Die Mittel fehlten bei der Deckung der laufenden Ausgaben, sagte der Generalsekretär des Städtebundes, Thomas Weninger, am Dienstag in einer Pressekonferenz. Er forderte weitere Hilfen durch Bund und Länder.
Wie Prognosen des KDZ zeigen, werden die Gemeinden die Finanzkrise nicht aus eigener Kraft tragen können. Ohne zusätzliche Unterstützung durch Bund und Länder müsste ein massives Sparprogramm mit Leistungskürzungen gefahren werden, um mittelfristig wieder einen ausreichenden Überschuss der operativen Gebarung auf dem Niveau von 2019 zu erzielen. Das würde einen Personalabbau um zehn Prozent – also um rund 7.000 bis 8.000 Arbeitsplätze – und eine Reduktion des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bedeuten.
Schulden und Einsparungen
Ein Teil der Mindereinnahmen müsste auch über Schulden finanziert werden, wobei die Rahmenbedingungen für die Gemeinden wesentlich schlechter seien, als etwa für den Bund, sagte Weninger. Das hätte zur Folge, dass – ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen – einerseits bei Investitionen gekürzt wird, andererseits bei Abgangsgemeinden auch über Leistungskürzungen nachgedacht werden müsste. Leistungskürzungen wären dabei grundsätzlich dort möglich, wo „freiwillige“ Leistungen erbracht werden.
Konkret bedeuten würde die Reduktion von Leistungsangeboten etwa kürzere Öffnungszeiten in Frei- und Hallenbädern oder anderen kommunalen Einrichtungen, kürzere Betreuungszeiten in Kindergärten, niedrigere Standards bei der Schneeräumung oder Straßenreinigung, Abstriche im öffentlichen Verkehr sowie das Schließen von Einrichtungen wie Kultur- und Sporthallen, Büchereien, Museen und Sozialberatungsstellen. Auch Sozialleistungen könnten gekürzt werden.
Bund soll bei Einnahmen einspringen
Das KDZ empfiehlt daher ein Bündel an Maßnahmen, welches von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen werden sollte. Die Gemeinden könnten sich im Vergleich zu Bund oder Ländern schwerer selbstständig aus der Krise hinausmanövrieren. Zur grundsätzlichen Absicherung der Liquidität und der kommunalen Leistungsangebote wäre neben dem bestehenden kommunalen Investitionspaket auch ein zumindest teilweiser Ersatz der Einnahmenausfälle notwendig.
Ein weiterer Vorschlag des KDZ sieht einen Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Steuerreform und bei der Kommunalsteuer vor. Dies würde eine Entlastung für die Kommunen in der Höhe von zumindest 1,5 Mrd. Euro für 2021 bedeuten. Um das Potenzial der Gemeindeinvestitionen als Stabilisator in der Wirtschaftskrise nutzen zu können, werde auch ein Ausbau der Investitionsprogramme notwendig sein – etwa um eine Mrd. Euro im Jahr 2021.
Bessere Abstimmung notwendig
Zusätzlich bedarf es laut dem KDZ einer besseren Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaftsebenen, etwa durch die Einberufung eines Kommunalgipfels, um die Problemlage aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu suchen. Auch im Blick sollten mittel- bis langfristige Strukturreformen sein, um die finanzielle Autonomie der Gemeinden langfristig wiederherzustellen und abzusichern.
Ebenfalls nicht zuletzt aufgrund der Coronavirus-Krise ist zu befürchten, dass der Anteil der sogenannten Abgangsgemeinden, welche ihre Ausgaben und Tilgungen nicht mehr durch laufende Einnahmen decken können, bis 2021 auf 60 Prozent ansteigt, zeigen die Prognosen.