AK Präsidentin Anderl: „Kein TTIP auf Raten!“

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger soll Handelsverhandlungen mit den USA in dieser Form ablehnen.

Diesen Montag steht der Beschluss der EU über die Aufnahme von Handelsverhandlungen mit den USA auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsministerrates. „Wir wollen kein TTIP auf Raten, das den Interessen der ArbeitnehmerInnen widerspricht“, erneuert AK Präsidentin Anderl ihre Kritik. Die AK Präsidentin appelliert daher an Landwirtschafts- und Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger, die Verhandlungen mit den USA abzulehnen.

Bisher haben unsere EU-Behörden geprüft, ob Importe den Anforderungen der EU entsprechen. Ob Maschinen, elektronische und elektrische Geräte, die in den USA produziert werden, den europäischen Standards entsprechen, soll in Zukunft von den US-Behörden beurteilt werden. Dieses Konformitätsbewertungsabkommen ist aus AK Sicht kritisch zu bewerten. Zudem geht aus den Mandatsentwürfen nicht hervor, auf welche übrigen Bereiche sich das Abkommen noch erstrecken soll. Offen bleibt damit, ob zB Chemikalien, Lebensmittel oder Medikamente auch Teil weiterer Verhandlungen werden. Dabei akzeptieren die USA das Vorsorgeprinzip nach EU-Recht nicht, das Risiken für Gesundheit und Umwelt vorbeugen soll.

Auch ist die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens keine Bedingung. „Ich erinnere an die Position des Europäischen Parlaments, wonach Handelsverhandlungen nur noch mit Ländern geführt werden sollen, die dieses wichtige Abkommen ratifiziert und umgesetzt haben“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.

Das TTIP-Mandat aus dem Jahr 2013 soll zwar als obsolet erklärt werden. Die darin enthaltenen problematischen Sonderklagerechte für InvestorInnen samt Investitionsschiedsgerichten sind aber erst vom Tisch, wenn das Verhandlungsmandat formell aufgehoben wird. „Wir befürworten grundsätzlich den Ausbau von Handelsbeziehungen. Handelsabkommen sollten aber so gestaltet werden, dass sie möglichst allen Menschen nützen und einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leisten“, fordert Anderl. Daher müssen verbindliche Sozial- und Umweltstandards Teil solcher Abkommen sein und müssen im Fall von Verstößen sanktionierbar sein.

Auch dürfen Leistungen der Daseinsvorsorge, wie etwa Gesundheit, Wasser, Energie und Verkehr nicht Gegenstand solcher Handelsabkommen sein. „Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, gibt es keine Basis für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Handelspolitik. Die LandwirtschaftsministerInnen sind daher aufgefordert, die Aufnahme von Verhandlungen über die beiden Abkommen in dieser Form abzulehnen“, so Anderl.

 

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