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AK Muhm: Finanzausgleich muss transparenter werden!

Aktuelles Transfersystem schränkt Gemeindeautonomie ein

Die Finanzen von Ländern und Gemeinden bilden derzeit ein undurchsichtiges Konvolut an Finanzverflechtungen. Eine im Auftrag der AK erstellte Studie des KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung zeigt, dass die auf Länder- und Gemeindeebene verbuchten Transferzahlungen nicht übereinstimmen. Die Autonomie der Kommunen wird durch finanzielle Belastungen eingeschränkt, die nicht einmal gänzlich nachvollzogen werden können. Besonders betroffen sind die Städte, deren Belastung überproportional hoch ist.

"Nur mit einem transparenten Transfersystem kann verhindert werden, dass Verteilungseffekte zu Gunsten oder Ungunsten bestimmter Gebietskörperschaften entstehen", sagt AK Direktor Werner Muhm. Die wichtigsten Kriterien dafür sind Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit: Finanzströme und ihr Zweck müssen nachvollziehbar gestaltet und die Leistungen und Kosten miteinander vergleichbar gemacht werden. Vor dem Hintergrund der nun anlaufenden Finanzausgleichsverhandlungen fordert Muhm eine deutliche Reduktion der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden.

Die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sind im letzten Jahrzehnt nicht nur deutlich angewachsen, sondern werden zunehmend undurchsichtiger. Mit der neuen KDZ Studie wird erstmals Licht in die Finanzverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden gebracht. Dabei zeigt sich Erstaunliches: Länder und Gemeinden sehen die Belastungen im Transfersystem offenbar sehr unterschiedlich.

Transferdickicht: Zahlen von Ländern und Gemeinden stimmen nicht überein

In der Studie des KDZ wird aufgezeigt, dass die Summen der Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinden nicht übereinstimmen. Aus Sicht der Gemeinden werden mehr Transfers an die Länderebene geleistet als erhalten. Umgekehrt weisen jedoch auch fünf Bundesländer einen negativen Transfersaldo auf. Aus Sicht der Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg leistet die Länderebene mehr Transfers an die Gemeinden als umgekehrt.

Dass diese Zahlen weniger die Realität als vielmehr die unterschiedlichen institutionellen Systemen der Leistungserbringung und -finanzierung sowie undurchsichtigen Verbuchungspraxen widerspiegeln, zeigt die Gesamtbetrachtung: insgesamt verbucht sowohl die Gemeinde- als auch die Landesebene einen negativen Transfersaldo.

Spielraum für Gemeinden wird zunehmend eingeschränkt

Die Transferbelastung der Gemeinden durch die Bundesländer ist aufgrund der sogenannten Umlagenzahlungen (vorwiegend im Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbereich), die die Gemeinden an die Länderebene zur Finanzierung von Landesaufgaben tätigen, deutlich gestiegen.

Während die Transfereinnahmen der Gemeinden von 1.2 Mio Euro im Zehnjahresvergleich auf 1.5 Mio Euro anstiegen und mit +28 Prozent unterhalb des BIP-Wachstums verblieben, erhöhten sich die Transferausgaben der Gemeinden an die Länderebene von 1.7 Mio Euro auf 2.8 Mio Euro im selben Zeitraum doppelt so stark, nämlich um 58 Prozent.

Aufgrund der hohen Dynamik bei den Umlagen bleibt den Kommunen jedoch zu wenig finanzieller Spielraum für ihre eigenen Aufgaben, wie etwa die Erhaltung gemeindeeigener Schulen, Straßen oder Brücken.

Städte besonders betroffen

Innerhalb der länderinternen Finanzausgleiche kommt es in allen Bundesländern zu einer Verschiebung der Mittel zulasten der Städte und zugunsten von Kleinstgemeinden bzw. generell von den Gemeinden zur Länderebene.

