Ein „Wohnbonus“ zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils der Wohnkosten soll Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern entlasten, ein neues Mietrecht soll Befristungen nur mehr in Ausnahmefällen ermöglichen und Maßnahmen gegen Spekulanten bringen.
Die Wohnkosten seien in den letzten Jahren viel stärker gestiegen als die Einkommen und die Teuerung, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl vor Journalisten.
„Die Mieten sind praktisch explodiert“. Daher müsse etwas passieren, fordert Anderl die Regierung zum Handeln auf. Bei der geplanten Steuerreform könnte ein „Wohnbonus“ in Höhe von maximal 500 Euro pro Jahr eingeführt werden, mit dem zehn Prozent der Wohnkosten eines Haushalts von der Lohn-bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden können.
Wer unter der Einkommenssteuergrenze verdient, also gar keine Einkommenssteuer zahlt, dem sollte der Wohnbonus als Gutschrift ausbezahlt werden, erläuterte der Leiter der AK-Abteilung Steuerpolitik, Dominik Bernhofer. Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer sollten den Wohnbonus nutzen können: Absetzbare Wohnkosten sollten der laufende Mietzins oder die Kosten für Kauf sowie Sanierung von Wohnraum sein, also etwa bei Wohnungseigentümern die Rückzahlungsraten für einen Hypothekarkredit.
Nur für eigengenutzten Wohnraum (maximal 150 m2) sowie bis maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen (mit Einschleifregelung ab 60.000 Euro) soll der Wohnbonus Anwendung finden. Rund 60 Prozent der österreichischen Haushalte würden davon profitieren, neben Arbeitnehmern auch Selbstständige, Pensionisten und Studenten. Die Kosten für den Staat durch Steuerausfall schätzt die AK auf 1,2 Mrd. Euro. Die Forderung nach einem Wohnbonus mache die Forderung nach einer Mehrwertsteuerbefreiung von Mieten übrigens nicht obsolet, beides liege nun auf dem Tisch, sagte Anderl.
Um die hohen Mieten einzudämmen und den „Mietwucher“ effektiv zu bekämpfen fordert die AK-Chefin auch ein neues Mietrecht
„Das Mietrecht ist intransparent und macht es Immobilienspekulanten daher einfacher, erhöhte Mieten zu verlangen“, kritisiert Anderl. Das System mit Zu- und Abschlägen sei nicht durchschaubar, selbst Gerichte kämen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine „Unsitte“ seien die befristeten Mietverträge: Zwei von drei Mietverträgen würden bereits befristet abgeschlossen. Befristungen sollten nur mehr bei nachweisbarem privaten Eigenbedarf des Vermieters, für sich selbst oder Familienangehörige, möglich werden. In Deutschland habe man hier schon Einschränkungen gemacht.
Das neue Mietrecht müsse die Mieten klar begrenzen und auch die Zuschläge deckeln. Das Mietrecht sollte für alle Wohnungen gelten, die älter als 30 Jahre sind, also ausfinanziert. Die Maklerprovision sollte der tragen, der den Makler beauftragt, also üblicherweise der Vermieter. Wer Mietwucher betreibe und zu hohe Mieten verlange, sollte auch bestraft werden: Derzeit müssten Spekulanten nur die überhöhte Miete mit Zinsen zurückzahlen. Die AK fordert, dass die Mieter künftig das Doppelte von dem zurückbekommen, was an überhöhter Miete bezahlt wurde.
Letzter Punkt im Forderungspaket ist „mehr geförderter Wohnbau“: Die Stadt Wien habe hier bereits einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zusätzlich sollten Bund und Länder Grundstücksreserven vorrangig für den geförderten Wohnbau verwenden, fordert die AK.