News Archiv October 2017

Auch in Wien arbeiten Frauen ab Montag „gratis“

Letztes Bundesland erreicht den Equal Pay Day

Ab morgen, Montag, sind es noch 63 Tage bis zum neuen Jahr – genau jene Zeitspanne, die Frauen in Wien de facto gratis arbeiten. Das ergibt sich aus dem Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. younion-Bundesfrauenvorsitzende Christa Hörmann: „In Wien wird der sogenannte Equal Pay Day zwar als letztes von allen Bundesländern erreicht, aber es ist auch hier nicht hinnehmbar, dass es überhaupt einen Unterschied in der Bezahlung gibt.“

Auf Platz 2 der Bundesländer-Rangliste ist das Burgenland mit 77 „unbezahlten“ Tagen. Schlusslicht ist Vorarlberg. Da wurde der Equal Pay Day bereits am 16. September erreicht.

Hier die gesamte Bundesländer-Liste:

Montag, 30. Oktober: Wien (63)

Montag, 16. Oktober: Burgenland (77)

Sonntag, 15. Oktober: Kärnten (78)

Mittwoch, 11. Oktober: Niederösterreich (82)

Montag, 9. Oktober: Steiermark (84)

Dienstag, 3. Oktober: Salzburg (90)

Dienstag, 3. Oktober: Tirol (90)

Mittwoch, 27. September: Oberösterreich (96)

Samstag, 16. September: Vorarlberg (107)

„Die Ungleichheit in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern muss endlich ein Ende finden. Wir fordern ein Mindesteinkommen von 1.700 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung und eine verpflichtende Frauenförderung in großen Betrieben“, sagt die Bundesfrauen-Referentin Jasmin Mrzena–Merdinger von der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Christa Hörmann abschließend: „Unser klares Ziel ist es, den Equal Pay Day auf den 31.12 zu bringen.“

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ÖGB-Chef gegen FPÖ-Vorschläge zur Volksabstimmung

Der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Erich Foglar, wehrt sich im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen gegen die Vorschläge von FPÖ und NEOS zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. Sollte abgestimmt werden, dann mittels Befragung unter den Mitgliedern, sagte er heute im Ö1-„Journal zu Gast“. Eine Abschaffung würde sich aber auf die Kollektivverträge auswirken, da sich Unternehmen nicht mehr an Verträge gebunden fühlen. Damit sei auch eine wichtige Errungenschaft der Sozialpartnerschaft in Gefahr.

Nach wie vor wäre Foglar eine SPÖ-FPÖ-Koalition als Alternative zu einer möglichen schwarz-blauen Regierung lieber, bekräftigte er. Den Kriterienkatalog der SPÖ hält er dennoch nicht für einen Fehler, da er eine gute Orientierung darstelle, ob man mit einem Partner auf einen guten Zweig komme. Zu seiner persönlichen Zukunft als ÖGB-Präsident meinte Foglar, er könne sich eine Wiederkandidatur vorstellen.

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Ohne Kammerpflicht könnten Kollektivverträge wackeln

Im Vorfeld der Koalitionsgespräche zwischen ÖVP und FPÖ ist auch die Pflichtmitgliedschaft der Kammern wieder zum Thema geworden. FPÖ und NEOS hatten im Wahlkampf deren Abschaffung gefordert - und gemeinsam mit der ÖVP hätten sie nun die nötige Verfassungsmehrheit.

Allerdings kämen mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft auch die Kollektivverträge unter Druck, wie Thomas Leoni vom Wirschaftsforschungsinstitut (WIFO) bestätigt.

„Je höher der Organisationsgrad bei den Arbeitgebern ist, umso höher ist die Kollektivvertragsabdeckungsquote“, sagte Leoni gegenüber der APA. Dass die 98 Prozent ohne Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer zu halten wären, glaubt er nicht. Zwar sei unklar, in welchem Ausmaß und wie rasch die Kollektivverträge erodieren würden, aber: „Wenn die Pflichtmitgliedschaft aufgehoben wird, ist zu erwarten, dass die Kollektivvertragsabdeckungsquote über die Zeit sinken wird.“

Seit 2008 verfassungsrechtlich festgelegt

Die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiter- und der Wirtschaftskammer ist gesetzlich geregelt und seit Jänner 2008 zusätzlich verfassungsrechtlich abgesichert. „Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern“, heißt es im Artikel 120a.

