News Archiv January 2021

SPÖ drängt auf länderweise Veröffentlichung von Konzernsteuern

Die SPÖ drängt darauf, dass Österreich einer EU-Regelung zustimmt, wonach Konzerne ihre Steuerzahlungen länderweise veröffentlichen müssen. Es sei ein Skandal, dass die ÖVP diese Initiative der EU bisher blockiere, sagten Vizeklubchef Jörg Leichtfried, EU-Abgeordnete Evelyn Regner und Finanzsprecher Kai Jan Krainer in einem Pressegespräch. Finanz- und Wirtschaftsministerium (beide ÖVP-geführt) weisen darauf hin, dass die Zustimmung im nächsten EU-Ministerrat vorgesehen sei.

Konzerne müssten mehr Steuern zahlen, ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin sei es, für mehr Steuertransparenz zu sorgen, sagte Leichtfried. Aber die ÖVP habe „über Jahre alles blockiert“, was auf EU-Ebene an Bemühungen zu mehr Steuertransparenz unternommen wurde. Dabei hatte der Hauptausschuss im Nationalrat der Regierung bindend vorgegeben, der EU-Richtlinie zur länderweisen Steueroffenlegung zuzustimmen. Dass dies bisher nicht geschehen sei, sei auch ein demokratiepolitischer Skandal.

Krainer: „Empörend“

Regner kritisierte, dass die Entscheidungen im EU-Rat und seinen Gremien hinter verschlossenen Türen fallen und es schwer nachzuweisen sei, wie Österreich gestimmt hat. Es gebe zwar Hoffnung, dass Österreich beim nächsten EU-Ministerrat im März seine „Verzögerungstaktik“ aufgibt, aber sicher sei das nicht. Es brauche mehr Transparenz in Europa, Konzerne müssten ihre Steuerdaten offenlegen.

Auch Krainer bezeichnete es als „empörend“, dass etwa Apple nur in Irland versteuere und praktisch keine Steuern zahle. Krainer warf der ÖVP vor, sie würde Beamte anweisen, gegen die EU-Bestimmung für mehr Transparenz zu stimmen, obwohl es den bindenden Beschluss aus dem Nationalrat gebe, dafür zu stimmen. Das sei ein Verfassungsbruch.

Auf APA-Anfrage hieß es aus Finanz- und Wirtschaftsministerium, man werde sich selbstverständlich an den Beschluss des Nationalrates halten. Noch sei offen, ob das Thema beim nächsten Ministerrat im März auf der Tagesordnung stehen wird, aber wenn, dann sei mit einer Zustimmung Österreichs zu rechnen.

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Endlich klare Regeln für Homeoffice fixiert

Bislang hat es für das Arbeiten im Homeoffice - bis auf wenige Ausnahmen - keine eigenen Regelungen gegeben. Das ändert sich jetzt: Arbeiten im Homeoffice in Österreich bekommt in Zukunft neue, klare Spielregeln. Darauf haben sich die Sozialpartner und die Bundesregierung jetzt geeinigt.

Für ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian ein dringend notwendiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen: „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden“, so Katzian. „Mit der Abschreibung von im Home-Office entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich ist dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss", hält Katzian fest.

Die neuen Bestimmungen können in Kraft treten, sobald das Parlament die entsprechenden gesetzlichen Änderungen beschlossen hat. Einige Regelungen im Steuerbereich können rückwirkend in Kraft treten.

Wie wichtig, eindeutige Rahmenbedingungen sind, zeigt ein Blick auf die aktuelle Situation: 
Vier von zehn Beschäftigten in Österreich haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie immer wieder mobil gearbeitet, die überwiegende Mehrheit davon im Homeoffice. Galt Homeoffice vor der Krise oft als Ausnahme, ist jetzt klar, dass viele Unternehmen auch in Zukunft auf das „Büro zu Hause“ setzen und die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten werden.
 

Homeoffice muss weiter freiwillig bleiben

Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache. Das heißt: Der Arbeitgeber kann es genauso nicht einseitig verordnen wie der/die ArbeitnehmerIn es ohne Rücksprache mit dem Chef nicht in Anspruch nehmen kann. Die Arbeit im Homeoffice muss in beidseitigem Einvernehmen geklärt werden.

Wichtig: Beide Seiten, also Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen, haben in Zukunft auch die Möglichkeit, von dieser Vereinbarung auch wieder zurückzutreten. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die Homeoffice-Vereinbarung mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Dafür werden die gesetzlichen Weichen gestellt.

