Kaske fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichem Ort
"Das darf es nicht geben: Arbeitern, die vor Weihnachten ihren Lohn nicht bekommen", sagt AK Präsident Rudi Kaske zum aktuellen Fall eines slowakischen Sub-Sub-Auftragnehmers auf einer Wiener Baustelle, der spanischen und portugiesischen Arbeitern nichts auszahlt. Kaske sieht Handlungsbedarf bei der Entsenderichtlinie und fordert eine Beschränkung der Subunternehmerketten sowie eine Aufstockung der Finanzpolizei als Kontrollbehörde.
Die Zahl der Entsendungen nach Österreich lag 2015 bei rund 150.000 und hochgerechnet wird die Zahl für 2016 bereits 180.000 betragen. Damit liegt Österreich im Spitzenfeld in der EU. Bei den Entsendungen handelt es sich bei ca 60 Prozent um StaatsbürgerInnen aus den neuen Mitgliedsstaaten. "Da das Lohngefälle zu diesen Staaten besonders stark ist, ist Österreich in hohem Maße von Lohndumping bedroht", sagt Kaske und fordert insbesondere:
+ Der Lohn, der bei Entsendungen zu zahlen ist, muss Grundlage für die Sozialversicherung im Heimatland sein: Wenn im Fall von Entsendungen nicht der Entgeltanspruch am Beschäftigungsort als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird, erleiden inländische Betriebe und ArbeitnehmerInnen einen Wettbewerbsnachteil.
+ Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: Auf Grund der derzeitigen Rechtslage sind den inländischen Sozialversicherungsträgern bei Scheinentsendungen die Hände gebunden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatland vor der Entsendung sowie wirksame Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger, falsche Anmeldungen im Heimatland zu bekämpfen, könnte Scheinentsendungen hintanhalten.
+ Es muss kontrolliert werden, wie der praktischen Vollzug von grenzüberschreitenden Vollstreckungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten funktioniert, um gegebenenfalls sofort entsprechende Maßnahmen seitens der EU einzufordern.
Österreich hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eine gute gesetzliche Grundlage. Mit Anfang 2017 tritt noch eine Verbesserung in Kraft, mit der die grenzüberschreitende Verfolgung von Firmen, die ihren Mitarbeitern nicht die korrekte Entlohnung zukommen lassen, erleichtert wird. Neu eingeführt wird auch eine Auftraggeberhaftung für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger ArbeitnehmerInnen im Baubereich. "Das sind weitere wichtige Schritte, damit unser Lohngefüge und der Sozialstaat nicht durch Dumping unter Druck gebracht werden. Aber es ist dringend notwendig, dass diese gesetzlichen Bestimmungen auch entsprechend durchgesetzt werden", fordert der AK Präsident insbesondere die Verdopplung des Kontrollpersonals bei der Finanzpolizei von unter 500 auf 1.000.