AK kritisiert Missbrauch bei Kurzarbeit durch Firmen
Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit, der bei Unternehmen in der Coronavirus-Krise vorkomme. Es gebe rund 35 Fälle, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Kurzarbeit an. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) stellte das heute im Ö1-„Morgenjournal“ in Abrede. Ihm seien keine Missbrauchsfälle bekannt.
Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter habe die AK schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen „etwas nicht mit rechten Dinge zugehe“. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung.
„Was wir als ernstzunehmend wirklich notieren sind Hinweise, wo gesagt wird, der Arbeitgeber will, dass wir falsche Arbeitszeitaufzeichnungen führen oder die Arbeitszeitaufzeichnungen fälschen“, erläuterte Mitter in der ORF-Radiosendung. Beispielsweise müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten.
Kopf: „Wenig Verständnis für pauschale Verdächtigungen“
Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. „Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird“, sagt Mitter.
Kopf entgegnete dazu: „Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist“, sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Für Missbrauch habe er „null Verständnis“, aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf „Unwissenheit“ zurückzuführen.
Es handle sich nur dann um Missbrauch, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei, betonte Kopf. Das lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege. Nach Ende der Kurzarbeit solle es jedenfalls stichprobenartige Kontrollen geben.
Auch Anderl für Kontrollen
AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich auch für Kontrollen aus. „Ein Betrieb der sagt, jetzt kann ich doch mehr arbeiten, könnte auch in der Kurzarbeit mehr arbeiten. Er muss es nur dann dem AMS melden.“ Aber: „Es gibt immer leider auch in einer Krise immer auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit, die tatsächlich das System der Kurzarbeit ausnutzen.“
Auch auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwälte und Anwältinnen haben Hinweise auf Betrügereien bei der Kurzarbeit. Bei systematischem Missbrauch bei großen Unternehmen drohen bis zu zehn Jahre Strafhaft sowie Geldstrafen. Doch nicht nur die Arbeitgeber könnten belangt werden – auch für Beschäftigte kann ein Betrug ein juristisches Nachspiel haben, wenn diese Aufzeichnen fälschen würden. Mitter rief daher dazu auf, den Arbeitszeitspeicher der AK zu nutzen.