Wichtige Gründe für einen Rücktritt von der Homeoffice-Vereinbarung liegen beispielsweise dann vor, wenn der/die ArbeitnehmerIn wegen der Arbeit im Homeoffice Nachteile in der beruflichen Entwicklung sieht - etwa bei einem Wohnungswechsel oder einer Veränderung der Familiensituation.

Eine Mustervereinbarung für die vertragliche Gestaltung der Homeoffice-Vereinbarung stellen die Sozialpartner zur Verfügung. 

Betriebsvereinbarung regelt Homeoffice

In Unternehmen mit einem Betriebsrat soll es künftig eine eigene Betriebsvereinbarung für die Einführung und Regelung von Homeoffice geben. Das wird im Arbeitsverfassungsgesetz verankert. Hintergrund ist, dass es in Betrieben mit Betriebsrat bessere und transparentere Lösungen für alle gibt - das hat sich in der Corona-Pandemie klar gezeigt.

Was steht in diesen Homeoffice-Betriebsvereinbarungen? Sinn und Zweck ist es, wichtige Spielregeln wie „Wer kann Homeoffice machen?“, „In welchem Stundenausmaß?“, „Welche Arbeitsmittel werden gestellt?“ oder auch „Welcher Aufwandesrsatz wird gezahlt?“ konkret zu vereinbaren.

Arbeitsmittel und Büromaterialien  

Der Arbeitgeber muss auch weiterhin die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Wenn ArbeitnehmerInnen im Homeoffice zustimmen, ihre eigenen Arbeitsmittel (also den eigenen Laptop oder das private Handy) einzusetzen, dann haben sie Anspruch auf einen Aufwandsersatz.

Diese Regelung konnte bisher in der Vereinbarung ausgesetzt werden – auch zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen.

Das neue Homeoffice-Paket bietet hier eine wichtige Verbesserung: Wer in Zukunft eigene digitale Arbeitsmittel (inklusive der Internet-Verbindung) verwendet, der muss dafür vom Arbeitgeber eine angemessene Abgeltung erhalten.

Wie bisher sollen und können Arbeitgeber aber auch weitere anfallende Kosten übernehmen (Strom, Heizung, Arbeitsmöbel). Diese Kosten können auch in Form einer Pauschale (z.B. durch Betriebsvereinbarung) ersetzt werden.

Neue Steuerregelungen und Pauschalen  

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Kosten im Homeoffice sind bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei, wobei ein Homeoffice-Tag mit 3 Euro bewertet wird.

Wenn man betrieblich, z.B. über eine Betriebsvereinbarung, für jede/n ArbeitnehmerIn im Home-Office eine Pauschalzahlung von z.B. 25 Euro vereinbart, ist sie unter diesen Bedingungen künftig steuerfrei. Höhere Beträge werden wie bisher besteuert.

Für die Beschäftigten bedeutet das, dass ihnen von den vereinbarten Pauschalen künftig netto mehr übrigbleibt und, dass alle Beschäftigten denselben Nettobetrag erhalten. Die Steuerfreiheit sollte auch ein Anreiz sein, künftig vermehrt pauschale Aufwandsersätze in Betrieben zu vereinbaren.  

ArbeitnehmerInnen, die sich zu Hause einen eigenen Arbeitsplatz für das Arbeiten im Homeoffice einrichten, können künftig (nach einem entsprechenden Nachweis) zusätzlich bis zu 300 Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Damit die Kosten für 2020 angeschafftes Mobiliar nicht verfallen, können Teile des 300-Euro-Rahmens für 2021 ins Jahr 2020 vorgezogen werden.

Achtung: Diese steuerlichen Regelungen sind bis 2023 befristet.

Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz, Haftung

Alle Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitsruhegesetzes und die anwendbaren Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gelten auch im Homeoffice.  Das heißt: Auch wenn ich zu Hause arbeite, gelten die gleichen Arbeitszeiten wie im Büro. Im Homeoffice gelten aber auch vereinbarte Mehr- oder Überstunden. 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass der Arbeitsplatz zu Hause ergonomisch gestaltet wird bzw. dass Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beantwortet und geklärt werden. Dazu wollen die Sozialpartner mit dem Arbeitsinspektorat Informationsmaterialien, die auch online zur Verfügung gestellt werden, entwickeln. Für die verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung soll es für das Homeoffice eine Musterevaluierung geben.

