Abschiebestopp für Lehrlinge gilt
Asylwerber in Lehre werden nicht mehr zwangsläufig abgeschoben. Am Freitag wurde das Gesetz verlautbart, seit Samstag ist es bereits in Kraft. All jene Flüchtlinge, deren Lehrvertrag wegen eines negativen Asylbescheids beendet wurde, können ihre Ausbildung ebenfalls fertig machen. Und zwar können sie das auch, wenn das höchstgerichtliche Verfahren negativ ausgehen sollte.
Insgesamt 80.000 Engagierte, darunter viel Prominenz und 2.000 Unternehmer sowie 135 Gemeinden haben das Vorhaben unterstützt.
Nationalrat stellte Mitte Dezember die Weichen
Dennoch sei die Gesetzesnovelle nur ein Teilerfolg, die Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ werde auch weiterhin aktiv bleiben, so Anschober. Schon Mitte Dezember stimmte der Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen dafür. Nur die FPÖ stimmte gegen die Gesetzesänderung.
Der Abschiebestopp für Lehrlinge gilt für maximal vier Jahre, nicht bei Straffälligkeit, und schafft kein Aufenthaltsrecht nach dem Lehrabschluss. Betroffen sind fast 800 Asylwerber in Österreich. Konkret: all jene, die ihr Lehrverhältnis vor dem 12. September 2018 begonnen haben.