Während die Transferausgaben der Gemeinden mit der Gemeindegröße anwachsen, sinken gleichzeitig die Transfereinnahmen. Insgesamt weisen Gemeinden mit bis zu 1.000 EinwohnerInnen einen Transferüberschuss auf, ab 1.001 EinwohnerInnen steigt jedoch der negative Transfersaldo, also die Differenz zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben.

"Für zentralörtliche Aufgaben, also kommunale Leistungen, deren Nutzeffekte über die Gemeindegrenzen hinausgehen, stehen folglich insgesamt weniger Mittel zur Verfügung", erklärt Muhm. Zu den zentralörtlichen Aufgaben zählen beispielsweise die Freizeit-, Kultur und Sporteinrichtungen sowie der öffentliche Personenverkehr.

Bundesländer belasten Gemeinden unterschiedlich

Ein Blick auf die Transfers zeigt außerdem, dass nicht für alle Gemeinden die gleiche Ausgangssituation herrscht. Die Transferbelastung der Gemeinden durch die Länderebene variiert je nach Bundesland von 56 Euro pro Kopf im Burgenland bis zu 275 Euro pro Kopf in Oberösterreich.

Muhm: Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden ist Instrument der Feinsteuerung

"Die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sollten ausschließlich der Feinsteuerung im Finanzausgleich dienen", so AK-Direktor Werner Muhm. Um die Finanzbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden zu verbessern ist es wichtig, darüber im Klaren zu sein, welche Zwecke mit den Transfers verfolgt werden sollen. Die Transfers zwischen Länder- und Gemeindeebene eignen sich zur finanziellen Feinsteuerung (etwa für regionale Besonderheiten oder außergewöhnliche Belastungen), jedoch nicht als generelle Finanzierungsquelle für ganze Gebietskörperschaftsebenen.

Um einen funktionierenden Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden zu sichern fordert die AK:

-Transparentere Gestaltung der Länder- und Gemeindehaushalte sowie der damit verbundenen Transferströme.

- Reduktion der Transferströme zwischen Ländern und Gemeinden.

- Unter der Devise "Geld folgt Aufgabe": Zusammenführung von Ausgaben und Aufgabenverantwortung im jeweiligen Bereich, wodurch ein direkter Zusammenhang zwischen den finanziellen Ausgaben einer Gebietskörperschaft und den damit verbundenen Leistungen an die BürgerInnen bewirkt wird.

- Eindämmung der Umlagenzahlungen der Gemeinden an die Bundesländer, jedenfalls aber Herstellung eines Bezuges zwischen den Ausgaben der Länder in einem bestimmten Bereich und den entsprechenden Umlagezahlungen.

- Vereinheitlichung der Buchungspraxis sowie bundesweite Definitionen von Transferzahlungen (Zwecke der Transfers müssen klar sein).

- Entlastung der Städte, damit mehr Spielraum für zentralörtliche Aufgaben bleibt.

 

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BA-Pensionsdeal: Stöger kündigt Gesetzesänderung an v

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will mit einer raschen Gesetzesänderung dafür sorgen, dass die Bank Austria ihre Mitarbeiter nicht zum Diskonttarif bei der öffentlichen Pensionsversicherung abladen kann. „Von meiner Seite kann so schnell als möglich ein neues Gesetz kommen“, sagte Stöger in der Nacht auf heute dem ORF-Radio. Die Vorlage werde schon am Dienstag im Ministerrat beraten.

„Muss auch für die Bank Austria gelten“

Das Gesetz soll laut dem Minister klarstellen, dass die Bank Austria für ihre 3.300 Mitarbeiter einen Pensionsbeitrag in Höhe von 22,8 Prozent des Letztgehalts zahlen muss. Dieser Beitragssatz gelte für jedes Pensionsverhältnis und „muss auch für die Bank Austria gelten“, so Stöger.

Die Bank Austria hat ihre Mitarbeiter aus der hauseigenen Sozialversicherung in das staatliche ASVG-Pensionssystem übertragen und wollte dabei eine Bestimmung nützen, wonach bei Übertragungen nur ein Beitrag von sieben Prozent des Einkommens gezahlt werden müsse. Laut Stöger eine irrige Ansicht, denn diese Bestimmung gelte „nur für Dienstverhältnisse, die nicht mehr aufrecht sind“.

