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Klimabonus: Datenschützer und SPÖ empört

Die Datenschützer von epicenter.works und die SPÖ bemängeln die Abwicklung des Klimabonus. Konkret geht es darum, dass diese teils über ein Privatunternehmen erfolgt. Im Klimaschutzministerium betont man auf APA-Anfrage, dass die Programmierfabrik GmbH seit Jahren ein Rahmenvertragspartner der Bundesbeschaffungsgesellschaft sei.

epicenter.works hatte sich gestern via Twitter empört, dass ein privates Unternehmen die Daten von 7,4 Millionen Österreichern bekomme, weil es weder Klimaschutz- noch Finanzministerium schafften, Überweisungen und Postversand zu organisieren. Die SPÖ springt nun auf diese Kritik auf und kündigt eine parlamentarische Anfrage an.

Der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried (SPÖ) zeigte sich „fassungslos über diesen schludrigen Umgang der Regierung mit Daten und mit Steuergeld“. Eine private, offenbar zur Raiffeisen Oberösterreich gehörende Firma bekomme aus verschiedenen staatlichen Quellen sensibelste Kontodaten: „Wer garantiert, dass diese dort sicher sind?“

Klimaministerium sichert Datenschutz zu

Das Klimaministerium betont, dass die Leistungen im Zuge der Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Klimabonus abgerufen würden. Die Programmierfabrik GmbH agiere als Auftragsverarbeiter des Klimaschutzministeriums gemäß Datenschutzgrundverordnung.

Die gemäß Klimabonusgesetz zur Verfügung stehenden Daten würden nach den höchsten Sicherheitsstandards verarbeitet. Die Datenverarbeitung und Speicherung finde ausschließlich in Österreich statt, auch sei das Projekt insgesamt so datensparend wie möglich aufgesetzt.

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Gemeinsam gegen die Kostenexplosion!

Mitmachen bei den morgigen „Preise runter!“-Demos!

Die Statistiken belegen es: Frauen verdienen in den gleichen Jobs und bei gleicher Qualifikation durchschnittlich immer noch deutlich weniger, als ihre männlichen Kollegen. „Damit ist klar, dass Frauen besonders von der Teuerungswelle betroffen sind, sagt Christa Hörmann, Bundesfrauenvorsitzende in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft im Rahmen des heute stattfindenden Bundesfrauenvorstandes.


Dabei ruft Hörmann auch zur Teilnahme an den morgen stattfindenden „Preise runter!“-Demos in ganz Österreich auf: „Wir müssen der Bundesregierung gemeinsam klar machen, dass es so nicht weitergehen kann. Es gibt Lösungen gegen die Teuerungen!“

Sabine Slimar-Weißmann aus der younion-Bundesfrauenabteilung nennt ein Beispiel: „Die Mieten steigen nicht einfach so, sie werden ganz gezielt erhöht. Dahinter steht ein ungerechtes Gesetz. Ab einer Inflation von fünf Prozent kommt es zu einer automatischen Mieterhöhung bei Richtwertmieten – was wiederum die Inflation für alle anheizt. Diese Miet-Preis-Spirale muss sofort gebremst werden!“

Ebenso gefordert wird ein befristetes Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Bereits seit Monaten werden die Wocheneinkäufe empfindlich teurer. Eine Familie mit zwei Kindern gibt jeden Monat rund 655 Euro im Monat für Lebensmittel aus. Das sind fast 70 Euro mehr als 2021, also rund 810 Euro im Jahr. Da muss die Bundesregierung sofort eingreifen.“

Hörmann abschließend: „Die Bundesregierung versucht sich mit Einmalzahlungen aus der Affäre zu ziehen. Was es aber tatsächlich braucht sind nachhaltige Lösungen – und zwar jetzt! Dafür werden wir morgen zahlreich auf die Straße gehen – und lautstark demonstrieren!“

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AK: EU-Kommissionsvorschlag zu halbherzig, um Energiekrise zu bewältigen

AK fordert Eingriffe in den Großhandelsmarkt und effektivere Abschöpfung der Übergewinne

Die von der EU-Kommission präsentierten Vorschläge zur Senkung des Strompreises sind kaum wirksam: Es gibt keinen Eingriff auf der Strombörse, eine Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis erfolgt nicht. Der hohe Großhandelspreis  für Strom bleibt somit unverändert. Damit sinken die Strompreise weder für Haushalte noch für Unternehmen – die Inflation wird ebenfalls nicht gedämpft.

Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ist aus Sicht der AK nur ein schwacher Versuch, Teile der Übergewinne jener Energieunternehmen abzuschöpfen, die derzeit von den hohen Energiepreisen enorm profitieren. Konkret sollen Verkaufserlöse von erneuerbaren Energien, Atomenergie und Braunkohle über einer bestimmten Höhe abgeschöpft werden. Kolportiert wird eine Erlösobergrenze von 180 Euro/MWh. Diese Grenze ist zu hoch angesetzt. Außerdem muss sichergestellt werden, dass auch die Übergewinne aus dem aktuellen Jahr miteinbezogen werden und die Maßnahme gilt, solange die Zufallsgewinne bestehen.

Wir befinden uns mitten in einer Energiekrise. Die Leistbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit sind in Gefahr. Bereits jetzt sind die enormen Energiepreise eine Belastung für Konsument:innen, Gewerbe und Industrie – die Vorschläge der EU-Kommission sind aus Sicht der AK zu halbherzig, um die Energiekrise zu bewältigen.

Nicht zu vergessen ist: Strompreise sind der wesentliche Treiber der Inflation. Eine wirksame Senkung der Energiepreise für private Haushalte aber auch für Gewerbe und Industrie kann nur dann gelingen, wenn der Großhandelspreis für Strom gesenkt wird. Eine Halbierung des Strompreises auf Großhandelsebene führt laut AK-Berechnungen in Österreich zu einer Reduktion der Inflationsrate um 2,2 Prozentpunkte.

Die AK fordert deshalb bereits seit Monaten eine Entkopplung des Strommarktes vom Gasmarkt. Mittlerweile fordern auch alle Sozialpartner und die Industriellenvereinigung, dass sich Österreich auf EU-Ebene aktiv dafür einsetzt. Die EU-Kommission hat zwar Schritte in diese Richtung angekündigt, konkrete Vorschläge liegen aber nach wie vor nicht auf dem Tisch.

Positiv sieht die AK, dass die EU-Kommission die Erdöl- und Erdgasunternehmen im Fokus hat und von ihnen einen „Solidaritätsbeitrag“ in Form einer Übergewinnsteuer einfordert. Der kolportierte Steuersatz von 33% ist allerdings zu gering, außerdem ist nicht die gesamte Wertschöpfungskette des fossilen Sektors umfasst.

Die AK begrüßt, dass sich der EU-Energieministerrat dem Thema Einsparungen beim Stromverbrauch widmet. Österreich muss hier allerdings zuerst seine Hausaufgaben machen, denn das Energieeffizienzgesetz ist bereits seit über zwei Jahren ausständig.

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Gesetz für Stromkostenbremse „in Ausarbeitung“

Der Gesetzestext für die angekündigte Stromkostenbremse ist noch nicht fertig. Derzeit sei das „Stromkostenzuschussgesetz in Ausarbeitung“, teilte das Energieministerium von Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) heute auf ORF.at-Anfrage mit. Am 21. September soll ein entsprechender Entwurf in den Nationalrat eingebracht und Mitte Oktober beschlossen werden.

Am Mittwoch hatte der Ministerrat eine Punktation des Vorhabens aus dem Ressort von Gewessler „zustimmend zur Kenntnis“ genommen. Die Stromkostenbremse sieht vor, dass man für einen Grundbedarf bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) einen Zuschuss von bis zu 30 Cent pro kWh bekommt.

Ministerium: Keine Zweidrittelmehrheit nötig

In der Sitzung des Nationalrats am 21. September wird der Gesetzesentwurf dem zuständigen Fachausschuss zugewiesen. Dieser muss über den Text beraten und wird ihn gegebenenfalls abändern. Geht es nach der Regierung, soll das Stromkostenzuschussgesetz Mitte Oktober beschlossen werden.

