Keine ganz große Reform, aber doch eine Reihe von Einzelmaßnahmen haben gestern die Pensionsgespräche der Koalition als Ergebnis gebracht. Aufgewertet wird dabei die reformierte Pensionskommission, deren Vorschläge von der Regierung entweder umgesetzt oder durch Alternativen ersetzt werden müssen. Verbesserungen im System wurden für Frauen vereinbart. Größere Reformen will man bei der Invaliditätspension.
Vor elf Monaten hatte sich die Regierung den Auftrag gegeben, bis zum 29. Februar 2016 allfällig notwendige Maßnahmen im Pensionssystem zu vereinbaren. Zeit ließ man sich dabei genug. Erst zwei Stunden von Ablauf des letzten Februar-Tags konnten Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach einer fünfstündigen abschließenden Verhandlungsrunde ein Ergebnis vorlegen.
Pensionskommission neu aufgestellt
Mit diesem war dann sogar der lange skeptische Schelling zufrieden, auch wenn er eigenem Bekunden nach gerne weiter gegangen wäre. Was jetzt auf dem Tisch liege, seien aber Schritte in die richtige Richtung, verkündete der Finanzminister im Anschluss bei einer Pressekonferenz.
Zufrieden ist er mit der Neuaufstellung der Pensionskommission, die einerseits verschlankt und auch international besetzt wird, andererseits mit ihren Vorschlägen mehr Gewicht erhalten soll. In dem Gremium vertreten sein werden künftig Sozialpartner sowie Senioren- und Jugendvertretung, die österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und erstmals auch internationale Experten. Die Zahl der Mitglieder in der Kommission soll so in etwa halbiert werden.
Dafür soll die Bedeutung steigen. Denn jedes Jahr wird es Expertenvorschläge geben. Diese sollen von der Regierung entweder dem Nationalrat zur Umsetzung vorgelegt werden, oder die Koalition denkt sich eigene Ideen aus, wenn unerwartete Abweichungen vom Kostenpfad entstanden sind. Das letzte Wort hat logischerweise weiter das Parlament. Stöger betonte, dass so der „Primat der Politik“ erhalten bleibe.
Verbesserungen für Frauen
Als größten Block schilderten Schelling und Stöger die Invaliditätspension. Hier wurden frühere Interventionen (nach vier Wochen), eine verbesserte Erfassung der Fälle von psychischen Erkrankungen sowie eine gesetzliche Form zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Eindämmung dieser Pensionsform dienen.
Profitieren von der Reform können manche Frauen. So wird etwa das Pensionssplitting nun sieben Jahre (bisher vier), insgesamt aber maximal 14 Jahre möglich sein. Zudem können bis zu 96 Monate an Kindererziehungszeiten dafür verwendet werden, um Anspruch auf eine Ausgleichszulage, die Mindestpension, zu haben, wie ÖVP-Verhandler ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger sagte.
Umsetzung erst im Herbst
Eine Erhöhung der Ausgleichszulage, und zwar auf 1.000 Euro, gibt es wiederum für jene (Alleinstehenden), die über 30 echte Beitragsjahre verfügen. Für alle anderen bleibt sie bei knapp 883. Zwar kommt es nicht zu einer rascheren Erhöhung des Frauenpensionsalters, dafür werden Anreize gesetzt, Frauen länger im Erwerbsleben zu halten. Bei freiwilligem längeren Arbeiten wird zwischen 60 und 63 der Versicherungsbeitrag bis zur Hälfte reduziert.