Die im Besitz der italienischen UniCredit stehende österreichische Bank wollte sich durch die Anwendung der Bestimmung Hunderte Millionen Euro sparen. Sie konnte dadurch auch Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auflösen, wodurch auch Haftungen der Stadt Wien in gleicher Höhe reduziert werden konnten. Die Sozialversicherung hat die Mitarbeiter zum Jahreswechsel vorbehaltlich der Klärung der Beitragsfrage aufgenommen.

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Pensionsgipfel: Kaske sieht beachtliches Ergebnis

"Ein beachtliches Ergebnis" haben für AK Präsident Rudi Kaske die Verhandlungen um die Pensionen gebracht: "Wer genau schaut, wird unschwer erkennen können, dass hier konsequent ein guter Weg fortgesetzt wird." Statt Eingriffen in bestehende Pensionen, statt wie immer benannten Automatismen, der Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters oder Pensionskürzungen für heute Junge wurde vor allem an den richtigen Stellschrauben gedreht: Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, Verbesserungen speziell für Frauen und Vermeidung von Altersarmut und ein gemeinsames Bekenntnis der Regierungsparteien, dass die Reformen greifen und in dieser Legislaturperiode keine weiteren Reformen mehr notwendig sind.

Erwerbstätigkeit zahlt sich aus

Neue Anreize für längeres Arbeiten hat der Gipfel jedenfalls gebracht, sagt Kaske:
Das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus wird mit einem weiteren Bonus gefördert werden. Pro weiteres Jahr der Erwerbstätigkeit erhöht sich die Pension um ca zehn Prozent. Dazu kommt es zu einer Halbierung der Pensionsbeiträge für alle, die in der Bonusphase über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das wird vor allem auch positive Wirkungen für Frauen haben. Um dieses Signal für längeres Arbeiten noch zu verstärken, wurden im Gegenzug Ruhensbestimmungen eingeführt. Kaske: "Längere Erwerbstätigkeit wird später mit einer höheren Pension belohnt."

Reintegration vor Pension - das Ziel eines möglichst langen Verbleibs im Arbeitsleben wird konsequent weiterverfolgt, lobt Kaske. Zentraler Aspekt ist, möglichst früh Invalidität zu vermeiden. "Dafür ist das Bekenntnis zu einem Krankenstandsmonitoring besonders wichtig", sagt Kaske und lobt die Vereinbarung einer verpflichtenden Beratung von Betrieben, die eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Krankenständen aufweisen. Wichtig - so Kaske - ist auch die Verbesserung bei der Betreuung und Versorgung psychisch Erkrankter. Kaske lobt, dass es auch einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufsschutz geben wird. Das ist ein wichtiger Schritt für diese Menschen zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt.

Eine weitere Maßnahme zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters ist auch die Wiedereingliederung nach langem Krankenstand. Wichtig dabei ist, dass niemand dazu gedrängt wird, der Grundsatz der Freiwilligkeit herrscht und es einen Motivkündigungsschutz gibt.

Verbesserungen für Frauen

Neben den Anreizen für ein längeres Arbeiten in der sogenannten "Bonusphase" gibt es auch noch Maßnahmen, die speziell den Frauen zu Gute kommen werden: die Ausweitung des Pensionssplittings oder die bessere pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Für Frauen, die sieben Arbeitsjahre nachweisen können, gelten Zeiten der Kindererziehung als volle Beitragsjahre.

Altersarmut verhindern

Der Gipfel brachte auch Verbesserungen bei der Bekämpfung von Altersarmut. Künftig gilt für Alleinstehende, die 30 Arbeitsjahre nachweisen können, eine höhere Ausgleichszulage. Diese wird von rund 883 Euro auf 1000 Euro angehoben. Davon profitieren Langzeiterwerbstätige mit schlechtem Einkommen - insbesondere Frauen.