Aus dem Energieministerium hieß es vergangene Woche gegenüber ORF.at, dass eine Zweidrittelmehrheit für einen Beschluss nicht nötig sein wird. Zuvor hatten Medien über eine erforderliche Zustimmung von SPÖ oder FPÖ berichtet.

Greifen soll die Stromkostenbremse ab Dezember, sie ist derzeit bis Mitte 2024 befristet. Erwartet wird, dass die Maßnahme jeden Haushalt um durchschnittlich 500 Euro pro Jahr entlastet. Kosten soll die „Bremse“ drei, vier Milliarden Euro. Eine detaillierte Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) ist noch ausständig.

Agenda Austria erneuerte Kritik

Die wirtschaftsliberale Denkfabrik Agenda Austria kritisiert die Maßnahme als „Gießkannenförderung“ weiterhin scharf. Die Stromkostenbremse verschiebe den drastischen Anstieg der Strompreise für Privatverbraucher nämlich nur nach hinten. Wenn die Maßnahme wie derzeit vorgesehen Mitte 2024 ausläuft und die Kunden und Kundinnen keine Förderung mehr bekommen, werde der Kostenanstieg umso härter ausfallen.

Alternativ, also ohne ein Auslaufen, müsste der Staat „ungeheure Kosten schultern“, so Agenda-Austria-Ökonom Marcell Göttert heute. Das wiederum funktioniere nur auf Rechnung der nachkommenden Generationen oder mit deutlichen Steuererhöhungen in den kommenden Jahren.

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Gewerkschaft fordert 2.000 Euro Mindestlohn

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat heute die Stoßrichtung für die Herbstlohnrunde vorgegeben und klargestellt: „Wir fordern heuer einen Mindestlohn von 2.000 Euro.“

Bisher lag die Forderung bei 1.700 Euro brutto, doch „1.700 im Jahr 2018 sind was anderes als heuer und nächstes Jahr“, so Katzian. Derzeit würden von den rund vier Millionen Arbeitnehmern noch 180.000 weniger als 1.700 Euro Bruttolohn erhalten.

Wie hoch die Lohnforderung zum Start der Herbstlohnrunde mit der Metallindustrie sein wird, wollte Katzian noch nicht verraten. Er geht jedenfalls von sehr schwierigen Verhandlungen aus, bei denen alle Branchen gewerkschaftlich zusammenstehen werden, kündigte er heute vor der Presse an.

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AK begrüßt die angekündigte Strompreisbremse für Haushalte

Aber: Ausweitung auf Erdgas und Fernwärme sowie Gegenfinanzierung durch Übergewinnsteuer erforderlich

Die AK begrüßt die von der Regierung am Wochenende angekündigte Strompreisbremse für Strom. Zwar sind die genauen Details noch nicht bekannt, die bereits veröffentlichten Eckpunkte entsprechen aber grundsätzlich dem von AK und ÖGB geforderten Energie-Preisdeckel für Haushalte.  Soweit bis jetzt bekannt, sollen 80 Prozent eines durchschnittlichen statistischen Jahresverbrauchs (2.900 kWh) kompensiert werden.

Tobias Schweitzer, Bereichsleiter Wirtschaft der AK Wien betont: „Wichtig für die AK ist, dass einkommensschwache Haushalte eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Die AK fordert deshalb für diese Haushalte einen „Strompreisdeckel Plus“, indem entweder eine Ausweitung der begünstigten Strommenge oder ein niedrigerer Strompreis vorgesehen wird.“

Als der Kreis der Begünstigten sollten neben den rund 300.000 sogenannten GIS-befreiten Kund:innen auch die im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) neu definierten Gruppen von einkommensschwachen Haushalten beinhalten. Mit dieser Ausweitung würden rund 780.000 einkommensschwache Haushalte von der Strompreisbremse profitieren, was angesichts der enormen Preissteigerungen und der kommenden kalten Jahreszeit für die AK absolute Priorität hat.

