Arbeiterkammer-Wahlen beginnen Ende Jänner
3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen demnächst ihre Interessenvertretung neu. Den Auftakt der Arbeiterkammer-Wahlen machen am 28. Jänner Vorarlberg, Tirol (jeweils bis 7. Februar) und Salzburg (bis 8. Februar).
Von 4. bis 13. März folgt Kärnten und von 19. März bis 1. April Oberösterreich. Jeweils von 20. März bis 2. April wählen Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Den Abschluss bildet die Steiermark von 28. März bis 10. April.
Die konstituierende Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer findet am 26. Juni statt, dort wird aus dem Kreis der neun Landespräsidenten der Präsident oder die Präsidentin der Bundesarbeitskammer gewählt. Die derzeitige Präsidentin Renate Anderl (FSG) stellt sich erstmals der AK-Wahl.
Anderl will Wahlbeteiligung anheben
Als Ziel gab Anderl im Gespräch mit der APA eine Hebung der Wahlbeteiligung von durchschnittlich nicht ganz 40 Prozent bei der letzten Wahl im Jahr 2014 „in Richtung 50 Prozent“ aus. Die Sozialdemokratin will sich im Wahlkampf auch für ihre FSG einbringen. Als Ziel für ihre Fraktion nannte Anderl im Gespräch mit der APA, das Ergebnis ihres Vorgängers Rudolf Kaske, den sie erst im April nachgefolgt ist, zu übertreffen.
Unter Kaske hatte die FSG 2014 österreichweit auf 57,16 Prozent und hat damit in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer mit 49 von insgesamt 67 Mandaten die absolute Mehrheit. Die ÖAAB-FCG-Fraktion erreichte 21,03 Prozent (13 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9,68 Prozent (vier Mandate), die Grünen, Alternativen und Unabhängigen Gewerkschafter 6,01 Prozent (ein Mandat), der Gewerkschaftliche Linksblock 1,35 Prozent. Nicht ganz fünf Prozent entfielen auf Listen, die nur in einzelnen Ländern kandidierten.
Wer wahlberechtigt ist
Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, also Arbeiter, Angestellte und freie Dienstnehmer – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Zu den Wahlberechtigten zählen auch arbeitssuchende Menschen, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge sowie Präsenz- und Zivildiener. Sie müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.
Gewählt werden in jedem Bundesland für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der Vollversammlungen. Wie viele Kammerräte gewählt werden, hängt von der Zahl der AK-Mitglieder im jeweiligen Bundesland ab. Das sind je nach Größe der Kammer 50 bis 180 Kammerräte (Mandate). Die Kammerräte wählen dann die Präsidenten und die Vorstandsmitglieder, sie bestimmen die Politik und die strategische Richtung der AK.