Juridische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im „Ibiza-Skandal“: Einem Antrag auf einstweilige Verfügung der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichen Punkt stattgegeben.
So wird Kurz in dem der APA vorliegenden Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.
Gericht: Beleg fehlt
Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der „unbefangene Durchschnittsadressat“ (z. B. Leser der „Kronen Zeitung“) entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des „Ibiza-Videos“ involviert gewesen sein könnte.
Erfreut zeigte sich die SPÖ. „Mit der einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurz’sche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt“, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Kurz sieht Lansky-Klage vom Tisch
Indes sagte Kurz, dass er die angekündigte Klage gegen ihn durch den Rechtsanwalt Gabriel Lansky vom Tisch sieht. Kurz hatte dessen Kanzlei in Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ gebracht. Es sei um einen ehemaligen Konzipienten gegangen, der vermeintlicher Drahtzieher der Aktion gewesen sein soll, sagte Kurz nun abermals bei einer Pressekonferenz. Lansky habe ihn nun informiert, dass der Konzipient nicht mehr in der Kanzlei Lanskys sei, so Kurz.
„Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird“, so Kurz, der schon mehrmals versucht hatte, dem „Umfeld der SPÖ“ die Verantwortung für das Zustandekommen des Videos zuzuschieben.
Dabei war auch Lanskys Kanzlei genannt worden, in welcher der „junge Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln“ einst gearbeitet hatte, allerdings vor dem Zustandekommen des „Ibiza-Videos“. „Ich glaube, es macht Sinn, sich diesen Rechtsanwalt genau anzuschauen“, so der ÖVP-Chef auch diesmal.