Neu ist, dass bei Schäden an den Arbeitsmitteln im Homeoffice die ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen nun umfassender geschützt sind.

Im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) werden jetzt auch Angehörige der/des ArbeitnehmerIn berücksichtigt. Das bedeutet, dass das Ausmaß des Schadenersatzes bei Beschädigungen an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers herabgesetzt wird oder ganz entfallen kann.

Der Vorteil ist, dass die Haftungsbeschränkungen aus dem DHG auch dann gelten, wenn z.B. ein Kind oder der/die LebenspartnerIn aus Versehen sein/ihr Getränk über den verwendeten Laptop schüttet und das Gerät nicht mehr funktioniert. Dann muss man dem Arbeitgeber nur in geringerem Ausmaß Ersatz leisten. Oft entfällt die Pflicht zum Schadenersatz auch ganz.

Dauerrecht Unfallversicherungsschutz 

ArbeitnehmerInnen sind im Homeoffice weiterhin bei Unfällen versichert. Der Unfallversicherungsschutz im Home-Office, der bis Ende März 2021 befristet war, geht nun ins Dauerrecht über.

Das betrifft auch Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren. Einkaufen gehen ist nicht inkludiert.

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Holocaust-Gedenktag: Erinnerung an die Befreiung von Auschwitz

Die heutige internationale Gedenkfeier zum 76. Jahrestag der Befreiung des früheren Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz wird sich mit dem Schicksal der dort inhaftierten und ermordeten Kinder befassen. Wegen der Pandemie werden die Feierlichkeiten statt auf dem ehemaligen Lagergelände diesmal online stattfinden. Bei der Gedenkfeier werden zunächst die beiden Überlebenden Zdzislawa Wlodarzyk und Anita Lasker-Wallfisch sprechen. Anschließend sind Reden des polnischen Präsidenten Andrzej Duda sowie des russischen Botschafters und des israelischen Vizebotschafters vorgesehen.

Nach Schätzungen der Gedenkstätte wurden mindestens 232.000 Kinder und Jugendliche nach in das Lager, das die Nazis auf dem Gebiet des heutigen Polen errichteten, deportiert. Die meisten von ihnen jüdischen Glaubens. Mehr als 200.000 überlebten das Lager nicht. Im Jänner 1945 wurden dort mehr als 700 Kinder befreit. Der Name Auschwitz hat sich als Synonym für den Holocaust weltweit ins Bewusstsein eingebrannt. Allein dort brachten die Nationalsozialisten mehr als eine Million Menschen um, zumeist Jüdinnen und Juden. Im Jahr 2005 rief die UNO den 27. Jänner zum internationalen Holocaust-Gedenktag ausgerufen.

Sobotka: „Sechs Millionen Gründe zu gedenken“

Auch Österreich erinnert mit einer prominent besetzten Diskussionsrunde im Parlament an die Befreiung. Die Gesprächspartner sind: Elie Rosen, Leiter der Jüdischen Gemeinde Graz, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, die Historikerin Barbara Stelzl-Marx und Jennifer Teege, Enkelin des KZ-Schlächters Amon Göth. Moderiert wird die Diskussion von „Hohes Haus“-Präsentatorin Rebekka Salzer. Die Diskussion wird ab 10.00 Uhr live in ORF2 übertragen.

„Wir sind es den ermordeten Juden schuldig, die Erinnerung an sie zu bewahren. Wir haben sechs Millionen Gründe zu gedenken“, so Sobotka.
„Jüdisches Leben, Kultur und Geschichte sind ein wichtiger Teil der Identität Österreichs. Jüdische Menschen haben über das religiöse Leben hinaus auch stets einen wichtigen Beitrag zu Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft geleistet.“ Man müsse jüdisches Leben sichtbarer machen, „um Berührungsängste abzubauen“, so Sobotka.

Bewusstseinskampagne #WeRemember

Das Parlament beteiligt sich außerdem an der weltweiten digitalen Bewusstseinskampagne #WeRemember, die gemeinsam vom World Jewish Congress und der UNESCO initiiert wurde und heuer zum fünften Mal stattfindet. Die Kampagne soll Bewusstsein dafür schaffen, dass es wichtig ist, sich der Ereignisse vor über 70 Jahren zu erinnern, im Namen der Opfer die Stimme zu erheben und vor gefährlichen Entwicklungen in Gesellschaft und Politik zu warnen. In diesem Zusammenhang wird der Schriftzug #WeRemember im Zeitraum vom 25. bis zum 29. Jänner beim Parlamentseingang an die Fassade projiziert.

