News Archiv March 2017

KAV-Leitung will Betriebsklima verbessern

Ein besseres Betriebsklima und die Vorbereitung des Krankenhauses Nord hat das interimistische Führungsteam des Krankenanstaltenverbunds (KAV) am Freitag als Ziele präsentiert. Die neue Rechtsform soll bis Mai stehen.

„Ich bin überzeugt, dass wir eine interimistische Leitung gefunden haben, die die Aufgabe sehr gut meistern wird“, sagte Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Freitag in der Pressekonferenz mit den interimistischen Leitern Thomas Balazs, Evelyn Kölldorfer-Leitgeb und Michael Binder.

Die Position des Generaldirektors werde erst ausgeschrieben, wenn die neue Rechts- und Organisationsform des KAV feststehe, bekräftigte Frauenberer: „Deshalb ist die interimistische Leitung sehr gut überlegt, das ist jetzt keine Übergangslösung für vierzehn Tage.“ Die Stadt hatte sich erst vor gut einer Woche vom bisherigen KAV-Generaldirektor Udo Janßen getrennt, der wegen vorzeitiger Vertragsauflösung nun noch 395.000 Euro erhält - mehr dazu in Scharfe Kritik an Deal mit Janßen.

Rechtsform soll bis Ende Mai vorliegen

Wann es eine politische Entscheidung zur neuen Rechtsform des KAV gibt, wollte Frauenbeger noch nicht konkretisieren. Derzeit sei man dabei, die verschiedenen möglichen Rechts- und Organisationsformen, die eine Arbeitsgruppe erstellt hatte, zu bewerten. „Ich erwarte dieser Tage, spätestens nach Ostern, wenn das Ergebnis da ist, dass ich den Auftrag bekommen werde, in den politischen Prozess einzusteigen“, sagte Frauenberger.

Welche Organisationsform sie bevorzuge, könne sie derzeit noch nicht sagen. Sie schließe jedenfalls die Organisation als Aktiengesellschaft und „dass alles so bleibt, wie es ist“ aus. „Dazwischen gibt es aber fünf andere Formen, wo ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen kann.“ Wie die neue Rechtsform aussehen soll, solle Ende Mai feststehen, das hatte Frauenberger bereits bei der SPÖ-Klubtagung angekündigt - mehr dazu in KAV-Neuorganisation soll Ende Mai feststehen.

Betriebsklima als Aufgabe für Führung

„Das Bild, das wir oft in den Schlagzeilen über den Krankenanstaltenverbund haben, divergiert - zum Glück muss man sagen - von dem Bild, das ich mir vor Ort machen konnte“, sagte Frauenberger, die das Engagement der Mitarbeiter lobte. Sie wolle allerdings nicht in Abrede stellen, dass es Herausforderungen und Situationen gegeben habe, die zu Verunsicherungen geführt hätten. Diesen wolle sie mit guter Kommunikation und Transparenz begegnen, betonte sie einmal mehr.

Vor allem an der Führungskultur und am Betriebsklima wolle man arbeiten. So werde man Führungsworkshops für die mittlere Managementebene - etwa 2.500 Führungskräfte - anbieten, erzählte Kölldorfer-Leitgeb, die für den Bereich Personal und Organisationsentwicklung zuständig ist.

Krankenhaus Nord soll ab 2018 in Probebetrieb

Balazs, der neben den Finanzen das Krankenhaus Nord betreut, bekräftigte, dass dieses 2018 nach dem Probebetrieb in den Patientenbetrieb gehen werde. „Wir werden heuer im Laufe des Jahres die bauliche Fertigstellung des Krankenhauses Nord abschließen“, sagte er. Ende des Jahres soll die Umsiedlung ins KH Nord stattfinden, der konkrete Zeitraum werde im Herbst festgelegt. Wann genau der erste Patient behandelt werden könne, könne er noch nicht sagen.

Angesprochen auf die fehlenden Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, versicherte Binder, dass darauf reagiert werde. „Wir sind bemüht, die Aufstockung der Plätze so rasch wie möglich durchzuführen“, sagte er. Die Plätze am Rosenhügel seien bereits auf insgesamt 28 erweitert worden, 2018 sollen 15 weitere folgen. Auch im AKH, wo es derzeit 36 Plätze, davon acht tagesstationäre, gebe, sei ein Ausbau geplant. Im KH Nord soll es 24 stationäre und sechs tagesstationäre Plätze geben.

