Versicherung – der ÖGK – versichert sind. Die haben einen eigenen Versicherungsträger“, so Bachmeier. In der Versicherung der Selbständigen – der SVA – haben die Arbeitnehmer hingegen nichts mitzureden. Die letzte Regierung habe sich mit dieser Regelung verstiegen, das könne man leicht korrigieren, meint der WGKK-Obmann.
Mehr Krankenstandskontrollen gefordert
Eine andere Forderung an die künftige Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kommt von der Wirtschaftskammer. Die fordert mehr Kontrollen von Krankenständen. Arbeitgeber sollen diese anordnen können und nicht nur anregen. Kein Verständnis für diesen Wunsch hat die Wiener Arbeiterkammer: Schon jetzt werde eher zu viel kontrolliert. „Wir haben allein in Wien 20.000 bis 25.000 Krankenstandskontrollen pro Monat. Und von diesen 25.000 Kontrollen kommt es nur in zehn Fällen zu einer Streichung des Krankengeldes“, sagte Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer.
Mehr Kontrollen hieße nur mehr Druck auf die Arbeitnehmer, so der Experte, und Rechtsstreitigkeiten, weil der Kassen-Chefarzt etwas anders sieht als der Hausarzt. Die Wirtschaftskammer erklärt dazu schriftlich, es sei „wichtig, Fairness sicherzustellen und Missbrauch einzudämmen – im Sinne aller BeitragszahlerInnen – sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite.“
Krankenstände werden weniger
Grundsätzlich sinkt die Anzahl der Krankenstände seit Jahren. 1990 verzeichnete der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für Wien im Schnitt 16 Krankenstandstage pro Arbeitnehmer, 2000 noch 14,7 Tage. 2018 waren es nur bei der WGKK 13,1 Tage. Die Wirtschaftskammer fordert in einem Papier auch weitere Verschärfungen bei den Krankenständen, so soll der Arbeitgeber etwa über eine Bettruhe oder Ausgehzeiten Bescheid wissen. Wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit nicht klar. Die Wirtschaftskammer sagt dazu: Zunächst soll die Österreichische Gesundheitskasse mit einer Analyse beauftragt werden.