Gesundheitsausschuss billigt auch Novelle zum Apothekerkammergesetz
Der Nationalrat hat im vergangenen Jahr die Einrichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste beschlossen. Unter anderem müssen sich diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen künftig vor Beginn ihrer Berufsausübung registrieren lassen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, mit der Registrierung Anfang 2018 zu beginnen, nun wird der Start um ein halbes Jahr verschoben. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS den Gesundheitsausschuss des Hohen Hauses passiert. Grünes Licht gaben die Abgeordneten außerdem für eine Novelle zum Apothekerkammergesetz und technische Anpassungen im ASVG.
Durch die Verschiebung des Eintragungsbeginns in das Gesundheitsberuferegister wird auch die Meldefrist für bereits Berufstätige um ein halbes Jahr erstreckt. Wer am 1. Juli 2018 einen Gesundheitsberuf ausübt, ist nunmehr verpflichtet, sich bis spätestens 30. Juni 2019 - statt bis 31. Dezember 2018 - bei der zuständigen Behörde erstmalig registrieren zu lassen. Ansprechstelle für unselbständig Beschäftigte ist die Arbeiterkammer, für Selbständige ist es die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Überdies sieht die Gesetzesnovelle (1518 d.B.) eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands vor: So wird etwa auf die Erfassung des Geburtsorts verzichtet und die Möglichkeit der Übernahme bestehender Datensätze geschaffen.
Dieselbe Stoßrichtung, nämlich Verwaltungsvereinfachungen, hat auch der von den Koalitionsparteien heute vorgelegte Abänderungsantrag. Zudem sieht er vor, die Zahl der vom Österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegeverband in den Registrierungsbeirat entsendeten Mitglieder von drei auf sechs zu erhöhen. Geändert werden mit der vorliegenden Novelle auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz, unter anderem ist eine Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe vorgesehen.
Sowohl ÖVP-Abgeordnete Claudia Durchschlag als auch Grün-Abgeordnete Eva Mückstein zeigten sich erfreut, dass das Projekt Gesundheitsberuferegister nunmehr in die Zielgerade kommt. Sie sei zwar nicht glücklich darüber, dass der Start um ein halbes Jahr verschoben wird, sagte Mückstein, die Verwaltungsvereinfachungen seien aber zu begrüßen. Zudem werteten sie und SPÖ-Abgeordneter Johann Hechtl es als positiv, dass keine Gebühren bei der Registrierung anfallen werden. Es sei nicht einfach gewesen, den Finanzminister zu überzeugen, sagte Hechtl.
Hechtl und Durchschlag hoben darüber hinaus die Möglichkeit der Online-Registrierung hervor. Durchschlag hofft, dass die derzeit noch fehlende Schnittstelle für FachschulabsolventInnen rechtzeitig zur Verfügung stehen wird. Seitens der NEOS begrüßte Gerald Loacker die Kompetenzerweiterung der Pflegeberufe.
Skeptisch äußerte sich hingegen FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Ihr zufolge sind auch die betroffenen Berufsgruppen "nicht restlos glücklich". Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner machte geltend, dass die Fristverschiebung notwendig ist, um bei der Online-Registrierung Datensicherheit zu gewährleisten.
Apothekerkammergesetz wird auf den letzten Stand gebracht
Mit der Novelle zum Apothekerkammergesetz (1467 d.B.) wird unter anderem eine Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen und die Apothekerkammer dazu angehalten, sich eine Haushaltsordnung zu geben. Auch die unbefristete Bestellung des Disziplinaranwalts und seines Stellvertreters hat sich nach Meinung des Gesundheitsministeriums als nicht mehr zeitgemäß und unpraktikabel erwiesen. Der Gesetzentwurf, der laut Rendi-Wagner auch die Zustimmung der Apothekerkammer hat, wurde einstimmig angenommen.
Opposition pocht auf Strukturreformen bei Krankenkassen
Ein eigener Diskussionsblock war dem Thema Krankenversicherung und Gesundheitsfinanzierung gewidmet, wobei sich die Oppositionsparteien mit ihren Forderungen - zumindest vorläufig - nicht durchsetzen konnten. So vertagte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der NEOS (1979(A(E)), der auf eine Reform des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen abzielt. Der Ausgleichsfonds sei in seiner jetzigen Form unsolidarisch, weil er nicht alle Krankenkassen einbeziehe, und lasse jeden Anreiz zur Sparsamkeit vermissen, kritisiert Gerald Loacker. "Je mehr pleite ich bin, desto mehr Geld kriege ich." Loacker fordert in diesem Sinn eine Abschaffung des Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichs. Zudem sieht er nicht ein, dass die Gebietskrankenkassen die Versicherungsleistungen für Arbeitslose und Kranke alleine schultern und sich die Krankenkassen der Beamten, Bauern und Selbständigen nicht am Ausgleichsfonds beteiligen.
Eine Strukturreform bei den Krankenkassen erachten auch die FPÖ und die Grünen für notwendig. Das System habe einmal gut funktioniert, sei aber nicht mehr zeitgemäß, sind sich Andreas Karlsböck (F) und Eva Mückstein (G) einig. Es müsse für gleiche Beiträge eine gleiche Leistung geben, forderte Mückstein. Karlsböck ist allerdings skeptisch, dass es zu Änderungen kommen wird, die Sozialpartner würden jegliche Reform blockieren.