Dass alle ArbeitnehmerInnen (mit Ausnahme der öffentlich Bediensteten) und alle Unternehmer den jeweiligen Kammern angehören müssen, ist im Arbeiterkammer- und im Wirtschaftskammergesetz geregelt. Die Wirtschaftskammer zählt 506.145 Mitglieder, der Großteil Einzelunternehmer. Sie zahlen nach Angaben der Kammer 541 Mio. Euro „Kammerumlage“. Die Arbeiterkammer beziffert die Einnahmen aus den Beiträgen ihrer 3,64 Mio. Mitglieder mit 432,6 Mio. Euro.

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Einigung bei EU-Entsenderichtlinie

Entsandte ArbeitnehmerInnen aus einem anderen EU-Land sollen künftig grundsätzlich genau so bezahlt werden wie einheimische KollegInnen. Das ist Teil einer Reform der Entsenderichtlinie, auf die sich die EU-Sozialminister gestern Abend in Luxemburg geeinigt haben. Den Durchbruch gab EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen auf Twitter bekannt.

Nicht länger als zwölf Monate

Ziel ist, Beschäftigte besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Deshalb sollen Entsendungen künftig in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate, wie aus Verhandlungskreisen bekanntwurde. Das Transportgewerbe bleibt zunächst von den neuen Regeln ausgenommen.

Die Befristung und die Ausnahmen für LasterfahrerInnen waren bis zuletzt umstritten gewesen. Die Sozialminister verhandelten noch einmal den ganzen Tag. Über die im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform war mehr als eineinhalb Jahre diskutiert worden.

Gewerkschaft beklagt Ausbeutung

Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns.

GewerkschafterInnen beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische ArbeitnehmerInnen würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen entsandte ArbeitnehmeInnenr derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll das ändern. Von den Regeln sind europaweit Millionen ArbeitnehmerInnen betroffen.

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SPÖ-Spitzen stehen zu Kern

Die SPÖ geht davon aus, mit SPÖ-Chef Christian Kern an der Spitze in Opposition zu gehen. Das machten so gut wie alle Spitzen der Partei vor einer Präsidiumssitzung heute Vormittag klar.

Der wohl scheidende Kanzler selbst verwies darauf, dass Gerüchte über Rot-Blau abstrus seien. Das sei eine „Imagination, um von Schwarz-Blau abzulenken.“ Einmal mehr versicherte Kern, der Politik erhalten zu bleiben und als Oppositionsführer agieren zu wollen. Er freue sich auch darauf, es sei eine wichtige Aufgabe.

„Sicher“ keine Debatte

Tatsächlich gab es kein einziges Präsidiumsmitglied, das nicht öffentlich die Lanze für den Parteichef brach. Wiens Bürgermeister Michael Häupl verwies darauf, dass sich seine Landesparteigremien zu 100 Prozent hinter Kern gestellt hätten. Niederösterreichs Landesvorsitzender Franz Schnabl sagte, dass es „sicher“ keine Debatte über den Parteichef geben werde. Auch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil stellte klar, dass man „natürlich“ mit Kern als Vorsitzendem weitermachen wolle.

Außer dem Salzburger Landeschef Walter Steidl, der den „schwarz-blauen Zug“ noch nicht am Ziel sah, gingen alle Präsidiumsmitglieder fix davon aus, dass ÖVP und FPÖ zu einer Regierung zusammenfinden werden. Nationalratspräsidentin Doris Bures mutmaßte, dass die beiden Parteien schon eine Reihe an Vorarbeiten geleistet haben werden.

Niemand erwartet Rot-Blau oder Schwarz-Rot

Der steirische Landeschef Michael Schickhofer befand ebenfalls, dass der Zug ganz klar in Richtung Schwarz-Blau fahre, was zu bedauern sei, wenn man sich etwa die Sparpläne in Oberösterreich ansehe. Dass sich noch die Variante Rot-Blau ausgehen könnte oder die SPÖ als Juniorpartner bei der ÖVP unterkommen könnte, glaubte niemand so recht. Schon gar nicht wollte man Personalwünsche eines potenziellen Koalitionspartners akzeptieren: „Weder die Medien noch die ÖVP suchen sich den SPÖ-Vorsitzenden aus“, sagte Häupl.