Weiters fordert die AK eine Ausweitung der Strompreisbremse auch auf Erdgas und Fernwärme. Denn in den letzten Monaten haben sich die Preise für Fernwärme zum Teil verdoppelt und für Erdgas sogar verdreifacht. Hier muss dringend die Preisbremse gezogen werden, um zu verhindern, dass im Winter die Wohnung kalt bleiben.

„Für die Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen müssen aber die Gewinne jener Unternehmen abgeschöpft werden, die von der Energiekrise enorm profitieren.  AK und ÖGB haben bereits ein funktionierendes Modell zur Besteuerung von Übergewinnen vorgestellt“, erklärt Schweitzer.

Damit die Kosten der Gegenfinanzierung für die Strompreisbremse nicht aus dem Ruder laufen, darf ein Energielieferant nicht für jede Strompreishöhe eine Kompensation erhalten.  Auch hier muss ein Deckel eingeführt werden, um zu verhindern, dass Lieferanten Anreize zur Erhöhung der Strompreise haben.

 

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Regierung will mit Kommunikationsstrategie rund um Wien Energie von eigenem Versagen ablenken – Strompreisbremse lässt weiter auf sich warten

  „Es ist skandalös, dass Finanzminister Brunner die Situation der Wien Energie genutzt hat, um Halbwahrheiten und Gerüchte zu verbreiten. Damit wurden nicht nur rund zwei Millionen Kunden der Wien Energie verunsichert, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Österreich geschadet“, so der Bundesvorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen im ÖGB (FSG), Rainer Wimmer. „Brunner agiert wie ein Parteisekretär der ÖVP aus der dritten Reihe. Als Finanzminister muss er aber das Gesamtwohl des Staates im Auge behalten, dazu ist er wohl nicht in der Lage“, sagt Wimmer.

   Zahlreiche ExpertInnen haben mittlerweile bestätigt, dass sich die Wien Energie üblicher Handelspraktiken bedient habe und keinesfalls ungebührliche Spekulationsgeschäfte vorliegen, sondern dass der aus dem Ruder laufende Energiemarkt der Grund sei, dass die Wien Energie den Kredit vom Bund benötige. „Vom Finanzminister wäre jetzt eine Entschuldigung angebracht. Bei der Wien Energie und den Österreicherinnen und Österreichern“, betont der FSG-Vorsitzende.

  Er kritisiert, dass die schwarz-grüne Bundesregierung seit Monaten untätig ist, wenn es um Regulierungen des Energiemarktes gehe. „Österreich hat die Beendigung des Merit-Order-Prinzips auf europäischer Ebene behindert. Es werden nach wie vor keine Übergewinne abgeschöpft und die für Ende August angekündigte Strompreisbremse lässt auf sich warten. Es scheint, als sei es der Bundesregierung sehr willkommen, dass die Wien Energie Unterstützung braucht, denn damit kann man vom eigenen Versagen ablenken“, so Wimmer abschließend.

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Gasverordnung: SPÖ würde Energielenkungsgesetz ändern

Nach der Blockade der Gaslenkungsverordnung am Dienstag im Hauptausschuss will die SPÖ nun notfalls das Energielenkungsgesetz (EnLG) ändern. Im Mai hatten alle Parteien der EnLG-Gesetzesnovelle zugestimmt. Die SPÖ drängt darauf, dass Energieversorger mit „außergewöhnlichen Übergewinnen aus der Notsituation“ für die Umrüstung von Gas auf Kohle oder Öl keine finanzielle Entschädigung erhalten sollen.

Wenn das Umweltministerium auf seiner Rechtsauffassung beharre, dass das innerhalb der Lenkungsverordnung nicht möglich sei, wäre die SPÖ zur „Nachschärfung“ des Energielenkungsgesetzes bereit, hieß es heute von SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne benötigen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ, weil eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

Verordnung sieht Kostenersatz vor

In der von Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingebrachten Lenkungsmaßnahmenverordnung werden Energieversorger und große Industriebetriebe zur Umrüstung aufgefordert, um im Fall eines Gasmangels oder russischen Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl und Biomasse einzusetzen. Dafür ist eine Entschädigung vorgesehen.

