Weltweit setzen Politik und Wirtschaft derzeit große Hoffnungen in die CoV-Impfstoffe – doch nicht jeder möchte sich impfen lassen. Direkte Konsequenzen am Arbeitsplatz seien laut Arbeiterkammer Steiermark bei einer Weigerung derzeit nicht zu fürchten.
Viele fragen sich derzeit, ob der eigene Vorgesetzte Arbeitnehmer zu einer CoV-Impfung zwingen kann und etwa mit einer Kündigung als Konsequenz, wenn man sich nicht impfen lassen möchte, drohen kann. Einen Impfzwang kann es aus momentaner Sicht nicht geben, sagt Karl Schneeberger, Arbeitnehmerschützer der Arbeiterkammer Steiermark: „Grundsätzlich muss man sagen, der Arbeitgeber kann mich nicht zwingen, mich impfen zu lassen. Es gibt derzeit keine Regelung im Gesetz, und es gibt auch keine öffentlich-rechtliche Impfpflicht.“
Frage der Abwägung
Bei juristischen Angelegenheiten folgt jedoch meist noch ein „Aber“: Bei arbeitsrechtlichen Fragen handle es sich laut Schneeberger um Abwägungsfragen. Einerseits gehe es um die Interessen des Arbeitgebers in Bezug auf den Schutz seines Eigentumes – andererseits gehe es um die Interessen des Arbeitnehmers, was den Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit betrifft.
Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass diese Abwägung bei der derzeitigen Gesetzeslage zugunsten der Arbeitnehmer ausgeht, so Schneeberger: „Wie das in besonders heiklen Personengruppen ausgehen könnte – nämlich im Gesundheitsbereich – wird davon abhängen, ob sich herausstellen sollte, dass Geimpfte auch nicht ansteckend sind.“
Einzelfallklärungen nötig
Sollte es der Fall sein, dass geimpfte Personen nicht ansteckend sind, könnte die Abwägung auch zugunsten der Arbeitgeber ausfallen, so Schneeberger. Wissenschaftlich sei die Frage bisher nicht geklärt worden, ob Personen, die geimpft sind, andere trotzdem anstecken können, oder nicht. Eine Einzelfallklärung sei laut dem Experten auch beim Unterzeichnen eines neuen Dienstverhältnisses nötig. Pauschal könne auch hier gesagt werden, dass der Arbeitgeber keine Impfung vorschreiben darf.