Schon sehr früh und damit vor den Medien hatten sich die Vertreter der Gewerkschafter am Tagungsort eingefunden. Ihnen wird nachgesagt, weiter an einer Regierungsbeteiligung zu basteln, weil sie Einschnitte bei Kammern und Sozialversicherung berfürchten.

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Scharfe AK-Kritik am Mercer-Pensionsstudie

Die Arbeiterkammer (AK) hat scharfe Kritik an der Studie des Beratungsunternehmen Mercer zum österreichischen Pensionssystem geübt. Die AK sprach von „ewig gestrigen Verunsicherungsbotschaften“. Das österreichische Pensionssystem liege bei der Angemessenheit im „internationalen Spitzenfeld“ und die Ausgabenentwicklung sei auch langfristig stabil.

Der Mercer Global Pension Index sei „interessengeleitet“, so die AK in einer Aussendung. Denn kapitalgedeckte Pensionen seien „ein wesentlicher Geschäftsbereich für Mercer“ und der Mercer Index setze dementsprechend auf mehr Kapitaldeckung in den Pensionssystemen - „so als hätte es die Finanz-und Wirtschaftskrise nicht gegeben“.

„Seltsame Indexbildung“

Der Index würde weder die Angemessenheit noch die Nachhaltigkeit von Pensionen messen, sondern im Wesentlichen die Bedeutung von Kapitaldeckung in den Systemen. Er sei so konstruiert, dass Pensionssysteme automatisch umso nachhaltiger erscheinen, je höher der Anteil der Kapitaldeckung ist. „Dies ist jedoch ein Trugschluss“, so die AK, das Gegenteil sei der Fall: „Gerade jene Länder, die auf Kapitaldeckung gesetzt hatten, waren im Zuge der Finanzkrise gezwungen, Leistungen zu kürzen, das Pensionsantrittsalter anzuheben oder überhaupt vom Privatisierungsweg wieder abzugehen.“

Die „seltsame Indexbildung“ führe auch dazu, dass Länder wie Deutschland bei der Angemessenheit der Pensionen laut der Studie weit vor Österreich rangieren. „Angesichts des weitaus niedrigeren Leistungsniveaus in der deutschen Rentenversicherung und des Umstands, dass das öffentliche Pensionssystem in Australien lediglich eine Mindestsicherung bietet, disqualifiziert sich dieser Index eigentlich von selbst.“

Studie bemängelt Nachhaltigkeit

In der Studie liegt Österreich im Vergleich mit 30 ausgesuchten Ländern auf dem 21. Platz. Kritisiert wurde die fehlende Nachhaltigkeit: Es fehle im Gegensatz zu Modellen in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Schweden, an einer automatischen Anpassung an demografische Entwicklungen, heißt es in dem Bericht.

Die Junge Industrie (JI) hingegen sah sich durch die Studie bestätigt: „Der aktuelle Mercer-Vergleich der Rentensysteme in 30 Ländern zeigt wieder einmal, dass unser Pensionssystem nicht nachhaltig ist“, sagte JI-Bundesvorsitzender Andreas Wimmer. Es brauche „ein Ende sämtlicher Privilegien im Pensionsbereich, egal ob im ASVG oder bei den Beamten“.

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Besoldungsverhandlungen werden fortgesetzt

Die Gehaltsverhandlungen für öffentl. Bedienstete werden trotz der Koalitionsverhandlungen von der alten Regierung morgen fortgesetzt. In der zweiten Runde werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem Tisch liegen, zum Auftakt vor knapp vier Wochen waren die abgerechneten Inflationsdaten von Oktober 2016 bis inklusive September 2017 noch nicht vorgelegen.

Mit einer Einigung ist beim kommenden Termin noch nicht zu rechnen. Selbst ob nun schon eine in Zahlen gegossene Forderung der younion _ Die Dasseinsgewerkschaft und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) oder ein konkretes Angebot der Regierung vorgelegt wird, ist vorerst noch offen.