Die Verordnung betrifft unter anderem das stillgelegte Kohlekraftwerk des Verbunds in Mellach in der Steiermark, aber auch Fernwärmekraftwerke, etwa jene der Wien Energie, die von Gas auf Öl umgestellt werden sollen. Ziel ist es, Gas zu sparen, falls Russland den Gashahn ganz zudreht.

Ministerium drängt

Ein Kostenersatz für Brennstoffe sei nur in dem Ausmaß vorgesehen, in dem Öl bzw. Kohle teurer wären als Gas, hieß es zuletzt aus dem Energieministerium. Die E-Control habe neben dem Kraftwerk Mellach noch 23 andere Unternehmen eruiert, die ihre Anlagen von Gas auf andere Energiequellen umrüsten könnten – damit könnte der Gasverbrauch um bis zu 16 Prozent gesenkt werden.

Das Energieministerium drängt auf eine rasche Einigung. Sollte man sich bei den Gesprächen in den nächsten Tagen doch noch einig werden, könnte der Hauptausschuss in der nächsten oder übernächsten Woche neuerlich abstimmen, die Verordnung könnte dann theoretisch noch am selben Tag erlassen werden, hieß es gestern. Es sei jedenfalls Eile geboten, da die technische Umrüstung eine lange Vorlaufzeit habe und man für den Winter vorbereitet sein müsse.

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Katzian fordert nachhaltige Entlastung

Angesichts der steigenden Preise und hohen Inflation hat der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, am Samstag im Ö1-Mittagsjournal eine nachhaltige Entlastung gefordert und sich gegen Einmalzahlungen ausgesprochen. Neben einer raschen Umsetzung der geplanten Maßnahmen pochte er für die kommende Herbstlohnrunde auf eine Erhöhung der Reallöhne.

für die Erhöhung der Reallöhne müsse die „rollierende Inflation der vergangenen zwölf Monate“ sein. Zudem müsse die Erhöhung in den Kollektivverträgen festgehalten werden. Als „Humbug“ bezeichnete es Katzian, wenn die Arbeitgeberseite mit einer drohenden Lohn-Preis-Spirale argumentiere. Die Lohnerhöhungen würden den Preissteigerungen folgen, nicht umgekehrt. Ein Abschluss unter der Inflationsrate sei für Katzian jedenfalls „nicht denkbar“.

Einmalzahlungen, die von der Wirtschaft steuerfrei angedacht werden, sollte der Finanzminister mitmachen, hätten einen großen „Schönheitsfehler“, so Katzian: „Einmal und dann nix mehr.“ Das könne nie ein Ersatz sein für die Lohnerhöhung, schließlich würden die Preise hoch bleiben. Auch eine Arbeitszeitverkürzung sei und bleibe ein großes Thema – heuer werde es aufgrund der extremen Teuerung aber „wohl eher ums Geld“ gehen, sagte der ÖGB-Chef, „ohne vorgreifen zu wollen“.

Mehr Tempo bei Umsetzung der Maßnahmen gefordert

Zudem forderte Katzian von der Regierung mehr Tempo bei der Umsetzung der Antiteuerungsmaßnahmen. Die Abschaffung der kalten Progression sei zwar zu begrüßen, jedoch komme diese erst im nächsten Jahr zum Tragen. Auch die geplante Energiepreisbremse würde sich derzeit „wie ein Strudelteig“ ziehen. Nur zu beobachten und Berechnungen anzustellen, wie das die Regierung mache, sei „endenwollend lustig“. Vor allem bei einer Inflationsrate von rund neun Prozent, bei der „die Leute nicht wissen, wie sie tun sollen“, so Katzian.

