Kaske zu Entsenderichtlinie: EU wird unseren Erwartungen nicht gerecht
AK Präsident sieht aber auch Bundesregierung gefordert
Vor Monaten hat die EU-Kommission angekündigt, Vorschläge für einen besseren Schutz vor Lohndumping vorzulegen. Im März erfolgte die offizielle Vorstellung dieser Maßnahmen, und sie wurden heute von EU-Sozialkommissarin Thyssen in Wien wiederholt. "Leider werden diese den Erwartungen in keiner Weise gerecht. So ist etwa vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft dazu verpflichtet werden sollen, die Entsenderichtlinie auf alle Branchen auszudehnen. Dies ist aber für Österreich nichts Neues. Die Möglichkeit dazu besteht ja bereits, und Österreich hat davon schon vor Jahren Gebrauch gemacht", sagt AK Präsident Rudi Kaske.
Auch die vorgesehene Begrenzung der Entsendung auf zwei Jahre bewirkt praktisch nichts. Denn nur sehr wenige Entsendungen dauern länger als zwei Jahre, und die Verpflichtung, den österreichischen Lohn zu zahlen, besteht unabhängig davon, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht. "Im Wesentlichen stellt der neue Vorschlag daher keinen Mehrwert dar. Es wurde also wieder eine Chance vertan, eine klare Initiative gegen unfairen Wettbewerb und Sozialdumping zu setzen", kritisiert Kaske. Umso wichtiger wird es sein, dass die österreichischen Vertreter bei den Verhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag wirksame Maßnahmen einfordern, insbesondere gegen Scheinentsendungen und unfairen Wettbewerb durch niedrigere Sozialversicherungsabgaben sowie eine klare Verpflichtung des Arbeitgebers bei Entsendungen die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen. Auch seitens Österreichs selbst müssen noch Hausaufgaben zur verstärkten Kontrolle von Lohn- und Sozialdumping, wie insbesondere die Aufstockung der Finanzpolizei, gemacht werden.
Die AK fordert von der EU:
+ Klares Bekenntnis zum Kampf gegen Sozialdumping in der Entsenderichtlinie: Im neuen Vorschlag zur Entsenderichtlinie wird es vermieden, ausdrücklich klarzustellen, dass der Kampf gegen Sozialdumping eines der Ziele der Entsenderichtlinie ist.
+ Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: Auf Grund der derzeitigen Rechtslage sind den inländischen Sozialversicherungsträgern bei Scheinentsendungen die Hände gebunden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatland vor der Entsendung sowie wirksame Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger, falsche Anmeldungen im Heimatland zu bekämpfen, würden helfen, Scheinentsendungen hintanzuhalten.
+ Lohn, der bei Entsendungen zu zahlen ist, muss Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland sein.
+ Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Entsendungen den ArbeitnehmerInnen die Aufwendungen zu ersetzen: Die Entsenderichtlinie sollte verpflichtend vorgeben, dass ArbeitgeberInnen jedenfalls die Kosten der/s entsandten Arbeitnehmers/in für Reise, Kost und Unterkunft zu übernehmen haben.
+ Klarstellung, dass die Entsenderichtlinie auch im Verkehrssektor zur Anwendung kommt.
+ Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss für alle ArbeitnehmerInnen gelten.
Von der österreichischen Bundesregierung fordert die AK:
+ Verstärkte Kontrollen: Zur wirksamen Bekämpfung von Lohndumping ist die Aufstockung der Kontrollbehörden notwendig. Insbesondere die Finanzpolizei muss von derzeit unter 500 auf 1.000 MitarbeiterInnen massiv aufgestockt werden; kontrolliert muss auch am Wochenende werden.
+ Grenzüberschreitende Vollstreckung der Strafen: Die Regierung muss Druck ausüben, damit sich auch andere EU-Länder an grenzüberschreitender Behördenkooperation beteiligen.
+ Beschränkung der Subunternehmerketten: Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wurde auf Grund der letzten Novelle mehr Transparenz bei Subvergaben geschaffen. Die Wirksamkeit könnte noch wesentlich erhöht werden, wenn die Subunternehmerkette beschränkt wird.
+ Anzeige beim Arbeitsmarktservice bei Begründung von Arbeitsverhältnissen von Personen, die erstmals in Österreich arbeiten wollen. Diese ArbeitnehmerInnen sollen dann über ihre wichtigsten Rechte, insbesondere über ihre Lohnansprüche, informiert werden, um Lohndumping hintanzuhalten.