Duzdar: Gemeinsam mit Finanzministerium beschlossen

Die bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betraute Koalition wird die Verhandlungen jedenfalls fortsetzen. „Unabhängig von den Regierungsverhandlungen sind wir es, glaube ich, allen öffentlich Bediensteten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern, schuldig, hier konstruktiv weiterzuverhandeln“, sagte Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ).

Gemeinsam mit dem Finanzministerium habe sie beschlossen, die Verhandlungen „seriös“ bis zur Einsetzung einer neuen Regierung weiterzuführen. Und sie gehe davon aus, „dass dies auch unter einer zukünftigen Regierung so gehandhabt werden würde, sollten die Verhandlungen bis zur Bestellung einer neuen Regierung nicht abgeschlossen sein“, sagte Duzdar.

Der Beschluss über den Gehaltsabschluss fällt im Parlament. Es wird dann also erst der neu konstituierte Nationalrat über das Ergebnis der Verhandlungen abstimmen. Im vergangenen Jahr war der Beschluss einstimmig, es haben alle im Parlament vertretenen Parteien zugestimmt.

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younion-Forderung an die Politik: Fürsorgepflicht für Gemeindebedienstete ernst nehmen!

In Österreich kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Gemeindebedienstete von der verantwortlichen Politik rechtlich und finanziell im Stich gelassen werden. Gerichtsurteile wie im Fall der Wahlkarten bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl, aber auch bei Bauverfahren, Finanz- und Vergabeverfahren zeigen, dass die Politik zunehmend die Verantwortung auf Beschäftigte abwälzt. Auch die Verurteilung im Fall einer Kindergartenpädagogin in Graz zu Schadenersatz wegen angeblicher Verletzung ihrer Aufsichtspflicht ist nur ein Beispiel von vielen.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert in einer Resolution des Bundesvorstandes die Politik dazu auf, ihre Fürsorgepflicht ernst zu nehmen!

younion-Vorsitzender Christian Meidlinger: „Viele KollegInnen fühlen sich der Klagswut von BürgerInnen ungeschützt ausgeliefert. Sie leisten so viel mehr, als sie müssten. Nun fragen sie sich, ob sich ihr Engagement noch lohnt. Durch die Untätigkeit der Politik droht der gesamte Gemeindedienst handlungsunfähig zu werden.“

Es kann nicht sein, dass ArbeitnehmerInnen vor jeder Entscheidung oder im Fall einer Weisung zunächst ein Rechtsgutachten einholen müssen, um abgesichert zu sein. Der derzeitige Zustand bedroht Beschäftigte und deren Familien im Schadensfall in ihrer Existenz. Besonders betroffen sind unter anderem die ArbeitnehmerInnen in den Gesundheitsberufen.

younion-Rechtsexperte Michael Rovina: „Die  Fürsorgepflicht der Dienstgeber ist unter anderem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in Paragraf 1157 als allgemeine Anordnung festgeschrieben. Diese Regelung ist bereits seit hundert Jahren in Kraft und stellt unmissverständlich klar, dass Dienstgeber die Arbeitsbedingungen so zu regeln haben, dass die Gesundheit und die Person des Dienstnehmers geschützt werden. Selbstverständlich gelten diese Grundsätze auch im Öffentlichen Dienst, aufgrund der exponierten Stellung wohl sogar verstärkt.“

younion-Vorsitzender Christian Meidlinger abschließend: „Für unsere Mitglieder bieten wir umfangreichen Versicherungsschutz. Aber wir sorgen uns um alle KollegInnen. Wir erwarten von den Dienstgebern, dass sie ihre MitarbeiterInnen schützen.“

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Kern: Chance auf Rot-Blau „im tausendstel Promille-Bereich“

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) schließt die Möglichkeit einer rot-blauen Koalition de facto aus. Befragt, ob es überhaupt noch Chancen dafür gebe, sagte Kern heute vor Beginn des Brexit-Gipfels der 27 Staats- und Regierungschefs in Brüssel, diese lägen „im tausendstel Promille-Bereich, würde ich einmal formulieren“.

