AK: EU-Kommissionsvorschlag zu halbherzig, um Energiekrise zu bewältigen
AK fordert Eingriffe in den Großhandelsmarkt und effektivere Abschöpfung der Übergewinne
Die von der EU-Kommission präsentierten Vorschläge zur Senkung des Strompreises sind kaum wirksam: Es gibt keinen Eingriff auf der Strombörse, eine Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis erfolgt nicht. Der hohe Großhandelspreis für Strom bleibt somit unverändert. Damit sinken die Strompreise weder für Haushalte noch für Unternehmen – die Inflation wird ebenfalls nicht gedämpft.
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ist aus Sicht der AK nur ein schwacher Versuch, Teile der Übergewinne jener Energieunternehmen abzuschöpfen, die derzeit von den hohen Energiepreisen enorm profitieren. Konkret sollen Verkaufserlöse von erneuerbaren Energien, Atomenergie und Braunkohle über einer bestimmten Höhe abgeschöpft werden. Kolportiert wird eine Erlösobergrenze von 180 Euro/MWh. Diese Grenze ist zu hoch angesetzt. Außerdem muss sichergestellt werden, dass auch die Übergewinne aus dem aktuellen Jahr miteinbezogen werden und die Maßnahme gilt, solange die Zufallsgewinne bestehen.
Wir befinden uns mitten in einer Energiekrise. Die Leistbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit sind in Gefahr. Bereits jetzt sind die enormen Energiepreise eine Belastung für Konsument:innen, Gewerbe und Industrie – die Vorschläge der EU-Kommission sind aus Sicht der AK zu halbherzig, um die Energiekrise zu bewältigen.
Nicht zu vergessen ist: Strompreise sind der wesentliche Treiber der Inflation. Eine wirksame Senkung der Energiepreise für private Haushalte aber auch für Gewerbe und Industrie kann nur dann gelingen, wenn der Großhandelspreis für Strom gesenkt wird. Eine Halbierung des Strompreises auf Großhandelsebene führt laut AK-Berechnungen in Österreich zu einer Reduktion der Inflationsrate um 2,2 Prozentpunkte.
Die AK fordert deshalb bereits seit Monaten eine Entkopplung des Strommarktes vom Gasmarkt. Mittlerweile fordern auch alle Sozialpartner und die Industriellenvereinigung, dass sich Österreich auf EU-Ebene aktiv dafür einsetzt. Die EU-Kommission hat zwar Schritte in diese Richtung angekündigt, konkrete Vorschläge liegen aber nach wie vor nicht auf dem Tisch.
Positiv sieht die AK, dass die EU-Kommission die Erdöl- und Erdgasunternehmen im Fokus hat und von ihnen einen „Solidaritätsbeitrag“ in Form einer Übergewinnsteuer einfordert. Der kolportierte Steuersatz von 33% ist allerdings zu gering, außerdem ist nicht die gesamte Wertschöpfungskette des fossilen Sektors umfasst.
Die AK begrüßt, dass sich der EU-Energieministerrat dem Thema Einsparungen beim Stromverbrauch widmet. Österreich muss hier allerdings zuerst seine Hausaufgaben machen, denn das Energieeffizienzgesetz ist bereits seit über zwei Jahren ausständig.