Allerdings wird die Liste, die der Rechnungshof online veröffentlicht, weniger Informationen über die Spender enthalten. Bisher musste neben dem Namen nämlich auch die Adresse der Spender veröffentlicht werden. In der von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossenen Neuregelung fehlt die Adresse jedoch. Daher kann sie laut Rechnungshof auch nicht mehr veröffentlicht werden.
Somit ergibt sich, dass die Identität der Spenderinnen und Spender in vielen Fällen erst zweifelsfrei nachvollziehbar sein wird, wenn die Rechenschaftsberichte der Parteien vorliegen. Denn dort müssen die Adressen sehr wohl aufscheinen. Mit der nunmehr installierten sicheren Datenleitung können die Parteien ihre Spenden fehlerfrei melden.
Bevollmächtigte müssen Meldung erstatten
Die Parteien mussten jeweils zwei Bevollmächtigte namhaft machen, die sich über diese „RHBox“ einloggen und die Spenden melden dürfen. „Mit dieser Vorgangsweise wird sichergestellt, dass Spendenmeldungen nur von namhaft gemachten Personen übermittelt und damit nur diese Meldungen der Partei zugerechnet werden“, teilte der Rechnungshof den Parteien mit.
Hinweis auf Verbote
Ausdrücklich weist der Rechnungshof in dem Schreiben an die Chefinnen und Chefs der Parlamentsparteien und der Grünen auch darauf hin, dass politische Parteien keine Spenden von Parlamentsklubs, von Staat und Kammern („öffentlich-rechtlichen Körperschaften“), von Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr Staatsanteil sowie von Ausländern annehmen dürfen. Darauf bezugnehmend verwies der Rechnungshof auf den Umstand, dass solche „offensichtlich unzulässigen“ Spenden, so sie ihm gemeldet werden, trotzdem veröffentlichen, allerdings auch entsprechend kennzeichnen würde.
2017: Fast alle größeren Spenden an ÖVP und NEOS
Wie viele Spenden mit dem neuen System veröffentlicht werden, bleibt abzuwarten. Laut den bisherigen Listen haben die Parteien zum Beispiel im Wahljahr 2017 150 Spenden über 3.500 Euro erhalten. Die meisten dieser 150 Spenden erhielt die ÖVP – nämlich 95. Auf NEOS entfielen 41. Wenn sich das Spendenverhalten nicht ändert, müsste die niedrigere Offenlegungsgrenze nun deutlich mehr Meldungen auslösen.
Allerdings könnte die sofortige Offenlegungspflicht ab 2.500 Euro auch abschreckend wirken, wie die bei der ÖVP zuletzt üblichen Spendenstückelungen zeigen: Großspender wie der Tiroler Bauinvestor Klaus Ortner teilten ihre Zuwendungen auf mehrere Tranchen auf. Die damals ab 50.001 Euro vorgesehene sofortige Offenlegung wurde so umschifft.
Auch Rechenschaftsbericht gibt Auskunft
Öffentlich bekannt wurden die Spenden nur, weil zusätzlich zur sofortigen Veröffentlichung im Internet einmal jährlich alle Zuwendungen über 3.500 Euro im Rechenschaftsbericht offenzulegen sind. Für diese jährliche Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht wurde die Grenze mit den nun in Kraft getretenen neuen Regeln ebenfalls auf 2.500 Euro gesenkt. Außerdem darf ab sofort kein Spender mehr als 7.500 Euro pro Jahr an eine Partei zahlen und keine Partei mehr als 750.000 Euro pro Jahr annehmen.
Auf die 300.000-Euro-Spende des Industriellen Hans Peter Haselsteiner an NEOS hat das Inkrafttreten des Gesetzes übrigens keine Auswirkung. Die Haselsteiner-Spende sei „schon am Freitag eingetroffen“, hieß es zuletzt aus der Partei. In einer Pressekonferenz gab die Partei am Dienstag bekannt, dass man bis jetzt 1.433 Spenden bekommen habe. Das zeige, dass „viele Menschen bereit sind, für ihre politischen Überzeugungen zu spenden“, so Generalsekretär Nikola Donig.