Adoptionsrecht für Homosexuelle ab 1. Jänner
Ab dem Jahr 2016 dürfen homosexuelle Paare eine Familie gründen und Kinder adoptieren. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Heiraten ist weiterhin nicht erlaubt.
Bisher durften gleichgeschlechtliche Paare Stiefkinder adoptieren oder Pflegekinder bei sich aufnehmen. In Zukunft können homosexuelle Paare auch gemeinsam Kinder adoptieren. Für Helmut Graupner, Rechtsanwalt der beiden Frauen, die mit ihrem Fall das Verfahren vergangenen Winter beim Verfassungsgerichtshof in Gang gebracht haben, ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung.
Gegenüber Ö1 sagt Graupner: „Es ist kein Unterschied mehr, es gibt genau die gleichen Möglichkeiten, genau die gleichen rechtlichen Bestimmungen bei Adoption, Fortpflanzungsmedizin und Samenspende.“ In Österreich warten Eltern im Schnitt drei bis vier Jahre auf ein Adoptivkind.
MA 11 sucht „geeignete Menschen“
Bei den zuständigen Ämtern begrüßt man die neue Regelung. Im Vordergrund steht aber immer noch das Wohl des Kindes. „Wir suchen Menschen, die für die Kinder geeignet sind – unabhängig von sexueller Orientierung“, sagt etwa Petra Mandl von der für Adoptionen zuständige MA 11 (Amt für Jugend und Familie).
Kritik gibt es trotzdem, denn Österreich ist nun europaweit das einzige Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare zwar adoptieren aber nicht heiraten dürfen. "Österreich hat den zweiten, dritten, vierten Schritt gemacht, ohne den ersten Schritt zuvor gemacht zu haben. Sie dürfen zwar Familien gründen, aber heiraten dürfen sie nicht. Da sollten wir auch endlich europäischen Standard erreichen“, sagt Rechtsanwalt Helmut Graupner.