Kaske begrüßt auch die Änderungen im Rahmen der Pensionskommission. Die Beiziehung internationaler Experten ist ebenso richtig wie die Einbeziehung aller betroffenen Gruppen. "Es war weise vom Weisenrat abzugehen." Und endlich kommt es zu der lange geforderten gesamtheitliche Betrachtung für die gesetzlichen Pensionsversicherung und den öffentlichen Dienst. Kaske begrüßt auch das Bekenntnis zur weiteren Harmonisierung: "Der Weg hin zu einem einheitlichen Beitragsrecht - für Beamte, ASVG, Selbstständige und Bauern - soll unbedingt weiter gegangen werden."

 

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Pensionen: Einigung in Einzelmaßnahmen

Keine ganz große Reform, aber doch eine Reihe von Einzelmaßnahmen haben gestern die Pensionsgespräche der Koalition als Ergebnis gebracht. Aufgewertet wird dabei die reformierte Pensionskommission, deren Vorschläge von der Regierung entweder umgesetzt oder durch Alternativen ersetzt werden müssen. Verbesserungen im System wurden für Frauen vereinbart. Größere Reformen will man bei der Invaliditätspension.

Vor elf Monaten hatte sich die Regierung den Auftrag gegeben, bis zum 29. Februar 2016 allfällig notwendige Maßnahmen im Pensionssystem zu vereinbaren. Zeit ließ man sich dabei genug. Erst zwei Stunden von Ablauf des letzten Februar-Tags konnten Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach einer fünfstündigen abschließenden Verhandlungsrunde ein Ergebnis vorlegen.

Pensionskommission neu aufgestellt

Mit diesem war dann sogar der lange skeptische Schelling zufrieden, auch wenn er eigenem Bekunden nach gerne weiter gegangen wäre. Was jetzt auf dem Tisch liege, seien aber Schritte in die richtige Richtung, verkündete der Finanzminister im Anschluss bei einer Pressekonferenz.

Zufrieden ist er mit der Neuaufstellung der Pensionskommission, die einerseits verschlankt und auch international besetzt wird, andererseits mit ihren Vorschlägen mehr Gewicht erhalten soll. In dem Gremium vertreten sein werden künftig Sozialpartner sowie Senioren- und Jugendvertretung, die österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und erstmals auch internationale Experten. Die Zahl der Mitglieder in der Kommission soll so in etwa halbiert werden.

Dafür soll die Bedeutung steigen. Denn jedes Jahr wird es Expertenvorschläge geben. Diese sollen von der Regierung entweder dem Nationalrat zur Umsetzung vorgelegt werden, oder die Koalition denkt sich eigene Ideen aus, wenn unerwartete Abweichungen vom Kostenpfad entstanden sind. Das letzte Wort hat logischerweise weiter das Parlament. Stöger betonte, dass so der „Primat der Politik“ erhalten bleibe.

Verbesserungen für Frauen

Als größten Block schilderten Schelling und Stöger die Invaliditätspension. Hier wurden frühere Interventionen (nach vier Wochen), eine verbesserte Erfassung der Fälle von psychischen Erkrankungen sowie eine gesetzliche Form zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Eindämmung dieser Pensionsform dienen.

Profitieren von der Reform können manche Frauen. So wird etwa das Pensionssplitting nun sieben Jahre (bisher vier), insgesamt aber maximal 14 Jahre möglich sein. Zudem können bis zu 96 Monate an Kindererziehungszeiten dafür verwendet werden, um Anspruch auf eine Ausgleichszulage, die Mindestpension, zu haben, wie ÖVP-Verhandler ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger sagte.