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Regierung einigt sich auf Integrationspaket

SPÖ und ÖVP haben sich gestern Abend auf letzte Details ihres Integrationspakets geeinigt. Die Regierungspläne sehen unter anderem ein verpflichtendes Integrationsjahr, mehr Deutsch- und Wertekurse sowie gemeinnützige Arbeit für Asylberechtigte vor. Außerdem enthält das Paket ein Burkaverbot im öffentlichen Raum sowie Einschränkungen bei der Koranverteilung.

Das Integrationsgesetz, das eine Sammlung von mehreren Gesetzen umfasst, war das erste Paket, das die Bundesregierung nach dem Update des Regierungsprogramms in Begutachtung geschickt hatte. Heute wird es im Ministerrat beschlossen.

Noch keine Einigung bei Studienbeihilfe

Über die geplante Reform des Privatinsolvenzrechts sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit, die ebenfalls auf die Agenda der Regierungssitzung sollten, wurde unterdessen noch verhandelt, wie aus Regierungskreisen zu hören war.

Eher verzögern dürfte sich die Erhöhung der Studienbeihilfe. Hier spießt es sich noch an der Frage, um wie viel die Beihilfen angehoben werden sollen. Ein Beschluss in der Ministerratssitzung schien daher sehr fraglich.

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Schlagabtausch in Koalition nach Kurz’ Sager zu NGOs

Die Rolle von Hilfsorganisationen bzw. NGOs bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer sorgt für den nächsten Koalitionszwist.

Dass Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) wegen dessen Vorwurfs an die Adresse der NGOs kritisiert hat, sorgt für Verärgerung beim Koalitionspartner. „Wir können nicht sagen, warten wir mal, bis so viele ertrunken sind, und dann werden schon weniger kommen. Das kann für uns keine politische Lösung sein“, hatte Kern in der ZIB2 gesagt.

Amon: „Grenze der Geschmacklosigkeit“

„Dem Außenminister die menschliche Nächstenliebe abzusprechen ist eines Kanzlers unwürdig. Es ist unerhört, Kurz zu unterstellen, dass er für das Ertrinken von Menschen wäre. Das ist eine bewusste Fehlinterpretation an der Grenze der Geschmacklosigkeit“, so ÖVP-Generalsekretär Werner Amon in einer Aussendung.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler reagierte seinerseits mit scharfer Kritik am Außenminister. Kurz habe mit seinen Vorwürfen gegen die Arbeit von NGOs im Mittelmeer während seines Frontex-Besuchs auf Malta die Helfer diffamiert. Menschen vor dem Ertrinken zu retten sei aber eine humanitäre Verpflichtung.

SPÖ: Kurz’ Wortwahl „inakzeptabel“

„Dass Minister Kurz so ziemlich alles für eine Schlagzeile oder für ein schönes Foto tut, ist hinlänglich bekannt. Dass er jetzt aber die wichtige humanitäre Arbeit von NGOs verunglimpft, ist ein neuer, nicht akzeptabler Tiefpunkt. Auch die Wortwahl von Kurz - Stichwort ‚NGO-Wahnsinn‘ - ist völlig inakzeptabel“, sagte Niedermühlbichler.

„Kurz, der auf großer PR-Tour in eigener Sache unterwegs ist, geht es nur mehr um Schlagzeilenproduktion. Dass er das jetzt auf dem Rücken und zum Schaden von Hilfsorganisationen tut, die er als ‚Partner der Schlepper‘ kriminalisiert, ist empörend und hat mit Lösungsorientierung genau null zu tun“, so Niedermühlbichler.

Kurz: „Rettung kein Ticket nach Europa“

Kurz selbst hielt ungeachtet der Kritik des Kanzlers an seiner Linie fest: „Das derzeitige System führt dazu, dass immer mehr Menschen ertrinken, und muss geändert werden. Erst vorgestern sind 250 Menschen vor der libyschen Küste ertrunken“, hieß es in einem Statement, das ORF.at übermittelt wurde.

