Kaske zu Entsenderichtlinie: Chance vertan - der Berg hat gekreißt und eine Maus geboren
"Was die EU Kommission seit langem und mit viel Trara angekündigt hat, entspricht in keiner Form den Erwartungen", kritisiert AK Präsident Rudi Kaske die EU-Kommission: "An keiner Stelle des vorgelegten Papiers gibt es einen Fortschritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping." Wenn etwa vorgegeben wird, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Entsenderichtlinie auf alle Branchen auszudehnen, "ist das nichts wirklich Neues, denn die Möglichkeit besteht ja bereits jetzt dazu. Österreich hat davon Gebrauch gemacht", sagt Kaske. Somit hat diese Änderung "nicht den geringsten Mehrwert."
Auch die Begrenzung der Entsendung auf zwei Jahre bewirkt praktisch nichts. Denn nur sehr wenige Entsendungen dauern länger als zwei Jahre, und die Verpflichtung den österreichischen Lohn zu zahlen besteht bereits unabhängig davon, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht.
Aus Sicht Kaskes wurde wieder eine Chance vertan, wirksame Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und unfairen Wettbewerb durch niedrigere Sozialversicherungsabgaben zu ergreifen oder etwa eine klare Verpflichtung des Arbeitgebers festzuschreiben, bei Entsendungen die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen: "Die Wettbewerbsverzerrungen bleiben bestehen und werden noch verfestigt: Gegenüber den österreichischen Unternehmen und gegenüber den hier arbeitenden Menschen."
Von der österreichischen Regierung verlangt Kaske vor allem die Verstärkung der Kontrollen, insbesondere die personelle Aufstockung der Finanzpolizei.
Die AK fordert:
- Klares Bekenntnis zum Kampf gegen Sozialdumping: Die Kommission vermeidet es im neuen Vorschlag ausdrücklich klarzustellen, dass der Kampf gegen Sozialdumping eines der Ziele der Entsenderichtlinie ist. Dies wäre aber ein wichtiges politisches Signal und würde helfen, die Bestimmungen vor dem richtigen Hintergrund zu interpretieren.
- Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: Auf Grund der derzeitigen Rechtslage sind den inländischen Sozialversicherungsträgern bei Scheinentsendungen die Hände gebunden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatland vor der Entsendung sowie wirksame Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger, falsche Anmeldungen im Heimatland zu bekämpfen, würden helfen, Scheinentsendungen hintanzuhalten.
- Lohn, der bei Entsendungen zu zahlen ist, muss Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland sein: Wenn im Fall von Entsendungen nicht der (in vielen Fällen höhere) Entgeltanspruch am Beschäftigungsort als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird, erleiden inländische Betriebe und ArbeitnehmerInnen einen starken Wettbewerbsnachteil. Es sollte daher bei Entsendungen verpflichtend der Entgeltanspruch am Beschäftigungsort Grundlage für die Sozialversicherungsabgaben sein.
- Verpflichtung des Arbeitgebers bei Entsendungen den ArbeitnehmerInnen die Aufwendungen zu ersetzen: Die Entsenderichtlinie sollte verpflichtend vorgeben, dass ArbeitgeberInnen jedenfalls die Kosten der/s entsandten Arbeitnehmers/in für Reise, Kost und Unterkunft zu übernehmen haben. Allfällige Tricks, den ArbeitnehmerInnen diese Kosten aufzubürden, könnten somit unterbunden werden.
- Klarstellung, dass die Entsenderichtlinie auch im Verkehrssektor zur Anwendung kommt: Obwohl die Entsenderichtlinie ausdrücklich nur die Handelsmarine vom Geltungsbereich ausnimmt, wird die Anwendung auf den Verkehrssektor von manchen Mitgliedstaaten in Abrede gestellt. Eine Klarstellung wäre ein wichtiger Schritt um Lohndumping auch in diesem Bereich zu bekämpfen.
- Verstärkte Kontrollen: Neben den Änderungen auf europäischer Ebene ist zu einer wirksamen Bekämpfung von Lohndumping die Aufstockung der Kontrollbehörden notwendig. Insbesondere die Finanzpolizei muss von 500 auf 1000 MitarbeiterInnen massiv aufgestockt werden, um Lohndumping bei den zunehmenden grenzüberschreitenden Entsendungen wirksam zu bekämpfen.
- Beschränkung der Subunternehmerketten: Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wurde auf Grund der letzten Novelle mehr Transparenz bei Subvergaben geschaffen. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Wirksamkeit könnte jedoch noch wesentlich erhöht werden, wenn die Subunternehmerkette beschränkt wird.