Der ORF startete bereits seinen Schwerpunkt zum Holocaust-Gedenktag. Dazu werden „Universum History: Gaudiopolis“ und die Dokumentation „Reise ohne Rückkehr“ gesendet. Am Samstag widmet ORF III dem Thema einen Programmabend.

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St. Pölten: SPÖ-Absolute trotz Verlusten

Die SPÖ unter Bürgermeister Matthias Stadler hat am Sonntag bei der Gemeinderatswahl ihre absolute Mehrheit verteidigt.

Laut vorläufigem Ergebnis verliert sie im Vergleich zu 2016 leicht, ÖVP und Grüne und NEOS gewinnen hingegen hinzu.

Bürgermeister Stadlers SPÖ kommt demnach bei der St. Pöltner Gemeinderatswahl auf 56,0 Prozent, das ist ein Minus von 3,0 Prozentpunkten. Mit einer absoluten Mehrheit werden die Sozialdemokraten in der Landeshauptstadt auch weiterhin den Bürgermeister stellen.

Die ÖVP unter Vizebürgermeister Matthias Adl erreicht demnach 22,7 Prozent, das ist ein Plus von 2,5 Prozentpunkten. Die FPÖ verliert deutlich (minus 5,8 Prozentpunkte) und kommt nunmehr auf 8,9 Prozent. Die Grünen können sich hingegen stark steigern und erreichen diesmal 8,0 Prozent (plus 5,3 Prozentpunkte).

NEOS kommt laut vorläufigem Ergebnis auf 3,2 Prozent, das ist etwa eine Verdoppelung ihres Resultats beim letzten Antritt (2016: 1,6 Prozent) und würde einem Mandat im Gemeinderat entsprechen. Die KPÖ kommt auf 0,5 Prozent. Die Wahlbeteiligung sank bei der diesjährigen St. Pöltner Gemeinderatswahl um 7,7 Prozentpunkte auf 56,0 Prozent.

Vorläufiges Ergebnis der GRW St. Pölten
ORF
Vorläufiges Ergebnis der GRW St. Pölten
ORF

Stadler: „Größte Absolute in schwieriger Situation“

Bürgermeister Stadler sprach in einer ersten Reaktion gegenüber ORF-NÖ-Chefredakteur Robert Ziegler von der „größten Absoluten in einer Landeshauptstadt“, die man „trotz einer schwierigen Situation“ erreicht habe. Es schmerze, „dass wir bei der Wahlbeteiligung fast acht Prozentpunkte weniger haben als 2016“, Stadler hätte sich mehr Mobilisierung gewünscht. Nun seien die Karten in St. Pölten neu gemischt und „der Gemeinderat wird bunter werden“, so der Bürgermeister.

Für Vizebürgermeister Matthias Adl (ÖVP) erreichte die eigene Partei „unter den gegebenen Umständen ein stabiles Plus“. Man sei einer von drei Wahlgewinnern des Abends und wolle nun als größte Oppositionspartei „der SPÖ mit ihrer absoluten Mehrheit auf die Finger schauen“.

Stadtrat Klaus Otzelberger, der für die FPÖ als Spitzenkandidat ins Rennen ging, erklärte angesichts der Verluste, es sei „ein ganz schwieriger Wahlkampf“ gewesen. In der Pandemie sei es schließlich „nicht einfach, mit den Menschen in Kontakt zu kommen“. Mit Blick auf das FPÖ-Ergebnis bei der Wahl in Wien im vergangenen Jahr sagte Otzelberger: „Zum Glück haben wir uns nicht halbiert. Es hätte noch viel schlimmer aussehen können.“

Freude bei Grünen und NEOS

Große Freue herrschte hingegen bei den Grünen. Spitzenkandidatin Christina Engel-Unterberger sprach vom „besten Ergebnis, das wir in St. Pölten je hatten“. Grund dafür sei zum einen ihr „kompetentes und zuverlässiges Team“ gewesen, zum anderen eine richtige Themenwahl. Mit dem Thema Umweltschutz habe man „viele Leute mitgenommen“, jetzt sei die Partei für Verhandlungen und Gespräche bereit.

