Altersteilzeit, Homeoffice: Wien macht mobil

Altersteilzeit, Homeoffice: Wien macht mobil

Auf Drängen der younion wird kommende Woche ein Initiativantrag im Wiener Landtag eingebracht, der für viele KollegInnen deutliche Verbesserungen bringt. Vor allem die neuen Bestimmungen zu Altersteilzeit und Homeoffice dürften für Gesprächsstoff sorgen. Eine Regelung der Altersteilzeit fehlt im Wiener Dienstrecht schon lange. Darauf hat die younion immer wieder hingewiesen und vehement auf Verbesserungen gedrängt.

Jetzt ist der Durchbruch gelungen: Die Altersteilzeit für Vertragsbedienstete und BeamtInnen wird Realität

Die neuen Bestimmungen unterstützen den Wissenstransfer älterer ArbeitnehmerInnen zu den jüngeren und nehmen gleichzeitig auf die Bedürfnisse älterer KollegInnen Rücksicht. Details dazu werden wir nach dem Beschluss im Wiener Landtag am Donnerstag kommender Woche zur Verfügung stellen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der neuen Bestimmungen betrifft das Thema „Mobiles Arbeiten“.

Während des Corona-Lockdowns haben viele KollegInnen und Kollegen ihre Aufgaben vorübergehend von zu Hause aus erfüllt. Nun soll das fallweise „Mobile Arbeiten“ dienstrechtlich dauerhaft verankert werden – mit fairen Spielregeln für alle Beteiligten. Dafür hat die younion klare Regeln gefordert und erfolgreich verhandelt:

* Die Zustimmung der KollegInnen ist Voraussetzung.

* Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.

* Der Bedienstetenschutz darf nicht unterlaufen werden.

* Die Arbeitszeit ist klar zu regeln.

Auf viel Interesse der KollegInnen dürfte auch der nun auf Drängen der younion ermöglichte Umstieg in das neue Wiener Bedienstetengesetz stoßen.

Auch hier konnten wir uns mit unseren Kernforderungen durchsetzen:

* Der Umstieg kann nur auf Antrag der KollegInnen erfolgen.

* Die Umstiegsmöglichkeit darf nicht zeitlich befristet werden.

* Zeitabhängige Rechte wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung müssen klar geregelt sein.

Allerdings ist das Thema höchst komplex. Die Auswirkungen eines Umstieges sind für jede Bedienstete/jeden Bediensteten unterschiedlich. Daher bedarf es vor diesem unwiderruflichen Schritt einer verbindlichen und individuellen Information durch die Dienstgeberin. Die KollegInnen müssen sich ein klares Bild davon machen können, was ein Umstieg tatsächlich bedeutet.

 

 


 

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