Ein Zerreden der Probleme warf Grün-Abgeordneter Karl Öllinger den Koalitionsparteien vor. Das System habe bis jetzt nicht so schlecht funktioniert, meinte er, es beginne aber sukzessive "abzurutschen". Schuld daran ist seiner Ansicht nach nicht zuletzt die mangelnde Reformbereitschaft. Man werde durch geänderte Strukturen keine Milliarden einsparen können, stimmte Öllinger ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger zu, es gehe aber darum, die Versorgung der Versicherten zu optimieren.
Kritisch bewertete die Opposition die von Sozialminister Alois Stöger in Auftrag gegebene Studie zur Reform der Sozialversicherungsträger. Sowohl Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) als auch Gerald Loacker (N) kritisierten die freihändige Vergabe des Auftrags ohne Ausschreibung. Für Loacker ist das ein klarer Verstoß gegen das Vergaberecht. Er sprach angesichts von Sub-Auftragsvergaben an österreichische Institutionen und Personen zudem von einer "Scheinobjektivität".
Konkrete Ergebnisse von der Studie erwartet sich hingegen SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger. Zu sagen, Krankenkassen mit einer negativen Bilanz würden schlecht wirtschaften, ist für ihn jedenfalls nicht zulässig. Der unterschiedliche Erfolg der einzelnen Kassen hat seiner Einschätzung nach vor allem mit der unterschiedlichen Versichertenstruktur zu tun. Das Ergebnis der von Sozialminister Stöger beauftragten Studie will auch Gesundheitsministerin Rendi-Wagner abwarten.
ÖVP-Abgeordneter Wöginger warnte davor, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Alle Krankenversicherungen in einem Träger zusammenzufassen, sei kein Allheilmittel, betonte er und verwies auf das Beispiel Bayern, wo es nach wie vor 111 Außenstellen gebe. Er fürchtet außerdem, dass bei einer Zentralisierung der ländliche Raum benachteiligt würde. Wöginger plädierte allerdings dafür, künftig die gleichen Leistungen für Versicherte der Gebietskrankenkassen anzubieten, schließlich würden auch gleiche Beiträge bezahlt.
Grüne drängen auf Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf
Auf eine Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf drängen die Grünen (2008/A(E)). Solange es etwa für die Sozialversicherung ein Vorteil sei, die Behandlungskosten dem Land zu überlassen und umgekehrt, werde es keine optimierte Versorgung im Sinne der PatientInnen geben, ist Eva Mückstein überzeugt. Die zersplitterte Finanzierung steht ihrer Ansicht nach außerdem der angestrebten Stärkung der niedergelassenen Ärzte entgegen. Laut Mückstein hat der Rechnungshof ein Entlastungspotential von bis zu 4,5 Mrd. € errechnet, würde man die übermäßige Inanspruchnahme teurer Spitalsstrukturen hintanhalten und Behandlungen stärker zu den Ärzten verlagern. Grundsätzlich hinter das Anliegen stellten sich auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und FPÖ-Abgeordneter Andreas Karlsböck, der Antrag fand allerdings keine Mehrheit.
Seitens der Koalitionsparteien verwiesen die Abgeordneten Spindelberger (S) und Wöginger (V) auf bereits gesetzte Maßnahmen wie die Einrichtung einer Zielsteuerungskommission. Auch Gesundheitsministerin Rendi-Wagner ist überzeugt, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Gesundheitsreform wirken wird. Man habe sich mit den Ländern auf eine gemeinsame Finanzierungs- und Planungsverantwortung geeinigt, sieht sie die Politik auf einem guten Weg.
FPÖ will Häftlinge in gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen
Abgelehnt wurde vom Ausschuss auch ein Entschließungsantrag der FPÖ (1954/A(E)), der die Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung zum Ziel hat. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein erwartet sich davon Einsparungen für den Bund, der derzeit - zum Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen - die Kosten für die ärztliche Behandlung von Häftlingen übernimmt. Grün-Abgeordneter Karl Öllinger unterstützte den Antrag grundsätzlich. Er würde es allerdings bevorzugen, würden arbeitende Häftlinge generell ordentlich bezahlt und versichert.
Gesundheitsministerin Rendi-Wagner wies darauf hin, dass das Justizministerium die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die gesundheitliche Versorgung der Häftlinge habe. Ihre Überleitung in die gesetzliche Krankenversicherung wäre ihr zufolge zudem nicht so einfach, da diese auf eine Erwerbsleistung abstelle. Rendi-Wagner machte überdies auf eine zwischen den Ländern und dem Bund getroffene Vereinbarung bei den jüngsten Finanzausgleichsverhandlungen aufmerksam.
Technische Anpassungen im ASVG
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der Grünen und des Team Stronach angenommen wurde ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und ÖVP (2033/A), der redaktionelle Anpassungen im ASVG enthält. Ursprünglich war angedacht gewesen, den Antrag im Ausschuss zu ergänzen, laut Abgeordnetem Spindelberger wird über das Thema Arzneimittelkosten aber noch mit den Krankenkassen und den Pharmafirmen verhandelt. Er hofft auf eine Einigung bis zur Nationalratssitzung Ende März. Man bemühe sich um eine Lösung, die für beide Seiten vertretbar sei.