„Die Menschen müssen im Mittelmeer gerettet werden, aber die Rettung darf nicht verbunden sein mit dem Ticket nach Mitteleuropa“, so der Außenminister. Die Flüchtlinge müssten nach der Rettung an der EU-Außengrenze gestoppt, versorgt und zurückgestellt werden, denn „sonst machen sich immer mehr auf den Weg und immer mehr sterben bei der gefährlichen Überfahrt“.

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Neues Versammlungsrecht bekommt kurze Begutachtung

Das neue Versammlungsrecht dürfte doch zumindest einer kurzen Begutachtung unterzogen werden. Die SPÖ sprach sich heute für eine Ausschussbegutachtung aus, die ÖVP unterstützt das. Ein Beschluss in einer der April-Sitzungen des Nationalrats wird ungeachtet dessen angepeilt.

Die Änderungen im Versammlungsrecht sollen nicht nur Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker erschweren, sondern bringen auch eine 48-Stunden-Frist für die Anmeldung von Demonstrationen und einen Mindestabstand zwischen gegeneinander gerichteten Kundgebungen.

Zweiwöchige Frist

Die Regierung hat sich erst diese Woche auf das entsprechende Vorhaben verständigt, will es aber möglichst rasch durchziehen. Daher wird die Vorlage diese Woche als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

In der Folge soll eine zweiwöchige Kurzbegutachtung initiiert werden. Allfällige sich daraus ergebende Änderungen können dann bis zum angestrebten Beschluss am 26. oder 27. April eingearbeitet werden.

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Wiener SPÖ geht in Klubklausur

Die Wiener SPÖ hält ab heute ihre jährliche Klubtagung ab. Zwei Tage lang sollen die Stadträte dort ihre Projekte für die Stadt vorstellen.

Die Auftaktrede wird Parteichef und Bürgermeister Michael Häupl halten. Einige Funktionäre hatten ihn zuletzt mehrmals aufgefordert, seine Nachfolge zu regeln. Insofern wird spannend, ob die Tagung ohne interne Querelen auskommen wird. Die Tagung im Vorjahr war jedenfalls nicht von Harmonie geprägt. Damals wurde Ex-Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ausgepfiffen.

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FSG-Katzian: "Lohnraub wird es mit uns nicht geben!" 

Arbeitsspitzen können schon jetzt dank flexibler ArbeitnehmerInnen erledigt werden 

"Die Arbeitszeiten in Österreich sind bereits heute so flexibel, dass Arbeitsspitzen problemlos erledigt werden könnten – bis zu zwölf Stunden täglich. Dass das bei einigen Arbeitgebern und Verantwortungsträgern vielleicht noch immer nicht ganz angekommen ist, bringt die mediale Berichterstattung zu Tage", erklärte Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB, heute bei einer Veranstaltung der FSG/GPA-djp Steiermark: "Wir sind gerne bereit, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Wenn es aber nur darum geht, einen generellen 12-Stunden-Arbeitstag durchzusetzen um den ArbeitnehmerInnen Zuschläge zu streichen, dann nennen wir das beim Namen: Lohnraub! Dem werden wir unsere Zustimmung garantiert verweigern." 

Außerdem fordert der FSG-Vorsitzende mehr Ehrlichkeit der Arbeitgeber gegenüber den ArbeitnehmerInnen ein. Wenn der Durchrechnungszeitraum verlängert wird, dann wüssten die Menschen erst Monate oder Jahre später, ob sie Überstunden gemacht haben und dafür auch Zuschläge ausbezahlt bekommen, so Katzian. Außerdem gehe diese Reise in Wahrheit dahin, dass MitarbeiterInnen nach langem „durcharbeiten“ so erschöpft sein werden, dass sie mehr Zeit zur Erholung brauchen. „Das Arbeitszeitgesetz ist daher auch ein Schutzgesetz, es schützt die Gesundheit der arbeitenden Menschen. Wenn sich vor allem junge Menschen lange bei der Arbeit zu sehr verausgaben, dann haben wir die Probleme und die Kosten bei der Rehabilitation Jahrzehnte später. Wenn mehr Flexibilität gewünscht wird, dann kostet das etwas, das ist ganz klar", so Katzian abschließend: "Wenn mit Arbeitszeitflexibiliserung Lösungen gemeint sind, die nicht von den Arbeitgebern einseitig verordnet werden können, wenn es Modelle gibt, von denen die ArbeitmehmerInnen profitieren, beispielsweise in Form längerer Freizeitblöcke, dann sind wir gerne dabei. Lohnraub wird es mit uns nicht geben!" 