Zufrieden zeigte sich am Sonntagabend auch NEOS. „Wir haben den Einzug geschafft, das war unser Ziel“, sagte Spitzenkandidat Niko Formanek. Zum Teil würden sich die Themen seiner Partei mit anderen Parteien überschneiden – „da will ich ansetzen, auch wenn ich alleine im Gemeinderat bin. Wir werden im Gemeinderat pinker und das Beste liegt immer noch vor uns“, sagte Formanek in einer ersten Reaktion.

Gratulationen aus der Landespolitik

Auch aus der Landespolitik kamen am Sonntagabend Reaktionen auf die Wahl in St. Pölten. „Eine klare Mehrheit der St. Pöltnerinnen und St. Pöltner ist mit der Lebensqualität in der Stadt zufrieden“, wurde der SPÖ-Landesparteivorsitzende Franz Schnabl in einer Aussendung zitiert. Die Bevölkerung wolle nun, dass Matthias Stadler die Stadt als Bürgermeister „auch in den kommenden fünf Jahren weiterentwickelt und in eine erfolgreiche Zukunft führt“.

Landeshauptfrau und ÖVP-Landesparteichefin Johanna Mikl-Leitner gratulierte ihren St. Pöltner Parteikollegen sowie „allen anderen Parteien und Persönlichkeiten, denen heute Vertrauen ausgesprochen wurde, insbesondere Bürgermeister Matthias Stadler“. Ihr sei es ein Anliegen, „dass sich unsere Landeshauptstadt weiterhin gut und gesund weiterentwickelt“, deren Herausforderungen müsse man nun gemeinsam bewältigen.

Erfreut über das vorläufige Ergebnis zeigt sich Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen. St. Pölten sei dadurch deutlich grüner geworden. „Trotz Lockdown und schwieriger Ausgangssituation so hohes Vertrauen zu bekommen, ist eine tolle Leistung.“ Die drei Mandate seien ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz. NEOS-Sprecherin Indra Collini sprach vom „richtigen Team und den richtigen Themen“. Man habe einen ehrlichen Wahlkampf geführt und sei dafür belohnt worden. Das Ergebnis sei „eine klare Bestätigung des Wachstumskurses von NEOS in Niederösterreich“. Spitzenkandidat Niko Formanek habe nun den Auftrag, „frischen Wind in die angestaubte Gemeindestube der Stadt zu bringen“.

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younion: Geknebelte und gefesselte Kindergarten-Beschäftigte vor Ministerium

Protest-Aktion anlässlich des Tags der Elementarpädagogik

Mit schwarzem Klebeband knebelten und fesselten sich heute, Freitag, Beschäftigte aus Kindergärten und Horten vor dem Bildungsministerium. Sie wollten darauf aufmerksam machen, dass sie von der Bundesregierung nicht gehört werden. „Seit Beginn der Corona-Krise halten meine KollegInnen das System am Laufen. Und das praktisch ungeschützt. Und was ist der Dank? Die Bundesregierung hat weder ein einheitliches Sicherheitskonzept erarbeitet, noch für frühzeitige Impfungen in systemrelevanten Berufen gesorgt. Bildungsminister Faßmann hört dem Personal bei der Entwicklung einheitlicher Regelungen nicht einmal zu“, sagt Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

In Wien gibt es wöchentliche Tests

Auch für younion-Vorsitzenden Christian Meidlinger ist es nicht mehr hinnehmbar, dass Bildungsminister Heinz Faßmann die Verantwortung ständig abwälzt: „Das was die Bundesregierung nicht schafft, müssen in weiterer Folge die Länder und vor allem die Gemeinden übernehmen. Doch da gibt es große Unterschiede. Während es zum Beispiel in Wien wöchentliche Tests vor Ort gibt, sind Beschäftigte in anderen Ländern mehr oder weniger auf sich alleine gestellt. So darf man mit dem Personal nicht umgehen. Es braucht Gerechtigkeit.“

Auch die Impfpläne sind ungleich

Ungerechtigkeit gibt es auch bei den Impfplänen. Während in dem einen Land das Kindergarten- und Hortpersonal gleichzeitig mit allen anderen aus dem Bildungsbereich immunisiert wird, kann es ein paar Kilometer weiter schon ganz anders aussehen. Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Das soll der Bildungsminister den Betroffenen einmal erklären! Es braucht jetzt rasch einen bundeseinheitlichen Impfplan für unsere KollegInnen!“