Umsetzung erst im Herbst

Eine Erhöhung der Ausgleichszulage, und zwar auf 1.000 Euro, gibt es wiederum für jene (Alleinstehenden), die über 30 echte Beitragsjahre verfügen. Für alle anderen bleibt sie bei knapp 883. Zwar kommt es nicht zu einer rascheren Erhöhung des Frauenpensionsalters, dafür werden Anreize gesetzt, Frauen länger im Erwerbsleben zu halten. Bei freiwilligem längeren Arbeiten wird zwischen 60 und 63 der Versicherungsbeitrag bis zur Hälfte reduziert.

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Bank-Austria-Pensionsdeal: FPÖ bereitet Anzeigen vor

Die FPÖ bereitet wegen des Bank-Austria-Pensionsdeals Anzeigen vor, die sie bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen will. Die Freiheitlichen sehen „begründete Anfangsverdachte“ gegen Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, dessen Nachfolger Alois Stöger, GPA-Chef Wolfgang Katzian (alle SPÖ) sowie Bank-Austria-Betriebsratschef und AVZ-Vorstand Adolf Lehner.

„Amtsmissbrauch und Untreue“

Die FPÖ bezieht sich bei den ihrerseits georteten Anfangsverdachten auf „Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit der Überleitung von 3.300 Bank-Austria-Pensionsberechtigten in das ASVG-System“. Das Schadenspotenzial belaufe sich auf bis zu drei Milliarden Euro für die Versichertengemeinschaft, „wenn die Bank Austria ihre Pensionsberechtigten auf der Grundlage des § 311 Abs 5 ASVG einfach an die Pensionsversicherungsanstalt überstellt“.

Montag wechseln die Mitarbeiter zur Gebietskrankenkasse. Dann soll laut FPÖ eine Akontozahlung der Bank Austria im Ausmaß von 300 Mio. Euro erfolgen. „Sobald das geschieht, wird die Sachverhaltsdarstellung eingebracht“, kündigten die freiheitlichen Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalrat) und Hans-Jörg Jenewein (Bundesrat) gegenüber der APA an.

Kritik an Stöger

Die FPÖ kritisierte neuerlich, dass Stöger das Parlament nicht über „die tatsächlichen Vorgänge im Zusammenhang mit den Geheimverhandlungen zwischen dem Sozialministerium und der Bank Austria bzw. der Stadt Wien“ informiere. „Nun sollen die Strafbehörden den Sozialminister dazu bewegen, die Fakten offenzulegen“, so Jenewein und Belakowitsch-Jenewein.

Jenewein kündigte indes in einer Aussendung an, dass es im bundesrätlichen Sozialausschuss am 8. März einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur Änderung des §311 Abs. 5 ASVG geben werde. Der Antrag werde auf eine Änderung des Sieben-Prozent-Überweisungsbeitrages auf Grundlage der Bemessungsgrundlage an die PVA abzielen.

Umstrittener Deal

Der Pensionsdeal der österreichischen UniCredit-Tochter ist weithin umstritten, Sozialminister Stöger hat erklärt, dieser Transfer ins staatliche Pensionssystem sei ohne einen vorherigen Gesetzesbeschluss unzulässig.

Da die Bank beim Übertrag als „Mitgift“ nur sieben Prozent des Letztgehalts zahlen will - wie im Gesetz vorgesehen -, der reguläre Pensionsversicherungsbeitrag für alle ASVG-pflichtigen aber bei 22,8 Prozent liegt, sehen von einzelnen Bankbeschäftigten beauftragte Arbeitsrechtler sowie NEOS eine verbotenen Beihilfe, was die Bank zurückweist.

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Die "beste Liga aller Zeiten" und die Realität

Vereine der Sky Go Erste Liga und die Liga selbst in Nöten, Bundesliga-Aufsichtsrat fordert weniger (!!!) Profis in der Profiliga, Reform dringend nötig – zwei Absteiger bei neun Vereinen eine Farce

Morgen beginnt auch für die Sky Go Erste Liga das Frühjahr. Was den Titelkampf betrifft, handelt es sich vielleicht um die spannendste Frühjahrssaison seit Jahren. Dass die Bundesliga jedoch von der "besten Liga aller Zeiten" spricht, ist nicht nur übertrieben sondern fällt ins Reich der Märchen. Denn nach wie vor sind viele Dinge bei weitem nicht so, wie sie im Profi-Fußball sein sollten.