 

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KAV-Chef Udo Janßen geht

Die Stadt Wien trennt sich von Udo Janßen, Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV). Das hat Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) vor Kurzem in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Udo Janßen war seit 1. November 2014 Generaldirektor des KAV. Zuvor war er seit Mai 2013 als einer von zwei Vize-Chefs im KAV tätig und verantwortete den Bereich Finanz- und Controllingmanagement.

Studie zu Neuorganisation im Jänner

Frauenberger hatte das Gesundheitsressort im Jänner von Sonja Wehsely (SPÖ) übernommen. Schon kurz nach der Amtsübernahme hatte sie von einer raschen Entscheidung zu einer Neuorganisation des KAV gesprochen. Von einer „Ausgliederung“ wollte sie damals nicht sprechen, wohl aber von mehr Kompetenzen für das Management.

Im Jänner wurde auch eine Studie vorgelegt, die sich mit verschiedenen Möglichkeiten zu Personal- und Finanzhoheit im KAV befasste. Es wurden keine Empfehlungen oder eine Reihung der geeignetsten Vorschläge vorgenommen.

Um KAV-Chef Janßen hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder Ablösegerüchte gegeben. Für Diskussionen hatten etwa die Verzögerungen und Kostensteigerungen beim Krankenhaus Nord und das neue Dienstzeitenmodell im KAV gesorgt.

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Koalitionärer Hickhack rund um Integrationsgesetz

Neuen koalitionären Konfliktstoff liefert das umstrittene Integrationsgesetz: Nach der Begutachtungsphase wurde gestern von den zuständigen Ministerien ein überarbeiteter Entwurf verhandelt.

Die SPÖ sei dabei von wesentlichen Punkten des Integrationspakets wieder abgerückt, klagte die ÖVP danach. Stimmt nicht, hieß es aus der SPÖ, es gehe lediglich um eine ordentliche legistische Umsetzung.

Das Integrationsgesetz, das eine Sammlung von mehreren Gesetzen umfasst, sieht unter anderem ein verpflichtendes Integrationsjahr, mehr Deutsch- und Wertekurse sowie gemeinnützige Arbeit für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte vor. Außerdem enthält es ein Burkaverbot im öffentlichen Raum sowie Einschränkungen bei der Koranverteilung.

Kritik an Verbot der Vollverschleierung

Das Integrationsgesetz war das erste Gesetz, das die Bundesregierung nach dem Update des Regierungsprogramms in Begutachtung geschickt hatte. Im Begutachtungsverfahren gab es vor allem Kritik am geplanten Verbot der Vollverschleierung.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts monierte zudem ungewohnt heftig unpräzise Bestimmungen sowie unbestimmte Begriffe, die unterschiedliche Auslegungen zulassen und daher zu Auslegungsschwierigkeiten und Unklarheiten führen können.

ÖVP-Vertreter sieht Abrücken der SPÖ

Bei einer Verhandlungsrunde zwischen dem von Sebastian Kurz (ÖVP) geführten Außen- und Integrationsministerium sowie dem zuständigen Staatssekretariat von Muna Duzdar (SPÖ) und dem Sozialministerium unter Alois Stöger (SPÖ) dürften die Koalitionspartner nun in einigen Punkten wieder auseinandergedriftet sein.

Die SPÖ stelle zentrale Punkte, die im Regierungsübereinkommen vereinbart wurden, wieder infrage, sagte ein ÖVP-Verhandler nach den Gesprächen zur APA. Unter anderem habe die SPÖ ihr Okay zum Vollverschleierungsverbot vorerst wieder zurückgezogen, so der ÖVP-Verhandler.

Auf SPÖ-Seite zeigte man sich über diese Aussagen verwundert. „Wir stehen zum Regierungsprogramm und zu den ausverhandelten Punkten. Es gab relativ starke Kritik an der legistischen Umsetzung. Jetzt geht es darum, einen ordentlichen Gesetzestext zustande zu bringen“, hieß es aus dem zuständigen Staatssekretariat im Bundeskanzleramt.