Darauf angesprochen, dass die SPÖ langsam in Gespräche mit der FPÖ eintreten müsste, sollte Rot-Blau überhaupt noch eine Option sein, nachdem ÖVP und FPÖ schon Geheim- oder inoffizielle Gespräche geführt haben, meinte der Kanzler: „Ich habe immer gesagt, dass die logische Konsequenz des Wahlergebnisses eine schwarz-blaue Regierung“ sei. „Ich bin überzeugt, dass es so sein wird.“

„Für Gespräche offen“

Aber, „wir stehen für Gespräche offen“. Dabei gehe es um inhaltliche Auseinandersetzungen und nicht um ein dogmatisches Ein-oder Ausschließen von irgendjemandem. Aber es sei „von Anfang an klar gewesen, dass es in die Richtung (Schwarz-Blau, Anm.) gehen wird. Beide Parteien haben Programme, die nahezu wortident sind. Man fragt sich, wer von wem abgeschrieben hat. Wirtschaftspolitisch und migrationspolitisch wird das eine harte rechte Ausrichtung. Dass wir wenig Gemeinsamkeiten finden würden, ist sonnenklar.“

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younion-Forderung: MitarbeiterInnen nicht im rechtlichen Regen stehen lassen!

Seit dem Urteil gegen eine Grazer Kindergartenpädagogin, die wegen angeblicher Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Schadenersatz zahlen soll, herrscht in den österreichischen Kinderbildungseinrichtungen große Verunsicherung.

Der Hintergrund: Die Pädagogin, die zu diesem Zeitpunkt 21 Kinder alleine betreuen musste, hatte in 1,20 Meter Höhe eine Leiter an einer Sprossenwand befestigt. Beim Herunterrutschen dieser Leiter verletzte sich ein fünfjähriges Mädchen. Ihr Vater klagte die Pädagogin auf 15.000 Euro und Haftung für in Zukunft aus dem Unfall möglicher Weise resultierende Folgen. Das Oberlandesgericht Graz entschied in zweiter Instanz im Sinne des Klägers.

Leidtragende dieses Urteils sind sowohl die Beschäftigten der Kinderbildungseinrichtungen, die bei der Ausübung ihres Berufs ab sofort eine Klage fürchten müssen, als auch die ihnen anvertrauten Kinder. Jede Form von Ausflügen sowie Turnübungen und Spiele werden unmöglich, wenn sie für ArbeitnehmerInnen zu einem untragbaren rechtlichen Risiko werden.

Aus Sicht der ExpertInnen der younion _ Die Daseinsgewerkschaft sind solche Vorfälle vor allem unzureichenden Rahmenbedingungen geschuldet. Abhilfe kann nur die Umsetzung eines österreichweiten Bildungsplans bringen, der allen Einrichtungen bundesweit eine einheitlich klare Anleitung gibt, wie Kinder durch ElementarpädagogInnen gefördert werden sollen.

Für die qualitative Umsetzung dieses Bildungsplans fehlt derzeit ein Bundesrahmengesetz zur Struktur- und Organisationsgestaltung, um eine einheitliche Struktur- und Organisationsqualität für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich sicher zu stellen.

Der Bundesvorstand der younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert daher in seiner Resolution vom 17. Oktober 2017 ein Bundesrahmengesetz, das für klare Verhältnisse und rechtliche Absicherung der Beschäftigten in den österreichischen Bildungseinrichtungen sorgt.

Das Bundesrahmengesetz soll für elementarpädagogische Einrichtungen und Horte „Mindeststandards“ in folgenden Punkten festlegen:

  • Einheitliche Ausbildung und Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals
  • Einheitliche Ausbildung und Berufsbezeichnung für das unterstützende Personal
  • Vor und Nachbearbeitungszeit sowie Reflexionszeiten und ausreichend Zeitressourcen für Leitungspersonal innerhalb der Dienstzeit
  • Erwachsenen-Kinder-Schlüssel
  • Kinderanzahl pro geführter Gruppenform
  • Räumliche Erfordernisse (Innen- und Außenbereich)
  • Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen nur mit dem notwendigen Fachpersonal
  • Ausreichendes medizinisches Fachpersonal in Heilpädagogischen Gruppen

Ausdrücklich betont der Bundesvorstand das Bekenntnis zur rechtlichen Absicherung der Mitglieder der younion im Klagsfall. Falls die Kinderbildungseinrichtungen keine Versicherung für einen entsprechenden Schadensfall bietet, greift in Fällen die umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung für younion-Mitglieder.

 

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