Es ist erfreulich, dass Sky als Sponsor und Namensgeber der Liga erhalten bleibt. Schön, dass der Werbewert der gesamten Liga gestiegen ist. Und auch die Änderung der Jugendregelung ist zu begrüßen. Doch man sollte nicht die Augen vor der Realität verschließen: Fixabsteiger Austria Salzburg wird erst am 1. März wissen, ob der Spielbetrieb fortgeführt werden kann oder nicht. Sollten die Gläubiger dem Sanierungsplan nicht zustimmen, dann gehen die Flutlichter aus. Der Spielbetrieb müsste mit sofortiger Wirkung eingestellt werden, ab der 19. Runde würden alle Salzburg-Spiele mit 0:0 und null Punkten für die Gegner gewertet werden.

Aber nicht nur Salzburg steht finanziell im Abseits, auch andere Klubs scheinen den monetären Zweikampf zu verlieren. Bei Kapfenberg baute man Leistungsträger ab und setzt vermehrt auf junge Spieler. Dabei half die Mannschaft schon im Herbstdurchgang bei der Finanzierung des Spielbetriebes. Da man zwischen den Auswärtsspielen in Lustenau und Innsbruck (Dienstag und Freitag) aus sportlich nachvollziehbaren Gründen nicht nach Kapfenberg retour fahren wollte, steuerten die Spieler 50 Prozent für den Hotel-Aufenthalt bei. Von der Kostenbeteiligung für das Trainingslager gar nicht zu sprechen. Und das in einer selbst ernannten Profi-Liga! "Diese Zustände sind unhaltbar", fordert VdF Vorsitzender Gernot Zirngast Abkehr von eben dieser Profiliga und findet bei Kapfenberg-Präsident Erwin Fuchs scheinbar auch Gehör. Fuchs – auch Bundesliga-Aufsichtsrat, fordert künftig statt 20 nur noch 15 Profis im jeweiligen Kader. Ohne jedoch von der Zehnerliga abzurücken und damit weiterhin mit Spielterminen am Montag, Dienstag und Freitag. „Eine Reduzierung der Anzahl an Profispielern, die zumindest den Kollektivvertrags-Mindestgehalt verdienen, ist bei Beibehaltung des derzeitigen Ligaformates absolut undenkbar und würde auf kräftigen Widerstand bei den Spielern stoßen“, stellt Zirngast diesbezüglich klar. „Es ist traurig genug, wenn ein Bundesligaaufsichtsrat in seinem Verein ohne finanzielle Beteiligung der Spieler nicht für entsprechende Bedingungen sorgen kann, um den Ansprüchen an Profifußball gerecht zu werden. Aber dieses Modell auch noch auf die ganze Liga ausweiten zu wollen, indem man wieder vermehrt auf Amateure setzen will, ist absolut entbehrlich“, äußert sich der VdF-Vorstand eindeutig zum Vorstoß von Fuchs. Die Frage wer für die Verdoppelung der Legionäre ab der Saison 2016/17 verantwortlich zeichnet, dürfte damit auch beantwortet sein. Hat ja gerade Kapfenberg beste Erfahrungen mit Amateurspielern aus dem Ausland.