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Gesundheitsberuferegister: Start wird um ein halbes Jahr verschoben

Gesundheitsausschuss billigt auch Novelle zum Apothekerkammergesetz

Der Nationalrat hat im vergangenen Jahr die Einrichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste beschlossen. Unter anderem müssen sich diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen künftig vor Beginn ihrer Berufsausübung registrieren lassen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, mit der Registrierung Anfang 2018 zu beginnen, nun wird der Start um ein halbes Jahr verschoben. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS den Gesundheitsausschuss des Hohen Hauses passiert. Grünes Licht gaben die Abgeordneten außerdem für eine Novelle zum Apothekerkammergesetz und technische Anpassungen im ASVG.

Durch die Verschiebung des Eintragungsbeginns in das Gesundheitsberuferegister wird auch die Meldefrist für bereits Berufstätige um ein halbes Jahr erstreckt. Wer am 1. Juli 2018 einen Gesundheitsberuf ausübt, ist nunmehr verpflichtet, sich bis spätestens 30. Juni 2019 - statt bis 31. Dezember 2018 - bei der zuständigen Behörde erstmalig registrieren zu lassen. Ansprechstelle für unselbständig Beschäftigte ist die Arbeiterkammer, für Selbständige ist es die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Überdies sieht die Gesetzesnovelle (1518 d.B.) eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands vor: So wird etwa auf die Erfassung des Geburtsorts verzichtet und die Möglichkeit der Übernahme bestehender Datensätze geschaffen.

Dieselbe Stoßrichtung, nämlich Verwaltungsvereinfachungen, hat auch der von den Koalitionsparteien heute vorgelegte Abänderungsantrag. Zudem sieht er vor, die Zahl der vom Österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegeverband in den Registrierungsbeirat entsendeten Mitglieder von drei auf sechs zu erhöhen. Geändert werden mit der vorliegenden Novelle auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz, unter anderem ist eine Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe vorgesehen. 

Sowohl ÖVP-Abgeordnete Claudia Durchschlag als auch Grün-Abgeordnete Eva Mückstein zeigten sich erfreut, dass das Projekt Gesundheitsberuferegister nunmehr in die Zielgerade kommt. Sie sei zwar nicht glücklich darüber, dass der Start um ein halbes Jahr verschoben wird, sagte Mückstein, die Verwaltungsvereinfachungen seien aber zu begrüßen. Zudem werteten sie und SPÖ-Abgeordneter Johann Hechtl es als positiv, dass keine Gebühren bei der Registrierung anfallen werden. Es sei nicht einfach gewesen, den Finanzminister zu überzeugen, sagte Hechtl.

Hechtl und Durchschlag hoben darüber hinaus die Möglichkeit der Online-Registrierung hervor. Durchschlag hofft, dass die derzeit noch fehlende Schnittstelle für FachschulabsolventInnen rechtzeitig zur Verfügung stehen wird. Seitens der NEOS begrüßte Gerald Loacker die Kompetenzerweiterung der Pflegeberufe.

Skeptisch äußerte sich hingegen FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Ihr zufolge sind auch die betroffenen Berufsgruppen "nicht restlos glücklich". Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner machte geltend, dass die Fristverschiebung notwendig ist, um bei der Online-Registrierung Datensicherheit zu gewährleisten.

Apothekerkammergesetz wird auf den letzten Stand gebracht

Mit der Novelle zum Apothekerkammergesetz (1467 d.B.) wird unter anderem eine Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen und die Apothekerkammer dazu angehalten, sich eine Haushaltsordnung zu geben. Auch die unbefristete Bestellung des Disziplinaranwalts und seines Stellvertreters hat sich nach Meinung des Gesundheitsministeriums als nicht mehr zeitgemäß und unpraktikabel erwiesen. Der Gesetzentwurf, der laut Rendi-Wagner auch die Zustimmung der Apothekerkammer hat, wurde einstimmig angenommen.