Keine Mitsprache im Beirat für Elementarpädagogik

Unbeeindruckt von der Pandemie und jeder Kritik lässt Bildungsminister Heinz Faßmann im Beirat für Elementarpädagogik ganz allgemeine und einheitliche Bestimmungen für Kindergärten entwickeln, zum Beispiel die zukünftigen Gruppengrößen. Allerdings ist in diesem Beirat die Gewerkschaft nicht vertreten. Judith Hintermeier: „Was dort besprochen und beschlossen wird, betrifft rund 61.500 Beschäftigte. Der Bildungsminister will aber über die Köpfe hinweg entscheiden.“

Eine Stunde Zeit nehmen, Herr Minister!

Judith Hintermeier abschließend: „Bildungsminister Faßmann sollte sich wenigstens am Tag der Elementarpädagogik eine Stunde den Kindergärten und Horten widmen, auch wenn er heuer auf einen Sonntag fällt. Und wenn der Minister ganz mutig ist, kann er gleich am Montag einen Kindergarten besuchen. Ich warne ihn allerdings nur vor: Die Gruppen sind trotz Lockdown voll!“

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SPÖ fordert Kampf gegen Rekordarbeitslosigkeit

Die SPÖ hat heute einen Plan für den Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit gefordert und erneut eine Anhebung des Arbeitslosengelds urgiert. Im Kampf gegen die Rekordarbeitslosigkeit dieses Winters fehle ein Konzept der Bundesregierung, stattdessen gebe es nur Flickwerk bei den Hilfen für die Unternehmen, kritisierte SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner bei einer Pressekonferenz in Wien.

Österreich sei wirtschaftlich in einer schwierigeren Situation als andere europäische Länder, etwa Deutschland. Den Grund dafür sieht die SPÖ-Chefin im wirtschaftspolitischen Versagen der Bundesregierung: „Die Bundesregierung hat in den letzten elf Monaten auf eine Mischung zwischen Inszenierung und Prinzip Hoffnung gesetzt, die Politik war mehr Ankündigung und Überschrift, mehr Augen zu und durch. Nur so kann man die größte Krise nicht lösen.“

Rendi-Wagner für Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Der Lockdown sei sinnvoll und notwendig, aber jeder Tag im Lockdown verschärfe die wirtschaftliche Lage weiter. Sie forderte erneut eine Anhebung des Arbeitslosengelds von derzeit 55 Prozent auf 70 Prozent des letzten Einkommens. Das mache nicht nur aus sozialen Gründen für die betroffenen Arbeitslosen und ihre Familien Sinn, sondern das Geld werde direkt ausgegeben. Der stärkere Inlandskonsum könne dann mithelfen, die Wirtschaft wieder aufzurichten.

Weiters forderte sie mehr Unterstützung für Arbeitslose, die sich umschulen lassen, zum Beispiel in Pflegeberufe. Österreich habe über eine halbe Million Arbeitslose, und in den nächsten Jahren fehlten Tausende Pflegekräfte. „Wir müssten jedem Arbeitslosen, der Interesse am Pflegeberuf hat, den roten Teppich ausrollen.“ Die Ausbildung müsste kostenlos sein, gekoppelt mit einer finanziellen Existenzsicherung.

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younion-Meidlinger: Geplatzte Homeoffice-Regelung lässt Finanzminister nicht gut aussehen

Kleinliche Verhinderungstaktik statt klare Bestimmungen schadet ArbeitnehmerInnen

„Schon die Verzögerungstaktik der abgeschriebenen Arbeitsministerin Aschbacher in Sachen Homeoffice war schwer erträglich. Dass Finanzminister Blümel die Regelung der Heimarbeit jetzt aus kleinlichen Steuergründen platzen lässt, ist endgültig nicht mehr nachvollziehbar“, sagte heute, Donnerstag, der Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger.

