Einigung bei EU-Entsenderichtlinie
Entsandte ArbeitnehmerInnen aus einem anderen EU-Land sollen künftig grundsätzlich genau so bezahlt werden wie einheimische KollegInnen. Das ist Teil einer Reform der Entsenderichtlinie, auf die sich die EU-Sozialminister gestern Abend in Luxemburg geeinigt haben. Den Durchbruch gab EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen auf Twitter bekannt.
Nicht länger als zwölf Monate
Ziel ist, Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Deshalb sollen Entsendungen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate, wie aus Verhandlungskreisen bekanntwurde. Das Transportgewerbe bleibt zunächst von den neuen Regeln ausgenommen.
Die Befristung und die Ausnahmen für LasterfahrerInnen waren bis zuletzt umstritten gewesen. Die Sozialminister verhandelten noch einmal den ganzen Tag. Über die im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform war mehr als eineinhalb Jahre diskutiert worden.
Gewerkschaft beklagt Ausbeutung
Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns.
GewerkschafterInnen beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische ArbeitnehmerInnen würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen entsandte ArbeitnehmeInnenr derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll das ändern. Von den Regeln sind europaweit Millionen ArbeitnehmerInnen betroffen.