Opposition pocht auf Strukturreformen bei Krankenkassen

Ein eigener Diskussionsblock war dem Thema Krankenversicherung und Gesundheitsfinanzierung gewidmet, wobei sich die Oppositionsparteien mit ihren Forderungen - zumindest vorläufig - nicht durchsetzen konnten. So vertagte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der NEOS (1979(A(E)), der auf eine Reform des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen abzielt. Der Ausgleichsfonds sei in seiner jetzigen Form unsolidarisch, weil er nicht alle Krankenkassen einbeziehe, und lasse jeden Anreiz zur Sparsamkeit vermissen, kritisiert Gerald Loacker. "Je mehr pleite ich bin, desto mehr Geld kriege ich." Loacker fordert in diesem Sinn eine Abschaffung des Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichs. Zudem sieht er nicht ein, dass die Gebietskrankenkassen die Versicherungsleistungen für Arbeitslose und Kranke alleine schultern und sich die Krankenkassen der Beamten, Bauern und Selbständigen nicht am Ausgleichsfonds beteiligen.

Eine Strukturreform bei den Krankenkassen erachten auch die FPÖ und die Grünen für notwendig. Das System habe einmal gut funktioniert, sei aber nicht mehr zeitgemäß, sind sich Andreas Karlsböck (F) und Eva Mückstein (G) einig. Es müsse für gleiche Beiträge eine gleiche Leistung geben, forderte Mückstein. Karlsböck ist allerdings skeptisch, dass es zu Änderungen kommen wird, die Sozialpartner würden jegliche Reform blockieren. 

Ein Zerreden der Probleme warf Grün-Abgeordneter Karl Öllinger den Koalitionsparteien vor. Das System habe bis jetzt nicht so schlecht funktioniert, meinte er, es beginne aber sukzessive "abzurutschen". Schuld daran ist seiner Ansicht nach nicht zuletzt die mangelnde Reformbereitschaft. Man werde durch geänderte Strukturen keine Milliarden einsparen können, stimmte Öllinger ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger zu, es gehe aber darum, die Versorgung der Versicherten zu optimieren.

Kritisch bewertete die Opposition die von Sozialminister Alois Stöger in Auftrag gegebene Studie zur Reform der Sozialversicherungsträger. Sowohl Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) als auch Gerald Loacker (N) kritisierten die freihändige Vergabe des Auftrags ohne Ausschreibung. Für Loacker ist das ein klarer Verstoß gegen das Vergaberecht. Er sprach angesichts von Sub-Auftragsvergaben an österreichische Institutionen und Personen zudem von einer "Scheinobjektivität". 

Konkrete Ergebnisse von der Studie erwartet sich hingegen SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger. Zu sagen, Krankenkassen mit einer negativen Bilanz würden schlecht wirtschaften, ist für ihn jedenfalls nicht zulässig. Der unterschiedliche Erfolg der einzelnen Kassen hat seiner Einschätzung nach vor allem mit der unterschiedlichen Versichertenstruktur zu tun. Das Ergebnis der von Sozialminister Stöger beauftragten Studie will auch Gesundheitsministerin Rendi-Wagner abwarten.

ÖVP-Abgeordneter Wöginger warnte davor, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Alle Krankenversicherungen in einem Träger zusammenzufassen, sei kein Allheilmittel, betonte er und verwies auf das Beispiel Bayern, wo es nach wie vor 111 Außenstellen gebe. Er fürchtet außerdem, dass bei einer Zentralisierung der ländliche Raum benachteiligt würde. Wöginger plädierte allerdings dafür, künftig die gleichen Leistungen für Versicherte der Gebietskrankenkassen anzubieten, schließlich würden auch gleiche Beiträge bezahlt. 

Grüne drängen auf Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf

Auf eine Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf drängen die Grünen (2008/A(E)). Solange es etwa für die Sozialversicherung ein Vorteil sei, die Behandlungskosten dem Land zu überlassen und umgekehrt, werde es keine optimierte Versorgung im Sinne der PatientInnen geben, ist Eva Mückstein überzeugt. Die zersplitterte Finanzierung steht ihrer Ansicht nach außerdem der angestrebten Stärkung der niedergelassenen Ärzte entgegen. Laut Mückstein hat der Rechnungshof ein Entlastungspotential von bis zu 4,5 Mrd. € errechnet, würde man die übermäßige Inanspruchnahme teurer Spitalsstrukturen hintanhalten und Behandlungen stärker zu den Ärzten verlagern. Grundsätzlich hinter das Anliegen stellten sich auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und FPÖ-Abgeordneter Andreas Karlsböck, der Antrag fand allerdings keine Mehrheit.

