Fristenlauf für Bundespräsidentenwahl fixiert
Am 24. April wird der nächste Bundespräsident gewählt - beziehungsweise angesichts der vielen Kandidaten höchstwahrscheinlich erst in der Stichwahl am 22. Mai. Der Ministerrat fixierte diese Termine heute. Vor sechs Jahren wurde Bundespräsident Heinz Fischer am 25. April mit 79,3 Prozent im Amt bestätigt. Er kann heuer nicht mehr antreten, für seine Nachfolge gibt es mindestens fünf Bewerber.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bestätigte im Pressefoyer nach dem Ministerrat den Beschluss der Wahlausschreibung - die jetzt noch vom Hauptausschuss abgesegnet werden muss - und merkte an: „Über das Ergebnis kann ich Ihnen noch nichts sagen.“ Gemäß dem nun fixierten Fristenlauf können noch bis zum 18. März Wahlvorschläge eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag muss von 6.000 Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Die Unterstützer müssen (auch wenn die Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt wurde) persönlich am Gemeindeamt erscheinen, um bestätigen zu lassen, dass sie am Stichtag wahlberechtigt waren. Dieser Stichtag ist der 23. Februar. Die FPÖ will sich der Frage, wer für sie ins Rennen gehen soll, morgen Mittag in einer Vorstandssitzung widmen. Ob danach schon Namen genannt werden, war vorerst unklar.