„Die österreichischen ArbeitnehmerInnen brauchen im Homeoffice Rechtssicherheit und klare Bestimmungen. Jetzt ist nicht die Zeit für Erbsenzählerei und endlose Diskussionen über die steuerliche Absetzbarkeit von ein paar Quadratmetern Büroraum“, stellte Meidlinger klar. Die ArbeitnehmerInnen im Gemeindedienst und der gesamten Daseinsvorsorge erfüllen auch im Homeoffice ihre Aufgaben im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. „Ihnen dabei keine klaren Rahmenbedingungen zu schaffen, zeugt von Respektlosigkeit gegenüber den hervorragenden Leistungen, die das Funktionieren des öffentlichen Lebens auch in diesen Krisenzeiten ermöglichen. Wir erwarten von Minister Blümel ein Ende der kleinlichen Blockadepolitik und schnelle, im Alltag umsetzbare Lösungen. Vorschläge von Seiten der Sozialpartner liegen schon längst auf dem Tisch. Jetzt muss die Politik sie umsetzen“, forderte Meidlinger.

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Neue Gemeindehilfen beschlossen

Der Nationalrat hat gestern Abend ein weiteres Coronavirus-Hilfspaket beschlossen. Diesmal profitieren die Gemeinden. Sie werden mit 1,5 Milliarden gestützt. In der dazugehörigen Debatte hagelte es dennoch scharfe Kritik von SPÖ und FPÖ. Die beiden Oppositionsparteien kritisieren, dass der größte Teil der Hilfen wieder zurückbezahlt werden muss, womit weiter Investitionen gehemmt würden.

„Paket bezahlen Gemeinden selbst“

Sowohl SPÖ als auch FPÖ schickten Bürgermeister an vorderster Front in die Debatte. Andreas Kollross, Gemeindeoberhaupt von Trumau in Niederösterreich, sprach von einem „Rohrkrepierer“. Denn: „Das Paket bezahlen sich die Gemeinden selbst.“ Nur 100 Millionen gebe es tatsächlich dazu, dabei wären die Gemeinden ein wichtiger Faktor, wenn es darum gehe, sich aus der Krise heraus zu investieren.

Der Freiheitliche Erwin Angerer, Ortschef von Mühldorf in Kärnten, sah aus denselben Gründen ein „Gemeinden-Belastungspaket“. Zudem bemängelte er, dass bei den Hilfen die unterschiedliche Betroffenheit der Kommunen nicht beachtet werde.

Diese erkannte auch NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer. Daher forderte sie eine – auch von der Koalition zugesicherte – Evaluierung ein. Weiters verlangte sie eine Regelung dafür, dass nicht den Gemeinden zugewiesene Gelder wieder an die Länder abgegeben werden müssen.

Regierung: Schnelle und unbürokratische Hilfe

Die Koalition erfreute sich dagegen an dem Paket. Es helfe schnell und unbürokratisch, lobte etwa ÖVP-Mandatar Manfred Hofinger. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nannte die Förderungen „richtig und wichtig“. Grünen-Mandatarin Elisabeth Götze ortete einen Meilenstein für handlungsfähige Gemeinden.

Konkret umfasst das Vorhaben die Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Mio. Euro sowie Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile der Kommunen von rund einer Mrd. Euro. Die zinsenlose Rückzahlung soll frühestens im Jahr 2023 beginnen. Außerdem soll es zu einer Aufdotierung des Strukturfonds für besonders strukturschwache Gemeinden um 100 Mio. Euro kommen.

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younion - Kattnig: Beschluss des Gemeinde-„Hilfspakets“ ist reine Mogelpackung

Regierungspaket ist kaum ein Tropfen auf den heißen Stein

„Wenn die Regierung heute im Parlament das zweite Gemeindepaket beschließen lässt, ist das kein Grund zum Jubeln. Diese Mogelpackung hilft den österreichischen Gemeinden nicht wirklich, sondern lässt sie ein weiteres Mal im Stich. Die Regierung gaukelt ein Hilfspaket von 1,5 Mrd. Euro vor, dabei beläuft sich die tatsächliche Bundesunterstützung auf gerade mal 250 Millionen. Außer Trickserei bleibt wenig übrig“, sagte heute, Mittwoch, Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„Was die Regierung hier als Hilfspaket verkauft, ist eine rein kosmetische Maßnahme. Von den 1,5 Milliarden Euro müssen die Städten und Gemeinden eine Milliarde wieder zurückzahlen. Die Frist bis zur Rückzahlung der so genannten „Zuschüsse“ ist außerdem mit dem geplanten Start im Jahr 2023 viel zu knapp bemessen. Kanzler und Finanzminister teilen mit der rechten Hand Hilfsmittel aus – um sie mit der linken Hand sofort wieder einzukassieren. Dass diese Zuschüsse bei Ausfällen von bis zu 2,5 Milliarden Euro seit Beginn der Pandemie geradezu lächerlich knapp bemessen sind, fällt da kaum noch ins Gewicht. Das Ganze ist eine einzige Farce, die Regierung richtet die österreichischen Gemeinden mit Hungerrationen und zu knappen Fristen zu Grunde. Dabei vergisst die Regierung, dass die Städte und Gemeinden regelmäßig für den Kanzler die Kastanien aus dem Feuer holen wie zum Beispiel bei der Durchführung der Massentests oder auch der Impfungen. Dafür lässt er sie regelmäßig im Regen stehen. Die systemrelevanten Dienste der Gemeinden funktionieren rund um die Uhr – allerdings, wie lange noch?“, erklärte Kattnig.