Seitens der Koalitionsparteien verwiesen die Abgeordneten Spindelberger (S) und Wöginger (V) auf bereits gesetzte Maßnahmen wie die Einrichtung einer Zielsteuerungskommission. Auch Gesundheitsministerin Rendi-Wagner ist überzeugt, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Gesundheitsreform wirken wird. Man habe sich mit den Ländern auf eine gemeinsame Finanzierungs- und Planungsverantwortung geeinigt, sieht sie die Politik auf einem guten Weg.

FPÖ will Häftlinge in gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen

Abgelehnt wurde vom Ausschuss auch ein Entschließungsantrag der FPÖ (1954/A(E)), der die Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung zum Ziel hat. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein erwartet sich davon Einsparungen für den Bund, der derzeit - zum Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen - die Kosten für die ärztliche Behandlung von Häftlingen übernimmt. Grün-Abgeordneter Karl Öllinger unterstützte den Antrag grundsätzlich. Er würde es allerdings bevorzugen, würden arbeitende Häftlinge generell ordentlich bezahlt und versichert.

Gesundheitsministerin Rendi-Wagner wies darauf hin, dass das Justizministerium die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die gesundheitliche Versorgung der Häftlinge habe. Ihre Überleitung in die gesetzliche Krankenversicherung wäre ihr zufolge zudem nicht so einfach, da diese auf eine Erwerbsleistung abstelle. Rendi-Wagner machte überdies auf eine zwischen den Ländern und dem Bund getroffene Vereinbarung bei den jüngsten Finanzausgleichsverhandlungen aufmerksam. 

Technische Anpassungen im ASVG

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der Grünen und des Team Stronach angenommen wurde ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und ÖVP (2033/A), der redaktionelle Anpassungen im ASVG enthält. Ursprünglich war angedacht gewesen, den Antrag im Ausschuss zu ergänzen, laut Abgeordnetem Spindelberger wird über das Thema Arzneimittelkosten aber noch mit den Krankenkassen und den Pharmafirmen verhandelt. Er hofft auf eine Einigung bis zur Nationalratssitzung Ende März. Man bemühe sich um eine Lösung, die für beide Seiten vertretbar sei.

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Rendi-Wagner will Impfpflicht für Spitalspersonal prüfen

Die neue Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hält im Lichte der aktuellen Masernwelle die Durchimpfungsraten beim Gesundheitspersonal für „absolut inakzeptabel“ niedrig. Rendi-Wagner will deshalb die Möglichkeit einer Impfpflicht für Personal rechtlich prüfen, wie sie in mehreren Zeitungsinterviews heute sagte. Eine generelle Impfpflicht lehnt sie ab.

In Österreich gibt es seit Jahresbeginn bereits doppelt so viele Masernfälle wie 2016. „Wir müssen die Durchimpfungsraten auf jeden Fall heben“, so Rendi-Wagner, die auch Expertin für Impfprävention ist, in der „Presse am Sonntag“. Eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung komme für sie aber „nicht infrage“.

„Rechtlich genau prüfen“

Vorrangiges Ziel müsse es dagegen sein, etwas an den niedrigen Durchimpfungsraten bei Gesundheitsberufen - von Ärzten über Hebammen, Pfleger bis Sanitätern - zu ändern, sagte die Ministerin zu „Österreich“ und „Kurier“. Allein heuer seien 15 Prozent der Masernfälle im Krankenhaus akquiriert worden oder betreffen das Krankenhauspersonal.

Hier müsse man als ersten Schritt die Impflücke schließen, bereits nächste Woche werde man mit allen neun Landesgesundheitsreferenten entsprechende Gespräche führen. Auf die Frage, ob auch eine Impfpflicht für das Krankenhauspersonal denkbar sei, meinte Rendi-Wagner in der „Kleinen Zeitung“: „Die Möglichkeit muss man rechtlich genau prüfen.“ Es gehe hier um einen Eingriff in die körperliche Integrität, es müsse aber auch sichergestellt sein, dass sich Patienten nicht beim Personal anstecken.

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