AK-Kundtner: „Regierung kürzt Mindestsicherung“

Starke Einschnitte bei Familien angekündigt, aber Gesetzestext liegt noch immer nicht vor

Die Regierung hat heute eine Einigung bei der Mindestsicherung bekannt gegeben. Ein konkreter Gesetzestext liegt allerdings noch immer nicht vor. Die Kürzungen sind für die Betroffenen schwer zu tragen. Zu den finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushalt hat die Regierung bis dato noch keine Berechnungen vorgelegt. Der Vermögenszugriff soll zwar abgemildert aber bestehen bleiben. Das ist vor allem im Hinblick auf die im Regierungsprogramm vereinbarte Abschaffung der Notstandshilfe relevant. AK Sozialbereichsleiterin Alice Kundtner sagt: „Was die Regierung hier vorlegt, ist eine Kürzung der Mindestsicherung, die Familien mit Kindern stark trifft. Unabhängig von der Herkunft und auch dann, wenn in der Familie nur ein oder zwei Kinder leben.“

 

+ Mindestsicherung beträgt nur 0,6 Prozent aller öffentlichen Ausgaben

Die Kosten der Mindestsicherung machen 0,98 Mrd. aus. Aufgrund aggressiver Steuerplanung, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bei der Körperschaftssteuer entgehen dem österreichischen Staat jährlich Einnahmen, die den Ausgaben der Mindestsicherung entsprechen.

 

+ Vermögenszugriff bleibt

Der Vermögenszugriff wurde zwar abgemildert, bleibt aber weiterbestehen. Kundtner: „Das ist vor allem für 157.000 Menschen in Österreich relevant, die derzeit noch Notstandshilfe beziehen. Die Regierung hat sich ja im Regierungsprogramm die Abschaffung der Notstandshilfe vorgenommen.“

 

+ Kürzung trifft Kinder

Kundtner: „Ein Drittel aller MindestsicherungsbezieherInnen sind Kinder und Jugendliche. Auf sie kommen Kürzungen durch die Hintertür zu.“ So sollen künftig Paare im selben Haushalt nicht mehr das 1,5-Fache des Grundbetrags, sondern nur mehr 1,4 Mal so viel erhalten. Das wiegt die minimalen Steigerungen beim Betrag für das erste und zweite Kind auf. Zudem soll die Geldleistung ab Herbst 2019 um u.a. den Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro pro Kind gekürzt werden.

 

Bisher:

150 Prozent von 863 Euro für Paare = 1.294.50 Euro

18 Prozent für das erste Kind = 155,35 Euro

18 Prozent für das zweite Kind = 155,35 Euro

Summe: 1.605,26 Euro

 

Pläne der Bundesregierung (inkl. Abzug des Kinderabsetzbetrags):

140 Prozent von 863 Euro für Paare = 1.208,20 Euro

45 Prozent für zwei Kinder = 388,35 Euro minus 116,80 Euro Anrechnung des Kinderabsetzbetrags

Summe: 1.479,83 Euro

 

Das ist ein Minus von 125,43 Euro!

 

+ Kürzungen behindern Integration

- Es wird für die Menschen schwer, den Arbeitsmarktqualifizierungsbonus über 300 Euro zu bekommen, wenn gleichzeitig die Mittel für Deutschkurse und Fachausbildungen gekürzt werden.

- Es fehlt jeglicher Anreiz, eine Berufsausbildung zu machen. Das gilt für alle Jugendlichen, die einen Pflichtschulabschluss haben und die es am Arbeitsmarkt ohne Berufsausbildung auf Dauer sehr schwer haben werden.

 

Stattdessen fordert die AK:

+ Ausreichend Deutschkurse

Wer Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten fordert, darf nicht gleichzeitig die notwendigen Mittel kürzen.

 

+ Investitionen in Menschen rechnen sich. Es ist besser MindestsicherungsbezieherInnen, die arbeitslos und arbeitsfähig sind, eine geförderte Beschäftigung - zu Kollektivvertragslöhnen - zu ermöglichen (z.B. in einem Sozial-Ökonomischen Betrieb), als ihnen nur die Leistung auszuzahlen. Das ist nicht nur sinnstiftender für die Betroffenen, sondern rentiert sich auch budgetär innerhalb weniger Jahre.

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