AK begrüßt die angekündigte Strompreisbremse für Haushalte
Aber: Ausweitung auf Erdgas und Fernwärme sowie Gegenfinanzierung durch Übergewinnsteuer erforderlich
Die AK begrüßt die von der Regierung am Wochenende angekündigte Strompreisbremse für Strom. Zwar sind die genauen Details noch nicht bekannt, die bereits veröffentlichten Eckpunkte entsprechen aber grundsätzlich dem von AK und ÖGB geforderten Energie-Preisdeckel für Haushalte. Soweit bis jetzt bekannt, sollen 80 Prozent eines durchschnittlichen statistischen Jahresverbrauchs (2.900 kWh) kompensiert werden.
Tobias Schweitzer, Bereichsleiter Wirtschaft der AK Wien betont: „Wichtig für die AK ist, dass einkommensschwache Haushalte eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Die AK fordert deshalb für diese Haushalte einen „Strompreisdeckel Plus“, indem entweder eine Ausweitung der begünstigten Strommenge oder ein niedrigerer Strompreis vorgesehen wird.“
Als der Kreis der Begünstigten sollten neben den rund 300.000 sogenannten GIS-befreiten Kund:innen auch die im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) neu definierten Gruppen von einkommensschwachen Haushalten beinhalten. Mit dieser Ausweitung würden rund 780.000 einkommensschwache Haushalte von der Strompreisbremse profitieren, was angesichts der enormen Preissteigerungen und der kommenden kalten Jahreszeit für die AK absolute Priorität hat.
Weiters fordert die AK eine Ausweitung der Strompreisbremse auch auf Erdgas und Fernwärme. Denn in den letzten Monaten haben sich die Preise für Fernwärme zum Teil verdoppelt und für Erdgas sogar verdreifacht. Hier muss dringend die Preisbremse gezogen werden, um zu verhindern, dass im Winter die Wohnung kalt bleiben.
„Für die Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen müssen aber die Gewinne jener Unternehmen abgeschöpft werden, die von der Energiekrise enorm profitieren. AK und ÖGB haben bereits ein funktionierendes Modell zur Besteuerung von Übergewinnen vorgestellt“, erklärt Schweitzer.
Damit die Kosten der Gegenfinanzierung für die Strompreisbremse nicht aus dem Ruder laufen, darf ein Energielieferant nicht für jede Strompreishöhe eine Kompensation erhalten. Auch hier muss ein Deckel eingeführt werden, um zu verhindern, dass Lieferanten Anreize zur Erhöhung der Strompreise haben.