News Archiv March 2016

Pensionsgipfel: Kaske sieht beachtliches Ergebnis

"Ein beachtliches Ergebnis" haben für AK Präsident Rudi Kaske die Verhandlungen um die Pensionen gebracht: "Wer genau schaut, wird unschwer erkennen können, dass hier konsequent ein guter Weg fortgesetzt wird." Statt Eingriffen in bestehende Pensionen, statt wie immer benannten Automatismen, der Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters oder Pensionskürzungen für heute Junge wurde vor allem an den richtigen Stellschrauben gedreht: Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, Verbesserungen speziell für Frauen und Vermeidung von Altersarmut und ein gemeinsames Bekenntnis der Regierungsparteien, dass die Reformen greifen und in dieser Legislaturperiode keine weiteren Reformen mehr notwendig sind.

Erwerbstätigkeit zahlt sich aus

Neue Anreize für längeres Arbeiten hat der Gipfel jedenfalls gebracht, sagt Kaske:
Das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus wird mit einem weiteren Bonus gefördert werden. Pro weiteres Jahr der Erwerbstätigkeit erhöht sich die Pension um ca zehn Prozent. Dazu kommt es zu einer Halbierung der Pensionsbeiträge für alle, die in der Bonusphase über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das wird vor allem auch positive Wirkungen für Frauen haben. Um dieses Signal für längeres Arbeiten noch zu verstärken, wurden im Gegenzug Ruhensbestimmungen eingeführt. Kaske: "Längere Erwerbstätigkeit wird später mit einer höheren Pension belohnt."

Reintegration vor Pension - das Ziel eines möglichst langen Verbleibs im Arbeitsleben wird konsequent weiterverfolgt, lobt Kaske. Zentraler Aspekt ist, möglichst früh Invalidität zu vermeiden. "Dafür ist das Bekenntnis zu einem Krankenstandsmonitoring besonders wichtig", sagt Kaske und lobt die Vereinbarung einer verpflichtenden Beratung von Betrieben, die eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Krankenständen aufweisen. Wichtig - so Kaske - ist auch die Verbesserung bei der Betreuung und Versorgung psychisch Erkrankter. Kaske lobt, dass es auch einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufsschutz geben wird. Das ist ein wichtiger Schritt für diese Menschen zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt.

Eine weitere Maßnahme zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters ist auch die Wiedereingliederung nach langem Krankenstand. Wichtig dabei ist, dass niemand dazu gedrängt wird, der Grundsatz der Freiwilligkeit herrscht und es einen Motivkündigungsschutz gibt.

Verbesserungen für Frauen

Neben den Anreizen für ein längeres Arbeiten in der sogenannten "Bonusphase" gibt es auch noch Maßnahmen, die speziell den Frauen zu Gute kommen werden: die Ausweitung des Pensionssplittings oder die bessere pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Für Frauen, die sieben Arbeitsjahre nachweisen können, gelten Zeiten der Kindererziehung als volle Beitragsjahre.

Altersarmut verhindern

Der Gipfel brachte auch Verbesserungen bei der Bekämpfung von Altersarmut. Künftig gilt für Alleinstehende, die 30 Arbeitsjahre nachweisen können, eine höhere Ausgleichszulage. Diese wird von rund 883 Euro auf 1000 Euro angehoben. Davon profitieren Langzeiterwerbstätige mit schlechtem Einkommen - insbesondere Frauen.

Kaske begrüßt auch die Änderungen im Rahmen der Pensionskommission. Die Beiziehung internationaler Experten ist ebenso richtig wie die Einbeziehung aller betroffenen Gruppen. "Es war weise vom Weisenrat abzugehen." Und endlich kommt es zu der lange geforderten gesamtheitliche Betrachtung für die gesetzlichen Pensionsversicherung und den öffentlichen Dienst. Kaske begrüßt auch das Bekenntnis zur weiteren Harmonisierung: "Der Weg hin zu einem einheitlichen Beitragsrecht - für Beamte, ASVG, Selbstständige und Bauern - soll unbedingt weiter gegangen werden."

 

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Pensionen: Einigung in Einzelmaßnahmen

Keine ganz große Reform, aber doch eine Reihe von Einzelmaßnahmen haben gestern die Pensionsgespräche der Koalition als Ergebnis gebracht. Aufgewertet wird dabei die reformierte Pensionskommission, deren Vorschläge von der Regierung entweder umgesetzt oder durch Alternativen ersetzt werden müssen. Verbesserungen im System wurden für Frauen vereinbart. Größere Reformen will man bei der Invaliditätspension.

Vor elf Monaten hatte sich die Regierung den Auftrag gegeben, bis zum 29. Februar 2016 allfällig notwendige Maßnahmen im Pensionssystem zu vereinbaren. Zeit ließ man sich dabei genug. Erst zwei Stunden von Ablauf des letzten Februar-Tags konnten Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach einer fünfstündigen abschließenden Verhandlungsrunde ein Ergebnis vorlegen.

Pensionskommission neu aufgestellt

Mit diesem war dann sogar der lange skeptische Schelling zufrieden, auch wenn er eigenem Bekunden nach gerne weiter gegangen wäre. Was jetzt auf dem Tisch liege, seien aber Schritte in die richtige Richtung, verkündete der Finanzminister im Anschluss bei einer Pressekonferenz.

Zufrieden ist er mit der Neuaufstellung der Pensionskommission, die einerseits verschlankt und auch international besetzt wird, andererseits mit ihren Vorschlägen mehr Gewicht erhalten soll. In dem Gremium vertreten sein werden künftig Sozialpartner sowie Senioren- und Jugendvertretung, die österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und erstmals auch internationale Experten. Die Zahl der Mitglieder in der Kommission soll so in etwa halbiert werden.

Dafür soll die Bedeutung steigen. Denn jedes Jahr wird es Expertenvorschläge geben. Diese sollen von der Regierung entweder dem Nationalrat zur Umsetzung vorgelegt werden, oder die Koalition denkt sich eigene Ideen aus, wenn unerwartete Abweichungen vom Kostenpfad entstanden sind. Das letzte Wort hat logischerweise weiter das Parlament. Stöger betonte, dass so der „Primat der Politik“ erhalten bleibe.

Verbesserungen für Frauen

Als größten Block schilderten Schelling und Stöger die Invaliditätspension. Hier wurden frühere Interventionen (nach vier Wochen), eine verbesserte Erfassung der Fälle von psychischen Erkrankungen sowie eine gesetzliche Form zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Eindämmung dieser Pensionsform dienen.

Profitieren von der Reform können manche Frauen. So wird etwa das Pensionssplitting nun sieben Jahre (bisher vier), insgesamt aber maximal 14 Jahre möglich sein. Zudem können bis zu 96 Monate an Kindererziehungszeiten dafür verwendet werden, um Anspruch auf eine Ausgleichszulage, die Mindestpension, zu haben, wie ÖVP-Verhandler ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger sagte.

Umsetzung erst im Herbst

Eine Erhöhung der Ausgleichszulage, und zwar auf 1.000 Euro, gibt es wiederum für jene (Alleinstehenden), die über 30 echte Beitragsjahre verfügen. Für alle anderen bleibt sie bei knapp 883. Zwar kommt es nicht zu einer rascheren Erhöhung des Frauenpensionsalters, dafür werden Anreize gesetzt, Frauen länger im Erwerbsleben zu halten. Bei freiwilligem längeren Arbeiten wird zwischen 60 und 63 der Versicherungsbeitrag bis zur Hälfte reduziert.

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