Arbeitszeit: ÖGB-Chef für Clearingstelle

Die Regierung sollte auf das geplante Gesetz zum Zwölfstundentag verzichten. Stattdessen sollte eine „Clearingstelle“ eingerichtet werden, die binnen 48 Stunden über die Zulässigkeit einer zwölfstündigen Arbeitszeit zur Abdeckung von Produktionsspitzen entscheiden soll. Das schlug der Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ (Dienstag-Ausgabe) vor.

Zu den mittlerweile seitens der Regierung dementierten angeblichen Plänen einer Abschaffung der fünften Urlaubswoche meinte Katzian: Sollten Wirtschaft und Regierung die Urlaubsregelung infrage stellen, wäre „in diesem Land Feuer am Dach“.

Arbeitgebervertreter dementierten

Die Regierung plane womöglich Änderungen im Urlaubsgesetz, kritisierte der ÖGB gestern. Das begründete er mit einer Auflistung von Beispielen für „Gold-Plating“, die die Regierung gesammelt und über die das „profil“ berichtet hatte. Die Vertretungen der Arbeitgeberseite dementierten, Urlaub kürzen zu wollen.

Als Beispiel für „Gold-Plating“ - also die Übererfüllung von EU-Regeln - findet sich in der Auflistung das Urlaubsgesetz als Beispiel von der Wirtschaftskammer. Die Arbeitnehmervertreter fürchteten deswegen, dass der gesetzliche Urlaub von fünf auf vier Wochen gesenkt werden könnte, da die Regierung „wirtschaftshörig“ sei, wie es der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker formulierte - mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.

Ministerium: Keine Änderung

Ein Sprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sagte dazu, an den gesetzlichen Urlaubsregelungen solle sich nichts ändern. „Das Gerücht, dass die Regierung die 5. Urlaubswoche abschafft, entbehrt jeglicher Grundlage“, teilte der Sprecher schriftlich mit. Funktionäre der Gewerkschaft würden nur „Verunsicherung in der Bevölkerung“ erzeugen wollen, kritisierte er.

Gegenüber der APA versicherten auch Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV), dass sie keinesfalls forderten, dass der gesetzliche Mindesturlaub von fünf auf vier Wochen verkürzt werden soll. Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der WKÖ, sagte auf Anfrage, dass von der Regierung Beispiele gesammelt wurden, die „Gold-Plating“ darstellen. „Da wurde Material gesammelt, und ein Beispiel betraf den Urlaub.“ Aber, so beteuerte Gleitsmann: „Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.“

„Rückschrittsklausel“ angeführt

Und wenn man das wollte, wäre es unmöglich, so der Arbeitgebervertreter: Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie („Rückschrittsklausel“) untersagt Rückschritte bei rechtlichen Regelungen, die schon vor EU-Beitritt Geltung hatten - und das ist bei der gesetzlichen fünften Urlaubswoche der Fall. „Es wäre rechtlich unmöglich und ist nicht beabsichtigt“, betonte Gleitsmann vehement. „Die WKÖ betreibt das nicht.“

Ähnliches verlautete von einer Sprecherin der IV. „Das ist keine Forderungen der IV“, sagte sie. „Und wir haben diesen Punkt nicht eingeliefert.“

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