AK sieht Patzer in geplantem Homeoffice-Gesetz
Die Arbeiterkammer (AK) ist in die zuvor von der Gewerkschaft GPA vorgebrachte Kritik am geplanten Homeoffice-Gesetz eingestiegen. AK-Direktor Christoph Klein sprach in Ö1 von „zwei unnötigen Patzern“, bei denen man hoffe, „dass das Finanzministerium noch ein Einsehen hat“.
Für steuerliche Vorteile bei Anschaffungen fürs Homeoffice soll man dem derzeitigen Plan zufolge 42 Tage im Jahr im Heimbüro arbeiten, um diese zu genießen. Aber das könne sich schwer ausgehen mit Feiertagen und Urlaubszeiten, kritisiert Klein. „Vereinbart war eigentlich zwischen Sozialpartnern und Regierung gar keine Tagesbegrenzung“, so Klein.
Klein will „weniger starre Regelung“
Anhand eines Arbeitnehmers, der jeweils montags im Homeoffice arbeitet, rechnete Klein vor: 52 Montage minus fünf bis sechs, die man im Urlaub verbringt, und vier, die zufällig Montag-Feiertage sind, dann sei man schon an der Grenze. Kämen dann Krankenstände und Fortbildungen oder vielleicht ein Mutterschutz dazu, seien die 42 Wochen nicht zu erreichen und der Steuervorteil sofort verloren.
„Wir brauchen eine weniger starre Regelung“, forderte Klein, „auch wenn 42 Tage grundsätzlich okay sind.“ Ein weiterer „Patzer“ seien die Absetzmöglichkeiten, die über die Jahre bis 2023 abschmelzen, so Klein. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, je nachdem, wann man ein Büromöbel kaufe. Beschlossen werden soll das Gesetz im April. Die Begutachtung endet am Freitag.
Auch SPÖ fordert „Nachbesserungen“
Auch die SPÖ verlangte „klare Nachbesserungen“. „Wichtige Vorschläge“ der Sozialpartner beim Steuerrecht seien „beiseitegeschoben“ worden, so SPÖ-Politiker Christian Drobits. Der Datenschutzsprecher verwies auch auf fehlende zusätzliche Regelungen zum Schutz von Daten im Homeoffice. Er kündigte an, noch heute Kontakt zum Datenschutzrat aufzunehmen, um eine Stellungnahme zu erwirken.
Kocher: „Änderungen noch möglich“
ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher sagte, dass man sich die Stellungnahmen aus der Begutachtung anschauen und gegebenenfalls berücksichtigen werde. „Die Begutachtung läuft gerade, Änderungen sind noch möglich.“ Den Vorwurf, dass die Begutachtungsfrist zu kurz gewesen sei, wies er zurück. Es sei darum gegangen, das Gesetz möglichst schnell auf Schiene zu bringen. Man habe aber im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit den Sozialpartnern geführt und werde auch die Stellungnahme berücksichtigen.
„Richtige Richtung, kein großer Wurf“
Als „ersten Schritt in die richtige Richtung, aber keinen großen Wurf“ bewertete indes Steuerberater Peter Wundsam von Mazars Austria das geplante Gesetz. Hauptkritikpunkte: Durch die weiterhin „geradezu prohibitive“ steuerliche Definition des Arbeitszimmers profitierten freie Dienstnehmer und Gewerbetreibende gar nicht vom Gesetz.
Dazu komme, dass der drei Euro hohe Pauschalbetrag pro Tag Homeoffice (für maximal 100 Tage) die tatsächlichen, anteiligen Mehrkosten für Miete, Heizung und Strom nicht abdecke. Und: Da Arbeitgeber die Homeoffice-Tage der Mitarbeiter erfassen müssen, komme es zu einem Mehraufwand in der Lohnverrechnung.