BP-Wahlkarten: 1.000 Kuverts mit Schäden
„Einzelfälle“ auch in zehn bis 20 Bezirken
Bei der Kontrolle der Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl sind bisher rund 1.000 schadhafte Kuverts gemeldet worden. Die überwiegende Mehrzahl dieser Wahlkarten sei noch nicht ausgegeben worden, in lediglich zwei, maximal drei Fällen seien Wahlkarten mit Produktionsfehlern an Wähler ausgehändigt worden, sagte der Wahlleiter im Innenministerium, Robert Stein, am Montag.
Im Bezirk Bregenz gibt es mit Abstand die meisten Produktionsfehler. Allein hier geht es um „plus minus 1.000 Stück“. In Bregenz könnte unter Umständen ein Nachdruck von Wahlkarten nötig werden. Aufgrund der aufgedruckten Adresse der Bezirkswahlbehörde unterscheiden sich die Wahlkarten nämlich in jedem der 112 Stimmbezirke voneinander und sind somit nicht austauschbar.
Konkret geht es bei den Produktionsmängeln um das Außenkuvert, auf dem der Wähler unterschreiben muss und in das das tatsächliche Stimmkuvert gesteckt wird. Hier hat sich am Seitenrand in den rund 1.000 Fällen der Kleber gelöst, sprich, die Kante hat sich geöffnet und das Außenkuvert ist auseinandergefallen.
Gemeinden prüfen weiter
Während in Bregenz eine größere Zahl betroffen sei, gebe es in zehn bis 20 weiteren Bezirke „Einzelfälle“ im ein- oder zweistelligen Bereich, darunter seien auch weitere Vorarlberger Bezirke, etwa Dornbirn sowie Reutte in Tirol, so Stein. Für Amstetten in Niederösterreich gab Stein Entwarnung, dort habe es sich um ein Missverständnis gehandelt.
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Vorerst handle es sich aber nur um einen Zwischenstand, die Gemeinden hätten um mehr Zeit ersucht und wollten die Kontrollen fortsetzen. Idealerweise sind dann alle insgesamt 1,5 Millionen gedruckten Wahlkarten zumindest stichprobenartig überprüft. Zusätzlich wird auch vor der Ausgabe der Wahlkarten nochmals auf Produktionsfehler kontrolliert und werden mangelhafte Kuverts gegebenenfalls ersetzt.
Ministerium will Schadenersatz prüfen
Sollte ein Schaden entstehen, etwa weil ein Nachdruck notwendig wird, will das Ministerium Schadenersatz prüfen. Man sei mit der Druckerei in Kontakt. Dass es zu Mängeln gekommen sei, habe man seitens der Druckerei eingeräumt, so Stein.
Ob durch die Produktionsfehler eine neuerliche Anfechtung möglich oder gar wahrscheinlich sei, darüber wollte man am Montag im Innenministerium nicht spekulieren. Es müssten aber genug Fälle sein, um auf das Wahlergebnis Einfluss zu haben. Anfechtungsrelevant seien nur die ausgegebenen fehlerhaften Wahlkarten, und hier geht Stein davon aus, dass es bei einer einstelligen Zahl bleibt.
Auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte angekündigt, dass sich sein Ressort an der zuständigen Druckerei Kbprintcom.at schadlos halten will. Das Unternehmen werde für mögliche Verluste aufkommen, sagte Sobotka. Eine Verschiebung der Wahl am 2. Oktober schloss er, wie auch Stein, aus.
Schäden durch lange Transportwege möglich
Stein betonte, dass es bei vergangenen Wahlen bisher keine solchen Beanstandungen gegeben habe. Zudem führten in der Druckerei zwei Arbeiter am Ende der Maschine eine Qualitätskontrolle durch, wurde betont. Im Innenministerium vermutet man, dass sich der Kleber durch einen langen Transport in einem durch die Sonne aufgeheizten Lastwagen gelöst haben könnte. Das würde auch erklären, warum die Fälle vorwiegend Westösterreich bzw. das am weitesten entfernte Bundesland Vorarlberg betreffen.
Sollten fehlerhafte Wahlkarten an Auslandsösterreicher zugestellt worden sein, versprach Stein, möglichst rasch Duplikate zu versenden. Zuvor muss die schadhafte Wahlkarte aber retourniert werden. Es würden keine Kosten und Mühen gescheut, so Stein. Generell gilt, wer eine mangelhafte Wahlkarte in Händen hält, soll diese keinesfalls unterschreiben, sondern reklamieren.
In einem Fall, wo eine Wählerin eine fehlerhafte Wahlkarte unterschrieben hat, geht das Innenministerium davon aus, dass ihre Stimme als ungültig gewertet wird, da das Unterschreiben der Wahlkarte wie das Einwerfen in die Urne gilt und der Rechtslage entsprechend niemand zweimal wählen darf. Eine Ersatzwahlkarte dürfe daher nicht mehr ausgestellt werden.