 

Die Gewerkschaft schlägt vor, dass man den Grundbedarf bei Strom und Gas für Kochen, Wäschewaschen etc. ermittelt und diesen deckelt. Für Mehrverbrauch solle man den höheren Marktpreis zahlen. „Alles, was darüber ist, wenn wer zum Beispiel zwei Tesla daheim hat, soll er den Marktpreis zahlen.“ Für Wärmepumpen soll es, wenn es nach Katzian geht, eine eigene Lösung geben. Ob diese Maßnahme nun von der Regierung „Deckelung“ oder „Bremse“ genannt werde, spiele für Katzian keine Rolle.

„Voll in der Mitte der Gesellschaft angekommen“

Katzian erneuerte auch die Forderung nach einer Besteuerung von Übergewinnen von Energieunternehmen. Er unterstütze Investition in erneuerbare Energie, aber das habe mit den Übergewinnen nichts zu tun. Das würden die Energieunternehmen ohnehin machen, und die Investitionen werden abgeschrieben.

Von Wortmeldungen aus der Industrie, wonach diese Diskussionen „Sommernachtsträume“ seien, zeigte er sich wenig beeindruckt. Die Teuerung betreffe längst nicht mehr nur die Armen, „es ist voll in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, in der Mittelschicht.

Von „Sommernachtsträumen“ zu reden sei eine unseriöse Art und Weise zu diskutieren. Bei der Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel etwa „geht es nicht um die 37. Kaviardose, sondern um die Güter des täglichen Bedarfs“.

Katzian will „Antiteuerungskomission mit Zähnen“

Katzian will nicht nur die hohen Energiepreise, sondern allgemein Preissteigerungen einbremsen – dafür bedürfe es keines Arbeitskreises, sondern einer „Antiteuerungskomission mit Zähnen“. Schließlich gebe es Unternehmen, die ihre Preise grundlos erhöhen würden.

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Justizressort: Vorschlag für Aicher-Nachfolge liegt vor

Seit dem Rücktritt von Gabriele Aicher als Rechtsschutzbeauftragte sucht das Justizministerium nach einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin. Bald dürfte die Entscheidung verkündet werden. Denn wie das Ressort von Ministerin Alma Zadic (Grüne) gegenüber ORF.at mitteilte, liegt bereits ein Vorschlag für die Besetzung vor.

Aicher hatte ihren Rückzug mit 30. Juni angekündigt. Das Ministerium schrieb die Position am 17. Mai in der „Wiener Zeitung“ aus. Kandidaten und Kandidatinnen konnten sich bis zum 10. Juni bewerben. Geplant war, dass die Stelle mit 1. Juli neu besetzt sein sollte. Weil daraus nichts wurde, nahmen die Stellvertreter die Aufgaben wahr.

Drei Interessenten, zwei in engerer Auswahl

Laut Justizministerium haben sich insgesamt drei Personen bereiterklärt, für diese Funktion zur Verfügung zu stehen. Ein Bewerber habe die gesetzlichen Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Am Ende kamen zwei Personen in die engere Auswahl – eine davon wird Aicher folgen.

Die Justizministerin habe „einen gemeinsamen Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages“ für die Nachbesetzung eingeholt, hieß es aus dem Justizministerium. Nach ORF.at-Informationen dürfte die Entscheidung bald bekanntgegeben werden.

Die Bestellung für die Funktion des oder der Rechtsschutzbeauftragten erfolgt gemäß Strafprozessordnung (StPO) auf drei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig, eine Abberufung ist nicht möglich. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Prüfung und Kontrolle von Genehmigungen und Bewilligungen sowie die Durchführung von verdeckten Ermittlungen und optischen bzw. akustischen Überwachungen von Personen.

Aicher übte scharfe Kritik und zog sich zurück

Die frühere Rechtsschutzbeauftragte Aicher hatte das Amt zurückgelegt. Zuvor hatte sie die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich dafür von der Kanzlei ihres Anwalts Manfred Ainedter hatte beraten lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt.

Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte dann den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die „Ibiza-Affäre“ betreffend gefordert. Aicher hatte nach ihrer Rücktrittsankündigung der WKStA das Führen von Abschusslisten vorgeworfen und Justizministerin Zadic beschuldigt, sie würde versuchen, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen.

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