Leidtragende sind nicht nur die ArbeitnehmerInnen der Städte und Kommunen, die zunehmend um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, sondern genauso die Bürgerinnen und Bürger, denen scharfe Einschnitte bei den öffentlichen Leistungen drohen. Kattnig: „Angesichts der finanziellen Lage vieler Gemeinden geht es nicht mehr um ein gesperrtes Schwimmbad oder ein abgesagtes Dorffest. Für die Gemeinden geht es bei derartigen Ausfällen und ausbleibender Hilfe in ausreichender Höhe um aufgelassene Kindergartenplätze, zusammen gelegte Klassen in den Schulen, Einschränkungen bei den Leistungen der Bauhöfe, Einsparungen in der Daseinsvorsorge und nicht zuletzt dem Zusammenbruch des kulturellen Lebens in Theatern, Musikschulen, Museen und Ausstellungen.“

„Mit den Mogelpackungen muss endlich Schluss sein. Wir brauchen eine tatsächliche Abgeltung der Einnahmenausfälle und nachhaltige Investitionen um die Arbeitsplätze, die Daseinsvorsorge in den Gemeinden und die regionale Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Gemeinden und Städte müssen mit einbezogen werden. Schließlich wissen sie vor Ort am allerbesten, was sie brauchen, um ein gutes Leben aller zu sichern“, schloss Kattnig.

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SPÖ kritisiert Gemeindepaket und will Abwehrzentrum

Die SPÖ wird aller Voraussicht nach das Gemeindehilfspaket morgen im Nationalrat ablehnen. Das kündigte der geschäftsführende Klubobmann Jörg Leichtfried in einer Pressekonferenz an. Grund ist, dass von den gesamt 1,5 Milliarden zusätzlich als Hilfen vorgesehenen Gelder eine Milliarde recht bald wieder zurückbezahlt werden müsste. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) habe das wieder einmal „verblümelt“. Daher werde es keine Zustimmung geben, wenn es keine Änderungen mehr gebe.

Kritik ähnlicher Art kam von der FPÖ. Das Paket entpuppe sich beim genaueren Hinsehen als eine weitere Mogelpackung, findet FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer. Alles in allem blieben nämlich nur 100 Millionen Euro für 1.186 strukturschwache Gemeinden in Österreich übrig, meinte er in einer Aussendung.

Als eigenes Thema setzt die SPÖ in einer „Aktuellen Europastunde“ die Reform des BVT. Hier sprach sich Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner für die Errichtung eines gesamtstaatlichen Terrorabwehrzentrums aus, das als Dach über die drei Nachrichtendienste gespannt werden sollte. Das wäre für ihn ein wichtiger Schritt, das Vertrauen ausländischer Partnerdienste zurückzugewinnen.

Kritik an Nehammer

Eingeschossen hat sich die SPÖ einmal mehr auf Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) – das unter anderem, weil sein Ressort immer wieder bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen säumig sei. So beklagte die Abgeordnete Sabine Schatz, dass beispielsweise nicht ausreichend beantwortet worden sei, wie viele „Reichsbürger“ und „Staatsverweigerer“ ein Waffenverbot und eine Waffenbesitzkarte hätten. Sie ist unsicher, ob das Ministerium hier überhaupt einen entsprechenden Überblick habe.

Insgesamt sieht die SPÖ auch angesichts der Pannen vor dem Anschlag in der Wiener Innenstadt den Innenminister persönlich überfordert. Es brauche auch keine Verschärfung im Terrorismusstrafrecht, wenn die Ressourcen in den Behörden fehlten, meinte Einwallner: „Es nützt nichts, die Rechtslage permanent zu verschärfen, wenn Personal nicht vorhanden ist.“

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