Die VdF regt seit vielen Jahren schon eine Änderung des Formats der zweithöchsten Spielklasse an. Eine Profiliga mit schlechteren Netto-Durchschnittsverdiensten als bei so manchen Vereinen in den Amateurligen schadet dem Image des heimischen Fußballs weit mehr als es ihm nützt.  Die Bundesliga hat sich diesbezüglich bis 2020 einzementiert. Die Frage ist, ob sich Österreich unter den ohnehin schon herrschenden Begebenheiten eine zweite Profi-Liga bis dahin leisten kann oder man nicht endlich Farbe bekennen sollte, dass es so nicht geht. Zwei Fix-Absteiger bei neun dafür in Frage kommenden Vereinen (Liefering spielt quasi außer Konkurrenz mit) zeigen, wie verantwortungslos OFB- und Ligafunktionäre mit dem Fußball an der Schnittstelle von Amateur- und Profifußball umgehen. „Es hat den Anschein, dass sich die Sky Go Erste Liga („Heute für Morgen“ war einmal) sich von selbst ad absurdum führen muss, weil sich niemand traut der Wahrheit ins Auge zu sehen“, meint Zirngast, der sich eine einzige aber dafür ordentliche Profiliga in Österreich wünscht. Es ist zu erwarten, dass auch im Frühjahr wiederum nicht nur sportliche Aspekte der Sky Go Erste Liga diskutiert werden. Vorfreude auf einen Meisterschaftsstart sieht anders aus.

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Nationalrat bremst Mieten für ein Jahr

Der Nationalrat macht den Mietern heute eine Freude. Die eigentlich im April fällig werdende Richtwerterhöhung wird für ein Jahr ausgesetzt. Zweiter größerer Beschluss ist eine Finanzspritze für das Budget durch die Notenbank-Tochter Münze Österreich, die Teile ihrer Gewinnrücklagen auflösen muss.

Drittes größeres Thema ist die mögliche Pensionsreform, die von NEOS zum Inhalt der Aktuellen Stunde am Beginn der Sitzung gemacht wird.

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VfGH verhandelt öffentlich über Registrierkassen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat für Mittwoch, 2. März, 10.00 Uhr, eine öffentliche Verhandlung zur umstrittenen Registrierkassenpflicht angesetzt. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim VfGH.

Mit einer Entscheidung am 2. März sei nicht zu rechnen, teilte das Höchstgericht heute mit. Nach der mündlichen Verhandlung werden die nicht öffentlichen Beratungen der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter fortgesetzt. Die Registrierkassenpflicht führte zu viel Unmut bei kleinen Firmen.

Für Antragsteller „unverhältnismäßig“

Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registrierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vor dem Geschäft aufbewahren müssen.

Die drei Antragsteller erachten das als nachteiligen Eingriff des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums und des Grundrechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz auferlegt wurde, sei „unverhältnismäßig“.

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younion-Bauer: Wertschätzung für MitarbeiterInnen der Wiener Linien ist erfreulich

„Faire Entlohnung für Spitzenleistungen sind heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Umso erfreulicher ist die Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiener Linien durch die Dienstgeberin“, erklärte heute, Montag, der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates der Wiener Linien, Michael Bauer.

In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ hatte sich die für die Wiener Linien zuständige Stadträtin Ulli Sima gegen Kritik des Rechnungshofes gewehrt. „Die klaren Worte zu ordentlicher Entlohnung für gute Arbeit, zur Beschäftigung auch älterer ArbeitnehmerInnen und das Bekenntnis zu anständigen Kollektivverträgen sind bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiener Linien nicht auf taube Ohren gestoßen“, sagte Bauer. Die Wiener Linien haben eine größere Infrastruktur zu erhalten als private Anbieter, betreiben in Wien drei große Busgaragen, Reparaturwerkstätten und decken einen Großteil des Verkehrsnetzes ab.

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AK-Direktor: Arbeitslosigkeit „in hohem Maß importiert“

Für Werner Muhm, Direktor der Arbeiterkammer (AK) Wien, ist die Arbeitslosigkeit in Österreich „in hohem Maß importiert“, berichtet die „Kronen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe).

Es soll auf EU-Ebene über die Notfallklausel zum Schutz des Arbeitsmarktes debattiert werden - unter anderem darüber, die Personenfreizügigkeit zu befristen oder einzuschränken, so Muhm.

Laut „Kronen Zeitung“ waren in Österreich im Vorjahr 69.487 Ungarn und 26.819 Slowaken beschäftigt. Bei den Slowenen sollen es über 10.000 gewesen sein, bei den Deutschen 90.083.

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